Sozialversicherungen in der Schweiz
Die Sozialversicherungen begleiten uns ein Leben lang. Es beginnt mit der Geburt und einem allfälligen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Spätestens ab dem 20. Altersjahr beginnt die Beitragspflicht an die AHV/IV/EO. Wird eine Ehe geschieden, hat dies auch Auswirkungen auf die AHV und in einigen Fällen auf die berufliche Vorsorge. Im Alter zwischen 60 und 70 stehen die Altersleistungen an und irgendwann tritt der Todesfall ein. Jede Person kennt die Sozialversicherungen oder einzelne Teile davon und doch ist vieles unbekannt. Wir hören von Lücken, von Verbesserungen oder von Änderungen und können die Auswirkungen und Abhängigkeiten nicht abschätzen.