Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Finanz- und Lastenausgleich

110 Beiträge gefunden


Kanton Bern

Neues Abgeltungssystem für die Bereiche Sozialhilfe sowie Kindes- und Erwachsenenschutz

Der Regierungsrat führt ein neues System zur Abgeltung der Aufwendungen in der individuellen Sozialhilfe und im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes ein. Die Entschädigung der Sozialdienste erfolgt künftig mittels Fallpauschalen, die sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen richten. Bis anhin wurden die Aufwendungen indirekt durch die Finanzierung von Stellen abgegolten. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der Systemwechsel eine differenziertere, transparentere und gerechtere Abgeltung ermöglicht. Mit dem neuen Abgeltungssystem kann eine einfache Lösung für den Vollzug eingeführt werden, die den Gemeinden mehr Spielraum bietet und gleichzeitig die richtigen Anreize setzt, um weiterhin qualitativ gute Sozialarbeit zu gewährleisten. Der Kanton und die Gemeinden finanzieren die Leistungen in der individuellen Sozialhilfe gemeinsam über den Lastenausgleich. Leistungen im Bereich des angeordneten Kindes- und Erwachsenenschutzes werden nur durch den Kanton getragen. Der Regierungsrat hat die «Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe» und die «Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen» entsprechend angepasst und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.

Kanton Thurgau

Kantonaler Finanzausgleich wirkt gut, Soziallastenausgleich wird angepasst

Der Regierungsrat legt den zweiten Wirkungsbericht zum Finanzausgleich der Politischen Gemeinden vor. Darin kommt er zum Schluss, dass die Ausgleichswirkung gut, dass jedoch eine Anpassung des Soziallastenausgleich notwendig ist. Dies, weil die Soziallasten deutlich gestiegen und zudem ungleichmässig unter den Gemeinden verteilt sind.

Kanton Basel-Stadt

Kanton und Gemeinden passen den innerkantonalen Finanzausgleich an

Aufgrund der Veränderungen im Primarschulbereich und der gesetzlichen Verpflichtung haben Kanton und Gemeinden gemeinsam den innerkantonalen Finanzausgleich aktualisiert. Der Regierungsrat und die Gemeinderäte von Riehen und Bettingen beantragen dem Grossen Rat, dem Einwohnerrat Riehen und der Gemeindeversammlung Bettingen, die Primarschulliegenschaften vom Kanton an die Gemeinden zu übertragen. Die gesamte Finanzierung der Primarschule soll in die alleinige Verantwortung der Gemeinden kommen. Zur Finanzierung wird die Gemeindesteuerquote von 45% auf 50% erhöht. Die Gemeinden sind bereit, im Asylbereich mehr Verantwortung zu übernehmen und beteiligen sich neu an den Kosten und der Suche nach Wohnraum. 

Kanton Aargau

Optimierung der Aufgabenteilung und Neuordnung des Finanzausgleichs

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) genehmigt die beiden Gesetze über den Finanzausgleich und über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge. Durch diese Änderungen sollen die Aufgabenerfüllung und Finanzierungspflicht von Kanton und Gemeinden besser in Ein-klang gebracht werden.

Kanton Luzern

Kanton Luzern erhält einen Viertel weniger aus dem Finanzausgleich

Für 2016 erhält der Kanton Luzern aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) massiv weniger Geld. Der Grund liegt hauptsächlich darin, dass der Kanton Luzern dank seiner Steuerstrategie die Hausaufgaben gemacht und dadurch an Ressourcenkraft gewonnen hat. Gegenüber 2015 fliessen für den Budgetprozess 2016 insgesamt 78,9 Millionen Franken weniger vom Bund in die Luzerner Staatskasse, was die finanziellen Herausforderungen nochmals erhöht. 

Kanton Basel-Land

Baselbieter Finanzausgleich für das Jahr 2015

Der Regierungsrat hat im Rahmen der Finanz-ausgleichsverfügung den horizontalen Finanzausgleich, die Zusatzbeiträge, die Sonderlastenabgeltungen, den Gemeindebeitrag an die Ergänzungsleistungen und die Kompensationsleistung der Gemeinden an den Kanton für die Aufgabenverschiebung für das Jahr 2015 festgelegt. Gemäss § 134 der Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich sicher. Mit dem Finanzausgleich sollen ausgewogene Verhältnis-se in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden erreicht werden.