Auch Kinder warten auf die Abschiebung – teils jahrelang
Statt die Schweiz zu verlassen, leben Familien mit abgelehntem Asylgesuch über Jahre hinweg im Rückkehrzentrum. Die Bedingungen dort sind wenig kinderfreundlich.
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Statt die Schweiz zu verlassen, leben Familien mit abgelehntem Asylgesuch über Jahre hinweg im Rückkehrzentrum. Die Bedingungen dort sind wenig kinderfreundlich.
Amnesty International begrüsst die Empfehlungen von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer, den Schutz von Asylsuchenden vor Gewalt in den Bundesasylzentren zu verbessern, fordert jedoch weitergehende Massnahmen, um Übergriffe in Zukunft zu verhindern.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind die Kapazitäten in den Bundesasylzentren stark eingeschränkt. Um sicherzustellen, dass die bewilligten Gruppen von Resettlement-Flüchtlingen dennoch in der Schweiz untergebracht werden können, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) gemeinsam mit Bern und Zürich eine Lösung gefunden.
Ihre Eltern müssten die Schweiz verlassen, stattdessen leben sie mit ihnen über Jahre im Rückkehrzentrum. Wie geht es diesen Kindern? Drei Mütter aus dem Kanton Bern erzählen.
Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene haben Anspruch auf sozialversicherungsrechtliche Leistungen. Diese sind nicht in jedem Fall gleich ausgestaltet, wie für Regelausländer und Schweizerinnen bzw. Schweizer. In Zusammenarbeit mit der nationalen IIZ und der ZHWA wurde ein Praxisleitfaden erstellt. Er richtet sich an kantonale und kommunale Behörden, soziale Einrichtungen und Beratungsstellen.
Künftig dürfen die Schweizer Behörden die Mobiltelefone von Asylsuchenden kontrollieren, um die Identität der Antragstellenden festzustellen. Diese Methode wird bereits in anderen Ländern angewendet, ist aber höchst umstritten. Deutschland als Pionierland könnte bald gezwungen sein, dieses Vorgehen wieder einzustellen.
Teil 3 der Serie: Wer ist in der Schweiz für die Einhaltung der Kinderrechte verantwortlich?
Die Mehrheit des Grossen Rats ist dafür, dass das Rückkehrzentrum in Bözingen über das Jahr 2022 weiterbetrieben wird. Das Kantonsparlament hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss in Form eines Postulats überwiesen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert die Zustimmung des Parlamentes zur systematischen Überprüfung der Handydaten im Asylverfahren sowie zu Corona-Zwangstests bei Ausschaffungen scharf.
Nach der Kritik am Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal werden radikale Forderungen laut. Dass die Stadt einen laufenden Vertrag mit dem Bund hat, kümmert Grüne und Alternative wenig.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) zieht eine positive Bilanz zum neuen Asylverfahren, das vor rund zweieinhalb Jahren eingeführt wurde. Unabhängige Organisationen, die sich für die Rechte Asylsuchender einsetzen, teilen diese Einschätzung nur bedingt.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) mit einer Evaluation des Rechtsschutzes und der Entscheidqualität bei der Anwendung des neuen Asylverfahrens beauftragt. Der Bericht des vom SKMR eingesetzten Teams, das sich während zwei Jahren mit den Fragen befasst hat, ist nun veröffentlicht und kann als Voll- und als Kurzversion abgerufen werden.
Heute ist eine Evaluation des neuen Asylverfahrens erschienen. Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» nimmt Stellung.
Tempo und Zeitdruck beeinträchtigen Fairness und Qualität der Asylverfahren: Eine externe Evaluation zur Umsetzung der neuen Verfahren 2019/2020 bestätigt die Bilanz der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH). Verbesserungen sind seit dem Systemwechsel zwar erfolgt und gehen in die richtige Richtung – doch der Handlungsbedarf bleibt gross: Es braucht aus Sicht der SFH weitere Massnahmen und Anpassungen, um faire Verfahren und eine hohe Entscheidqualität gewährleisten zu können.
Das SEM hat heute seine Erkenntnisse aus der externen Evaluation des neuen Asylverfahrens publiziert. Viele der Erkenntnisse und Befürchtungen des Bündnisses haben sich bestätigt.
Die beschleunigten Asylverfahren haben sich bewährt und werden rechtsstaatlich korrekt umgesetzt. Asylsuchende wissen deutlich rascher als früher, ob sie Schutz erhalten oder die Schweiz wieder verlassen müssen. Es besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf.
Das SEM hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) mit einer externen Evaluation des Rechtsschutzes und der Entscheidqualität bei der Anwendung des neuen Asylverfahrens beauftragt. Die Evaluation erfolgte im Rahmen des Teilprojekts 2 des Projekts PERU, welches Prozessqualität, Entscheidqualität und Rechtsschutz im Rahmen der Umsetzung des revidierten Asylgesetzes untersuchte. (Das Teilprojekt 1 hat demgegenüber die Prozessqualität zum Gegenstand).
Mit Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes per 1. März 2019 (nAsylG) wurden neue Asylverfahren eingeführt, mit denen eine deutliche Beschleunigung und gleichzeitig rechtstaatlich korrekte Abwicklung derselben angestrebt wird. In diesem Zusammenhang hat das SEM eine aus zwei Teilen bestehende externe Evaluation von Prozessqualität, Entscheidqualität und Rechtsschutz im Rahmen der Umsetzung des revidierten Asylgesetzes (PERU) in Auftrag gegeben.
Analyse des Bündnisses unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich
Seit dem 1. März 2019 ist die «Neustrukturierung Asylbereich» in Kraft. Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» unterzieht nun diese Neustrukturierung über den Zeitraum von einem Jahr (01.03.2019 – 29.02.2020) einer genauen Analyse.
Die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) in Auftrag gegebene externe Evaluation des 2019 eingeführten beschleunigten Asylverfahrens stellt der von HEKS in den beiden Bundesasylzentren in der Nordwest- und in der Ostschweiz erbrachten Rechtsvertretung und dem Rechtschutz ein gutes Zeugnis aus.