Revision des Familienzulagengesetzes tritt auf den 1. August 2020 in Kraft
Das Familienzulagengesetz wird in drei Bereichen geändert: Die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungszulagen wird gesenkt, arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, erhalten Anrecht auf Familienzulagen, und es wird eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen.