Sozialhilfebetrügerin wird nun ausgewiesen
Eine in Thun wohnhafte Frau aus Kosovo muss definitiv ausreisen. Das Bundesgericht hat deren Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Eine in Thun wohnhafte Frau aus Kosovo muss definitiv ausreisen. Das Bundesgericht hat deren Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt.
Die Schweiz hat erstmals eine Tibeterin nach Nepal ausgeschafft. Prompt wurde sie nach ihrer Ankunft verhaftet. Was jetzt mit ihr passiert.
Die gambische Regierung möchte den früheren Innenminister Ousman Sonko vor Gericht stellen. Seine Auslieferung kommt für das Bundesamt für Justiz nicht in Frage. Die Gründe.
Die Ausschaffung eines abgewiesenen Asylsuchenden nach Sri Lanka verletzt das Verbot der Folter nach Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Die Schweiz ist am 26. Januar 2017 vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR gerügt worden, weil sie im Jahr 2013 einen Tamilen ausgeschafft hat, der dort inhaftiert und gefoltert worden ist.Zum Thema: - Rüge wegen Rückführung eines Tamilen nach Sri Lanka: Grobe Fehleinschätzung (NZZ)- «Viele sind in Sri Lanka weiterhin stark gefährdet» (SRF)
Das Migrationsamt hat im Einklang mit der Beurteilung des Staatssekretariats für Migration (SEM) die Wiedereinreise der tschetschenischen Familie, welche in der Gemeinde Kilchberg gelebt hat, mit Entscheid vom 25. Januar 2017 abgelehnt.- «Die Situation der Mädchen ist psychisch sehr fordernd» (Tages-Anzeiger)
Ausschaffung von Tamilen
Vor dreissig Jahren löst die vom Bundesrat geplante Abschiebung von tamilischen Bürgerkriegsflüchtlingen einen internationalen Proteststurm aus – ein Blick zurück.
Für die Rückkehr von Personen aus Drittstaaten, die sich irregulär in Europa aufhalten, soll ein sicheres und europaweit einheitliches Reisedokument eingeführt werden. Das hat die EU letzten Herbst entschieden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Januar 2017 die Übernahme dieser Verordnung gutgeheissen.
Das Wichtigste in KürzeEin Verurteilter IS-Unterstützer stellt laut dem EJPD auch nach Verbüssung seiner Haftstrafe eine Gefahr für die Schweiz dar. Der Ausweisungsentscheid wurde daher bestätigt.Eine Ausschaffung ist aufgrund der Sicherheitslage im Irak derzeit aber rechtlich nicht möglich.Eine Gesetzeslücke verhindert zudem, den Mann trotz des Gefährdungspotentials wieder zu inhaftieren.
1. Sozialhilfestatistik 2015: SKOS fordert Engagement für Risikogruppen2. SKOS-Merkblatt: Kindesunterhalt und Sozialhilfe3. Ausschaffungsinitiative: Aktualisierte Empfehlungen zur Umsetzung4. In der Schweiz ist jedes 20. Kind armutsbetroffen5. Sozialhilfe benötigt koordiniertes Vorgehen6. Film zur Sozialhilfe: Redemr drüber7. Online-Befragung zur beruflichen Laufbahn in der Sozialen Arbeit8. ZESO mit Schwerpunkt Ermessen erschienen9. Neue SKOS-Strategie verabschiedet10. Nationale Tagung Biel: Bildung statt Sozialhilfe11. SKOS-Mitgliederversammlung – Save the date12. Offene Stelle: Wissenschaftliche/r Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (60%)13. Schöne Feiertage!
Die Schweiz hat dieses Jahr 327 Asylsuchende ins Flugzeug gesetzt – Befund: kein Asyl. Auf insgesamt 65 Flügen sind diese Menschen zurück in ihre Heimatländer gereist. Beides ist Rekord, ein Drittel mehr Menschen und ein Drittel mehr Flüge als jeweils in den letzten Jahren.
Vor etwas mehr als zwei Jahren sorgte ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Thema Dublin-Rückführungen von der Schweiz nach Italien für grosse Diskussionen.
Eine im Kanton Bern wohnhafte Familie aus den Niederlanden musste die Schweiz verlassen. Wegen ihrer Sozialhilfeabhängigkeit wurde die Ausweisung angeordnet.
Ein hier geborener Serbe, der fast jemanden umgebracht hat, wird nicht ausgeschafft. Das neue Urteil des Bundesgerichts zeigt, dass bei Ausschaffungen weiterhin viel davon abhängt, welche Richter entscheiden.
Das Staatssekretariat für Migration vertuschte unerlaubte Ausschaffungen, um eine diplomatische Krise zu verhindern.
Urteil vom 2. November 2016 (2C_94/2016)
Ein heute 29 Jahre alter serbischer Staatsangehöriger, der seit seiner Geburt in der Schweiz lebt und 2014 zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt wurde, wird verwarnt. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Staatssekretariats für Migration ab. Der Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, auf einen Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Mannes zu verzichten, ist angesichts des festgestellten aussergewöhnlichen Gesinnungswandels des Betroffenen bundesrechtskonform.
Das künftige Ausschaffungsgefängnis im ehemaligen Jugendheim Prêles geht nicht wie geplant im Januar 2017 in Betrieb. Weitere Abklärungen sind nötig.
Stellungnahme
In Zug wird Recht gebrochen. Dies werfen MenschenrechtsaktivistInnen und PolitikerInnen dem Zuger Migrationsamt und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) vor. Opfer ist eine sechsköpfige Familie aus Afghanistan.
In der Schweiz werden Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren aus ausländerrechtlichen Gründen in Gewahrsam genommen. Damit verletzt die Schweiz ihre Pflichten gemäss der UN-Kinderrechtskonvention. Zu diesem Schluss kommt die Organisation Terre des hommes Lausanne in ihrem im Juni 2016 veröffentlichten Lagebericht zur illegalen Inhaftierung von Jugendlichen in der Schweiz. Der Bundesrat sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf, wie er in einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss im August 2016 bekannt gab.