Einsparungen im Asylbereich durch konzeptionelle Anpassungen
Der Regierungsrat des Kantons Bern unterbreitet dem Grossen Rat einen Kredit zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden nach einem neuen Konzept. Demnach reduziert der Kanton die Tagespauschalen um 31 bzw. 91 Franken pro Person. Die Änderungen sind eine Folge des Neins der Stimmberechtigten zum Kredit für die Asylsozialhilfe und sollen per 1. November 2018 umgesetzt werden.