Wenn der Berater im Nebenraum wartet
Wie die Outplacement-Branche tickt
Nach der Kündigung werden Entlassene von Outplacement-Experten begleitet. Handelt es sich hierbei um eine elegante Methode, um Mitarbeiter «sozialverträglich abzubauen»?
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Wie die Outplacement-Branche tickt
Nach der Kündigung werden Entlassene von Outplacement-Experten begleitet. Handelt es sich hierbei um eine elegante Methode, um Mitarbeiter «sozialverträglich abzubauen»?
Ein Unternehmen kündigte einer Arbeitnehmerin, weil sie mit dem Kopftuch zur Arbeit erschien. Das Regionalgericht Bern-Mittelland erklärte in seinem Urteil vom 8. September 2016 diese Kündigung für missbräuchlich.Rechtsurteile zur Kopftuchfrage sind selten. Deshalb könnte dieses Urteil Präzedenzcharakter haben.
Kündigungen nach dem Mutterschaftsurlaub – das komme offenbar immer öfter vor, sagen die Fachleute auf den Gleichstellungsbüros. Für den Arbeitgeberverband gibt es hingegen zu wenig Hinweise, um bereits von einem Trend zu sprechen.
Bundesgericht, Urteil 4A_387/2016 vom 26. August 2016
Eine Stiftung kündigte ihrem «Leiter Administration» und stellte ihn frei, weil «keine Vertrauensbasis mehr» bestehe. Der Angestellte hatte auf seinem Computer zahlreiche, nicht im Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehende Dateien gespeichert. Er focht die Entlassung an und forderte 26 000 Franken Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung. Obwohl er gewählter Personalvertreter war, befanden alle Instanzen die Kündigung als rechtens. Der Mann habe keinen vernünftigen Grund für das Speichern der sensiblen und vertraulichen Daten nennen können.
Eine von einer Berner Grosswäscherei entlassene Muslimin gewinnt vor Gericht. Ihr wird eine Entschädigung zugesprochen.
Bundesgericht, Urteil 8C_463/2016 vom 20. September 2016
Eine Angestellte kündigte ihren Arbeitsvertrag. Sie fand keine Stelle und meldete sich arbeitslos. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich strich ihr zehn Taggelder wegen ungenügender Arbeitsbemühungen.
Die SBB, LafargeHolcim, Air Berlin sowie der Solarzulieferer Meyer Burger haben jüngst einen massiven Stellenabbau angekündigt. Fragen und Antworten zu Rechten, die sich Betroffenen von Massenentlassungen stellen.
Bundesgericht, Urteil 4A_109/2016 vom 11. August 2016
Ein Geschäftsführer kündigte seine Stelle. Die Firma entliess ihn danach fristlos. Grund: Er hatte einem Vertragspartner ein ungebührliches E-Mail geschickt.
Bundesgericht, Urteil 4A_702/2015 vom 20. Mai 2016
Ein Servicetechniker führte einen Auftrag nicht aus. Grund: Der Arbeitgeber hatte ihm wegen Minusstunden den Lohn gekürzt. Auf die Arbeitsverweigerung reagierte der Arbeitgeber mit einer Verwarnung und bot den Techniker zu einem Gespräch auf. Der Angestellte erschien nicht und meldete sich krank. Darauf wurde er fristlos entlassen. Zu Recht, befand das Regionalgericht Emmental-Oberaargau. Anders das Obergericht des Kantons Bern und das Bundesgericht: Die Arbeitsverweigerung wäre zwar ein Grund für die fristlose Entlassung gewesen. Der Arbeitgeber habe ihn aber nur verwarnt und erst nach der Gesprächsverweigerung gekündigt. Deshalb sei die fristlose Kündigung ungerechtfertigt.
Josef ist jetzt einundvierzig und hundertsieben Kilo. Ab und zu, wenn nachts um zwei der Wecker lärmt, wundert er sich, dass er noch lebt. Wo er doch, als er ins Bett ging, sich wünschte, nie mehr zu erwachen, aus die Maus. Aber das Leben, sagt Herr Josef bei Gelegenheit, ist kein verdammtes Wunschkonzert. Also zieht er sich an und wankt zum Auto, ein alter Peugeot, 131 000 Kilometer auf dem Zähler, und fährt nach L., nach O., schiebt Zeitungen in fremde Kästen, fünf Stunden lang bei jedem Wetter.
Die Schweiz unter Beobachtung der ILO
Über 6000 Delegierte von 187 Mitgliedstaaten und haben sich vom 29.5. bis und mit 5.6. in Genf für die Jahreskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) getroffen. Thema war auch die Schweiz: Der Schweizer Kündigungsschutz muss laut ILO reformiert werden.
Was tun bei Arbeitslosigkeit?
Hier finden Sie alles Wichtige rund um Kündigung und Arbeitslosigkeit.Wie verhalte ich mich richtig während der Kündigungsfrist und gegenüber dem RAV? Wie hoch ist das Taggeld? Was gilt beim Versicherungsschutz?Und wie komme ich rasch zu einer neuen Stelle?Alles, was Betroffene wissen müssen: kompakt, praxisnah und aktuell.
Immer wieder werden Frauen wegen ihrer Schwangerschaft entlassen oder am Arbeitsplatz benachteiligt. Was der Bundesrat zu diesem Problem sagt.
Urteil vom 18. April 2016 (6B_1061/2014)
Beim Freispruch eines Beschuldigten müssen die Strafbehörden grundsätzlich auchfür den Schaden aufkommen, den die betroffene Person aus dem Verlust der Arbeitsstelle als Folge des geführten Strafverfahrens erlitten hat. Voraussetzung istallerdings, dass die Entlassung tatsächlich von den Strafbehörden zu verantwortenist. Das trifft nicht zu im Fall eines Lehrers aus dem Kanton Zug, der von derSchulgemeinde auf blossen Verdacht hin nach Einleitung eines Verfahrens wegensexuellen Missbrauchs einer Schülerin entlassen wurde.
“Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und mich per sofort freigestellt. Habe ich während der Freistellung einen Anspruch auf die im Arbeitsvertrag zugesicherten Spesen?”
«Vor vier Monaten brach ich mir das Bein. Danach war ich 55 Tage arbeitsunfähig. Nun falle ich leider noch wegen einer Depression längere Zeit aus. Aufgrund meines Dienstalters bin ich während 90 Tagen pro Dienstjahr vor einer Kündigung geschützt. Beginnt diese Frist nun neu zu laufen?»
Immer mehr Arbeitgeber entlassen Frauen unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub – obwohl das illegal ist. Eine Betroffene erzählt.
“Ich bin schwanger. Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs möchte ich mein Arbeitspensum reduzieren. Allerdings befürchte ich, dass mein Arbeitgeber diesem Wunsch nicht nachkommen kann. Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Wann müsste ich kündigen, damit ich die vollen Leistungen der Mutterschaftsversicherung erhalte und nach der Geburt meines Kindes nicht mehr arbeiten muss?”
Ich habe eine neue Stelle angetreten und möchte noch während der Probezeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage. Wann muss die Kündigung spätestens beim Arbeitgeber eintreffen?
Bundesgericht, Urteil 4A_50/2015 vom 19. 5. 2015
In einem Hochhaus mit 39 Wohnungen war eine Frau Hauswart. Sie wohnte mit ihrem Mann im betreffenden Block. Das Haus wurde verkauft, und der neue Besitzer kündigte dem Paar die Wohnung mit dem Argument, er brauche sie für den neuen Hauswart. Doch die Hauswartung war an eine externe Firma vergeben worden, und ein Angestellter der Firma wohnte bereits im Haus.