Gesundheitsberufegesetz
Stellungnahme von CURAVIVA Schweiz
Zielsetzung des Gesetzgebungsprojektes ist es, gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Bildung und Berufsausübung der Gesundheitsberufe im Fachhochschulbereich sicherzustellen. Bezweckt wird die Steigerung der Effektivität und die Effizienz der Versorgungsleistungen, die sich auch positiv auf die Gesundheitskosten auswirken soll. CURAVIVA Schweiz begrüsst es sehr, dass der Bund mit dem Gesundheitsberufegesetz bei den Gesundheitsberufen einheitlich geregelte Kompetenzen schaffen will. CURAVIVA Schweiz begrüsst, dass die beiden tertiären Abschlüsse in der Pflege (HF und FH) gleichermassen auf die Berufsausübung vorbereiten und somit ein gleichberechtigter Berufszugang für Absolventen und Absolventinnen der beiden Ausbildungsgänge vorsehen. CURAVIVA Schweiz hält die Errichtung eines Berufsregisters für sinnvoll. Dieses sollte zwingend nicht auf kantonaler sondern auf nationaler Ebene eingerichtet werden. CURAVIVA Schweiz erachtet eine Reglementierung der ANP erst dann als sinnvoll, wenn definiert ist, welche zusätzlichen Kompetenzen die Pflegeexpertinnen und- experten in der Verordnung und Ausführung von Leistungen erhalten sollen