Ausländer- und Integrationsgesetz: Integration durch Anreize verstärken
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. August 2018 das zweite Paket mit entsprechenden Anpassungen der Verordnungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, bislang Ausländergesetz AuG) genehmigt und die Inkraftsetzung per 1. Januar 2019 beschlossen. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern soll durch positive Anreize und mit geeigneten Massnahmen verstärkt werden. So soll unter anderem der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene erleichtert werden. Zudem können Aufenthaltsbewilligungen mit einer Integrationsvereinbarung verbunden werden.