Deutschland torpediert verbindliche Menschenrechts-Normen
Die UNO plant ein Abkommen, das Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte einzuhalten. Die Schweiz zieht mit, Deutschland bremst.
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Die UNO plant ein Abkommen, das Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte einzuhalten. Die Schweiz zieht mit, Deutschland bremst.
Die «Selbstbestimmungsinitiative» verankert den Vorrang des Verfassungs- gegenüberdem Völkerrecht, worauf Art. 56a Abs. 2 des Initiativtexts (IT) Rechtsfolgendieser Vorrangregel normiert (bis hin zu einer Kündigungspflicht vonvölkerrechtlichen Verträgen). Der in Art. 5 Abs. 4 IT verankerte Geltungsvorranghängt zusammen mit Art. 190 IT (Anwendungsvorrang). Schliesslich legt die Übergangsbestimmung in Art. 197 Ziff. 12 IT ein umfassendes Rückwirkungsgebot fest. Bei einer Annahme der Initiative drohen zahlreiche Rechtsunsicherheiten, negative aussenpolitische und ökonomische Auswirkungen und eine Beeinträchtigung des Menschenrechtssystems des Europarates.
Zugang zu Wiedergutmachung
Der Themenbereich Menschenrechte und Wirtschaft wurde zusammen mit dem Institut für Rechtsvergleichung vom EDA mit einer Studie im Hinblick auf die Erfüllung des Postulats der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats 14.3663 Zugang zu Wiedergutmachung beauftragt. Auf der Grundlage dieser Studie hat der Bundesrat seinen Bericht vom 14. September 2018 zur Erfüllung des Postulats verfasst.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 Stellung genommen zu den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) zur Administrativhaft im Asylbereich. In seiner Stellungnahme legt der Bundesrat dar, mit welchen Massnahmen er diese Empfehlungen umsetzen will.
Nach einem Besuch in Königsfelden zieht die Anti-Folter-Kommission ein positives Fazit. Sie weist aber darauf hin, dass Patienten überdurchschnittlich oft festgebunden werden.
Es geht weder um Arbeitsplätze noch um fremde Richter. Der Kern der Selbstbestimmungsinitiative liegt in der Frage: Sollen wir über Initiativen abstimmen, die gegen übergeordnetes Recht verstossen?
Der Menschenrechtsrat in Genf beendet am Freitag, 28. September 2018, seine 39. Tagung. In einer Zeit, da die Menschenrechte in der Welt unter Druck stehen, ist das Engagement der Schweiz für die Achtung, Förderung und Umsetzung der Menschenrechte umso wichtiger.
„Islamistische“ Gefährder können abgeschoben werden, wenn die Todesstrafe im Heimatland in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt wird. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall eines Tunesiers entschieden.
Die Schweiz ist auf Stabilität und Verlässlichkeit angewiesen. Deshalb empfehlen Bundesrat und Parlament in der Abstimmung am 25. November 2018 ein Nein zur Selbstbestimmungsinitiative. Die Initiative setzt internationale Verträge aufs Spiel, bringt grosse Rechtsunsicherheit und gefährdet damit den Wirtschaftsstandort Schweiz. Auch der Schutz der Menschenrechte wird geschwächt. Mehr Selbstbestimmung bringt die Initiative nicht. Denn bereits heute bestimmt die Schweiz selber, welche Verträge sie abschliesst oder kündigt. Für den Bundesrat ist klar: Die Initiative schützt das Erfolgsmodell Schweiz nicht – sie gefährdet es.Die Selbstbestimmungsinitiative auf einen Blick (NZZ)Zwei Sichtweisen prallen aufeinander (SRF)
Italiens Druck hat Folgen: Im zentralen Mittelmeer kreuzen bald keine privaten Lebensretter mehr.
Darf man die Demokratie in die Schranken weisen? Darüber dachte schon Rousseau nach.
In der Landwirtschaft, in privaten Haushalten, Restaurants, Schlachtereien oder Bordellen – laut Global Slavery Index arbeiten allein in Europa über eine Millionen Menschen in Formen moderner Zwangsarbeit. Und es werden mehr. Dieser Entwicklung wollen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bis 2030 ein Ende setzen. Doch oft fehlen wirksame Gesetze zum Schutz der Betroffenen, auch für illegalisierte Einwanderer und Einwanderinnen.
Die Schweiz befindet sich im Übergang zu einer masslosen Sicherheitsgesellschaft, die die Verletzung von Grundrechten in Kauf nimmt. Als neue Wunderwaffe dient die auf Algorithmen beruhende Gefährlichkeitsprognose.Die Tyrannei des Wahrscheinlichen in der Justiz (Republik)Die Checkliste siegt (Republik)Rückblick auf die Jahrestagung der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz (Humanrights)
Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat einen wegweisenden Entscheid gefällt. Es untersagt die Überstellung eines Eritreers nach Italien, der in seinem Heimatland gefoltert wurde. Da der Zugang zur medizinischen Versorgung nicht gewährleistet sei, käme ein Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung und somit einer Verletzung der UNO-Antifolterkonvention gleich.
Die Endlosgeschichte der Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz ist um eine Episode reicher. Dank einer paradoxen Intervention von Bundesrat Cassis verzögert sich der Prozess um unbestimmte Zeit. Was ist der Grund für die neuste Zusatzschlaufe?
Für Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Justiz, beschränkt die Selbstbestimmungsinitiative die Flexibilität der Schweiz.Herr Dumermuth, alle Parteien ausser der SVP lehnen die Selbstbestimmungsinitiative (SBI) ab. Dabei will sie nur die Verfassung als oberste Rechtsquelle festschreiben. Was ist daran verkehrt?Die wirkmächtigen «fremden Richter» (NZZ)
Soziale und ethische Perspektiven
Das Themenfeld Demenz wird immer noch zu selten aus ethischer und menschenrechtlicher Perspektive betrachtet. Menschenrechte sollten jedoch auch als Massstab für die Beurteilung der Qualität der klinischen und pflegerischen Versorgung von Personen mit Demenz dienen. Der Band versammelt Beiträge zu den gesellschaftlichen und ethischen Aspekten der Nicht-Diskriminierung bei Demenz und zeigt aktuelle Desiderate und Zukunftsperspektiven auf.
Bereits zweimal hat sich der Bundesrat für die Schaffung einer nationalen Institution für Menschenrechte ausgesprochen. Doch Aussenminister Ignazio Cassis will einen neuen Kurs einschlagen.
Der Uno-Ausschuss gegen Folter (CAT) bestätigt anhand eines Einzelfalls: Die Überstellung eines besonders verletzlichen Asylsuchenden gemäss der Dublin-Verordnung darf nicht durchgeführt werden. Eine angemessene medizinische und psychologische Betreuung und Unterbringung ist in Italien nicht sicher gestellt. Die SFH fordert das SEM dazu auf, dass die Schweiz bei verletzlichen Personen ab sofort auf die Asylgesuche eintreten soll.Mehr zum Thema: UNO stoppt Dublin-Ausweisung eines Folteropfers nach Italien (amnesty.ch)
Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt dem Bund bei der Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial ein schlechtes Zeugnis aus: Das SECO kann offensichtlich nicht garantieren, dass Schweizer Waffen nicht doch in falsche Hände geraten und für schwere Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. Die Untersuchung macht deutlich, dass eine weitere Lockerung der Kriegsmaterialverordnung unverantwortlich ist, erklärt Amnesty International.Zum Thema: IKRK-Präsident kritisiert Lockerung der Waffenexporte der Schweiz (Swissinfo.ch)