Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

281 Beiträge gefunden


Kanton Aargau

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Regierungsrat setzt kantonales Einführungsrecht in Kraft

Die neuen Familiengerichte und die Aargauer Gemeinden werden ab 1. Januar 2013 im Kindes- und Erwachsenenschutz eng zusammenarbeiten. Die Schnittstellen werden in einer Verordnung klar geregelt. Der Regierungsrat hat die Verordnung verabschiedet und das kantonale Einführungsrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

Kanton Freiburg

Mit dem Entwurf des Gesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz soll die kantonale Gesetzgebung an das Vormundschaftsrecht des Bundes angepasst werden

Der Entwurf des Gesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz liegt nun auf dem Tisch des Grossen Rats. Mit dem Entwurf soll die kantonale Gesetzgebung an die Revision des Vormundschaftsrechts des Bundes angepasst werden, das am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Zudem soll die Friedensgerichtsbarkeit als Schutzbehörde bestätigt werden. Die Aufsicht in diesem Bereich wird dem Justizrat übertragen.

ZHAW IAP

Infoletter 3/2012

Neuer CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Sabina Vella, Studiengangleiterin CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Fragen und Antworten zum neuen CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Podiumsveranstaltung "Master in Sozialer Arbeit und berufliche Perspektiven" Master-Verteidigungen Infoveranstaltungen zum Master in Sozialer Arbeit SO.NEU.Adliswil – Sozialmonitoring in Neubaugebieten von Agglomerationsgemeinden

Kanton Obwalden

Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft: Stellungnahme

Medienmitteilung

In seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement(EJPD) unterstützt der Regierungsrat grundsätzlich die Bestimmungen im Entwurfbetreffend die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einerBeistandschaft oder Vormundschaft.

Internationale Kindesentführungen und Rückführungen - Eine Analyse im Lichte des Kindeswohls

Das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) regelt die Rückführung von Kindern, die unter Verletzung des Sorgerechts von einem Vertragsstaat des HKÜ in einen anderen Vertragsstaat verbracht wurden oder dort zurückgehalten werden. Nach der Konzeption des HKÜ sind Kinder in einem solchen Fall schnellstmöglich in den Herkunftsstaat zurückzuführen. Nur bei Vorliegen eines der Ausnahmetatbestände, die im Übereinkommen abschliessend geregelt sind, kann nach der Idee des HKÜ auf die Rückführung eines Kindes verzichtet werden.Die vorliegende Freiburger Dissertation erläutert, weshalb die Auslegung des HKÜ im Allgemeinen, insbesondere aber der genannten Ausnahmetatbestände, auf eine neue Grundlage zu stellen ist und das Kindeswohl der ausschlaggebende Faktor sein muss. 

Kanton Bern

Schutzbestimmungen für Vermögensverwaltung bei Beistandschaft und Vormundschaft

Im Rahmen einer Anhörung hat der Regierungsrat des Kantons Bern zum Entwurf des Bundesrates betreffend die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft Stellung genommen. Der Regierungsrat kritisiert in seiner Antwort, dass im Gegensatz zu heute künftig auf den behördlichen Vermögensschutz und die behördliche Vermögenssicherung weitgehend verzichtet werden soll. 

Kanton Schwyz

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ab 1. Januar 2013

Das neue eidgenössische Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gemäss Kantonsratsbeschluss werden die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie die Mandatsführung (heutige Amtsvormundschaften) unter die kantonale Trägerschaft gestellt. Der Regierungsrat hat das Kantonsgebiet in Zuständigkeitskreise unterteilt. So wird es zwei Fachbehörden und fünf Amtsbeistandschaften geben.

insieme Schweiz

Broschüre "So viel Schutz wie ich brauche– – Erwachsenenschutzrecht: Die Regelungen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen”

Erwachsenenschutz

In knapp einem Jahr, am 1. Januar 2013, tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Das bisherige Vormundschaftsrecht wurde vollständig erneuert.Was sich ändert, erklärt insieme Schweiz in der soeben erschienen Broschüre "So viel Schutz wie ich brauche–”

insieme Schweiz

Neue Broschüre zum Erwachsenenschutzrecht für Menschen mit geistiger Behinderung

In knapp einem Jahr, am 1. Januar 2013, tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Was sich ändert, erklärt insieme Schweiz in der soeben erschienen Broschüre "So viel Schutz wie ich brauche– – Erwachsenenschutzrecht: Die Regelungen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen”