Für Sie gesammelt und aufbereitet
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
85 Beiträge gefunden
Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe
Bericht des Bundesrates, Juni 2011
Sterbehilfe (Suizidhilfe) im Straf- und Massnahmenvollzug
Haben Inhaftierte im Straf- und Massnahmenvollzug ein Recht darauf, mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben zu scheiden? Die Autoren des vorliegenden Beitrags bejahen dies im Grundsatz. Ein generell-abstraktes Verbot für den urteilsfähigen Inhaftierten, intramural sein Leben mit einer Suizidhilfeorganisation zu beenden, hält vor einem verfassungsrechtlichen Hintergrund nicht stand. Allerdings können unterschiedliche öffentliche Interessen mit dem grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsanspruch konkurrieren und u.U. das Selbstbestimmungsrecht (temporär) überwiegen.
Wartelisten bei der Sterbehilfe
Die grösste Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit hat zu wenig Freitodbegleiter und kann nicht alle Neumitglieder betreuen.
«Das menschliche Leben wird zum simplen Produkt»
Bischof Felix Gmür über sexuelle Übergriffe in der Kirche, das Zölibat und das Geschäft mit der Suizidhilfe.
26 Tage bis zum Tod
Die 29-jährige Niederländerin Aurelia leidet an mehreren psychischen Krankheiten. In einem jahrelangen Kampf hat sie sich das Recht auf assistierten Suizid erstritten. Die Fotografin Sandra Hoyn hat sie in ihren letzten Wochen begleitet.
Tod auf Rezept: Ungleichheit in Europa
Die Rechtslage sowohl bei aktiver als auch bei passiver Sterbehilfe ist in Europa je nach Land höchst unterschiedlich. Sie reicht vom völligen Verbot bis hin zu Sterbetourismus-Paketen.
Sterbebegleitung sorgt für rechtliche Probleme bei Ärzten
Die Schweizer Ärztekammer lehnt die neuen Suizid-Richtlinien ab. Darin ist als neue Bedingung «unerträgliches Leiden» definiert. Das Parlament der Schweizer Ärztevereinigung (FMH) nahm die umstrittenen neuen Richtlinien der Schweizer Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) zur Suizidhilfe nicht in seine Standesordnung auf.Mehr zum Thema: Ärzte wollen Sterbehilfe nur bei Schwerstkranken leisten (BZ)
Verwahrter mit Todeswunsch: «Das Leben hat keinen Sinn mehr»
Der verwahrte Peter Vogt wird bis zum Ende seines Lebens hinter Gittern sitzen. Er will aber mit dieser Perspektive nicht weiterleben und plant deshalb, mit Hilfe von Exit im Gefängnis zu sterben. Das ist ein Präzedenzfall. Die Behörden sind im Dilemma, weil es dafür keine rechtlichen Grundlagen gibt.Todesstrafe selbstgemacht (WOZ, Kommentar)
Richtlinien SAMW: Umgang mit Sterben und Tod
Die Behandlung, Betreuung und Begleitung von Patientinnen und Patienten, die mit dem eigenen Sterben konfrontiert sind, ist eine zentrale Aufgabe der Medizin, die hohen Respekt und grosse ethische Verantwortung verlangt. Die medizin-ethischen Richtlinien der SAMW enthalten differenzierte Kriterien, die den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und weiteren Fachpersonen ethische Leitplanken geben in den herausfordernden Situationen im Umgang mit Sterben und Tod.
Suizidhilfe ist ein persönlicher Entscheid
In der Schweiz erhalten auch Menschen Suizidhilfe, die nicht an einer tödlichen Krankheit leiden. Neue ethische Richtlinien sollen dieser Praxis Rechnung tragen, stossen aber auf harsche Kritik. Diese trifft die Falschen.Zum Thema: Umgang mit Sterben und Tod. Medizin-ethische Richtlinien (SAMW)
«Sterben ist kein isolierter Prozess»
Die SRF-Sendung «Rundschau» berichtete am vergangenen Mittwoch über zwei demente Frauen, die den begleiteten Freitod mit Exit wählten – obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch gesund waren. Pascal Mösli, reformierter Theologe und Beauftragter Palliative Care in der Berner Kirche, sah den Beitrag mit Unbehagen.
Wann dürfen Ärzte beim Suizid helfen?
Neue Richtlinien sollen Ärzten den Weg im Umgang mit Patienten weisen, die sterben oder sich den Tod wünschen.Für Sterben und Tod gibt es keine einfachen Rezepte. Ärzte dürfen deshalb nicht klare Handlungsanweisungen erwarten, wenn sie die neuen Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» durchblättern. In dem 20 Seiten umfassenden Dokument hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) aber Eckwerte definiert.Mehr zum Thema: Sterbehilfe soll neuen Standards folgen
Freitodhilfe ist auch für nicht Todkranke möglich
Rechtskräftiges Urteil in Basel: Die Standesrichtlinien der Ärzte sowie die der SAMW sind keine gesetzlichen Berufspflichten.
«Warum braucht ein lebensmüder Mensch eine Lizenz zum Sterben?»
Eine Exit-Kommission soll prüfen, wie die Abgabepraxis von Sterbemitteln liberalisiert werden kann. Das hat die Deutschschweizer Sektion der Sterbehilforganisation an ihrer jährlichen Generalversammlung beschlossen.
Fünf Mythen über Suizidhilfeorganisationen
Von Organisationen angebotene Suizidhilfe ist immer wieder Gegenstand von gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Dabei fällt auf, dass sich gewisse Themen und Thesen wiederholen, ohne dass deren tatsächlicher Hintergrund ausreichend beleuchtet wird. Der Beitrag hat zum Ziel, fünf – zwar keineswegs abschliessende, aber immerhin populäre – Mythen über Suizidhilfeorganisationen einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Nach einer umfassenden Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe können den Mythen fünf Gegenthesen gegenübergestellt werden.
«Exit» verzeichnet starken Mitgliederzuwachs
Mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Exit (Deutsche Schweiz) sind letztes Jahr 722 Menschen aus dem Leben geschieden. Im Vorjahr waren es 782 Personen gewesen.Die Zahl der Exit-Mitglieder ist dagegen angestiegen. Über 12'000 Menschen sind dem Verein neu beigetreten. Damit zählte er zum Jahresende in der Deutschschweiz und im Tessin insgesamt 104'278 Mitglieder.Diese Tendenz setzte sich zu Beginn des Jahres fort: Allein im Januar und Februar traten 3000 Personen Exit bei.
Das Recht in der Heilerziehungs- und Altenpflege
Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung
Die 8., überarbeitete Auflage dieses Werks setzt dessen bewährte Konzeption fort. Sie gibt eine sachliche und fundierte Übersicht über alle wesentlichen Grundlagen für die tägliche Betreuung in der Altenpflege, Behindertenhilfe und Psychiatrie. Mit zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis. In der 8. Auflage wird die Problematik der Delegationsfähigkeit von Tätigkeiten aktualisiert, zusätzlich werden in gewohnter Weise die aktuellen Änderungen im Betreuungs-, Haftungs- und Arbeitsrecht sowie die Änderungen im Sozialrecht und im Heimrecht berücksichtigt. Selbst die Neuregelung der "Beihilfe zum Suizid" wurde einbezogen.
Suizidhilfe: Neue Richtlinien
Medizin: Wie Ärzte mit Sterbewünschen umgehen sollen, ist das Thema neuer Richtlinien, welche die zuständige Akademie im November zur Diskussion stellen wird.
Wie wollen wir sterben?
Schweizer über 50 befragt
Wichtig ist den Menschen auf jeden Fall ein offener Austausch mit dem behandelnden Arzt, so das Ergebnis einer neuen Studie.