Ausschaffungsinitiative: Nationalrat missachtet rechtsstaatliche Grundsätze
Der Nationalrat will die Ausschaffungsinitiative der SVP wortgetreu umsetzen. Er hat am 20. März 2014 dem Antrag seiner Kommission mit 104 gegen 71 Stimmen klar stattgegeben. Damit desavouiert der Nationalrat den Bundesrat, der in einem langwierigen Prozess einen Kompromissvorschlag angesichts der menschenrechtswidrigen Verfassungsbestimmung in Artikel 121 erarbeitet hatte. Denkwürdig ist dieser Entscheid, da der Nationalrat sich damit gegen einen Grundsatz des rechtsstaatlichen Handelns in der Schweiz ausspricht und es dem Bundesgericht überlässt, eine Lösung zu finden, die mit übergeordnetem Recht vereinbar ist.