Neues Abgeltungssystem für die Bereiche Sozialhilfe sowie Kindes- und Erwachsenenschutz
Der Regierungsrat führt ein neues System zur Abgeltung der Aufwendungen in der individuellen Sozialhilfe und im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes ein. Die Entschädigung der Sozialdienste erfolgt künftig mittels Fallpauschalen, die sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen richten. Bis anhin wurden die Aufwendungen indirekt durch die Finanzierung von Stellen abgegolten. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der Systemwechsel eine differenziertere, transparentere und gerechtere Abgeltung ermöglicht. Mit dem neuen Abgeltungssystem kann eine einfache Lösung für den Vollzug eingeführt werden, die den Gemeinden mehr Spielraum bietet und gleichzeitig die richtigen Anreize setzt, um weiterhin qualitativ gute Sozialarbeit zu gewährleisten. Der Kanton und die Gemeinden finanzieren die Leistungen in der individuellen Sozialhilfe gemeinsam über den Lastenausgleich. Leistungen im Bereich des angeordneten Kindes- und Erwachsenenschutzes werden nur durch den Kanton getragen. Der Regierungsrat hat die «Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe» und die «Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen» entsprechend angepasst und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.