Weniger kriminelle Ausländer müssen Schweiz verlassen
Obschon die Kantone ihre Praxis verschärft haben, nimmt die Zahl der Wegweisungen ab. Über die Gründe gehen die Meinungen auseinander.
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Obschon die Kantone ihre Praxis verschärft haben, nimmt die Zahl der Wegweisungen ab. Über die Gründe gehen die Meinungen auseinander.
Die Schweiz hätte einen wegen Drogenhandels verurteilten Familienvater aus Nigeria nicht ausschaffen dürfen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg festgestellt. Die Schweiz muss dem Nigerianer 9000 Euro Genugtuung zahlen.
Zerstrittene Anbieter, offene Haftungsfragen, Drogen für Ausschaffungshäftlinge: Die an Private ausgelagerte ärztliche Begleitung bei Zwangsausschaffungen steht zunehmend in der Kritik.
Einzelne Kantone greifen nun radikal durch: Einwanderer, die sich nicht an die Integrationsverträge halten, werden des Landes verwiesen. Das Modell wird jedoch – je nach Region – höchst unterschiedlich umgesetzt.
Konkurrenzfirma gegründet
Im Auftrag des Bundesamts für Migration begleiten Ärzte der privaten Firma Oseara seit April 2012 Zwangsausschaffungen. Ihre Arbeit ist schwierig und umstritten. Zwei ehemalige Mitarbeiter haben zudem eine Konkurrenzfirma gegründet.
Ein heikles Urteil – und wie es einen Menschen zerstören kann. Der «Fall Mansour» aus der Nähe betrachtet. Besuch bei HM.
Das Bundesgericht hat in einem vielbeachteten Urteil den Ausweisungsentscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts gegenüber einem niedergelassenen mazedonischen Staatsangehörigen als unverhältnismässig aufgehoben. Der Beschwerdeführer war wegen einer qualifizierten Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.
Rund ein Dutzend abgewiesene Asylbewerber warten jeweils in Thun auf ihre Ausschaffung. Die Abteilung für Ausschaffungshäftlinge im Regionalgefängnis Thun gibt es seit 2009. Ein Bericht aus dem aktuellen Haftalltag.
Ausschaffungsflüge
Die umstrittene Praxis der Zwangsmedikation bei Ausschaffungsflügen wird auch 2013 fortgesetzt. Das zeigen Recherchen der WOZ. In juristischen und medizinischen Kreisen wird die Kritik am zuständigen Bundesamt für Migration lauter.
Der Bund findet keine Ärzte die Zwangsausschaffungen begleiten. Die medizinische Betreuung soll deshalb einer Privatfirma überlassen werden. Das sei höchst problematisch, sagt der Chefarzt des Gefängnisses der Uniklinik Genf.
Suizid in Ausschaffungshaft
Die Suche nach Abenteuer und einem Leben ohne Polizeischikanen endete im Flughafengefängnis: Der schwule russische Flüchtling Oleg N. hat sich in der Ausschaffungshaft in Kloten das Leben genommen.
Im Zürcher Flughafengefängnis ist am 12. November 2012 ein Häftling tot in seiner Zelle aufgefunden worden. Der 28-jährige russische Staatsangehörige befand sich in Ausschaffungshaft, weil sein Asylantrag abgelehnt worden war und er nicht freiwillig ausreisen wollte. Das Amt für Justizvollzug teilte mit, der Mann habe sich in seiner Zelle erhängt. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar eine Untersuchung eingeleitet. Zum Thema: Suizid von eritreischer Asylsuchender (Kanton Basel-Landschaft)
Nach dem Tod eines Nigerianers wird bei Zwangsausschaffungen ein Arzt aufgeboten. Das Bundesamt für Migration will diese Aufgabe nun privatisieren. Ein Pilotprojekt läuft, Kritiker stossen auf taube Ohren.
Das Bundesamt für Migration (BFM) schlägt in einem internen Schreiben an die kantonalen Polizeikommandos und Migrationsämter Alarm: Jede zweite Ausschaffung nach Italien misslingt, weil der abgewiesene Asylbewerber untertaucht, wie "10vor10" berichtet.
Das Bundesamt für Migration hat vergangenes Jahr die Ausreise von 1700 Asylsuchenden vorbereitet. Doch zur Ausreise ist es offiziell nie gekommen – die Personen sind untergetaucht.
Stellungnahme an das Bundesamt für Migration zu den Änderungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV2), der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA).
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch vom 15. und 16. Dezember 2011 im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut. Die Kommission beurteilt das Ausschaffungsgefängnis als insgesamt positiv und betont mit Nachdruck den respektvollen Umgang mit den Insassen. Als verbesserungswürdig bezeichnet die Kommission die Haftbedingungen im Bereich der ausländerrechtlichen Administrativhaft, die sie als zu rigide einstuft. Ausserdem erachtet die Kommission den Vollzug von regulären Haftstrafen im Bässlergut nur als eine zeitlich begrenzte Notlösung.
Der Bundesrat hat heute zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in die Vernehmlassung geschickt. Er favorisiert die erste Variante, die sowohl dem Ausweisungsautomatismus als auch der Verhältnismässigkeit und dem Menschenrechtsschutz Rechnung trägt. Die zweite Variante sieht einen sehr weiten Deliktskatalog vor und kann im Einzelfall die Menschenrechte verletzen. Auf die Ausarbeitung einer dritten Variante hat der Bundesrat verzichtet.Dokumente zu dieser Mitteilung: Erläuternder Bericht Variante 1Variante 2
Der Schweiz wird im Jahresreport von Amnesty International zur weltweiten Lage der Menschenrechte im Jahr 2011 kein Persilschein ausgestellt. Die Menschenrechtsorganisation zeigt sich unter anderem besorgt über die Behandlung von Asylsuchenden.
Bundesrat verlangt neuen Vorschlag zur Umsetzung
Der Bundesrat hat noch nicht entschieden, wie er die Ausschaffungsinitiative umsetzen möchte. Die bisherigen Vorschläge überzeugen ihn offenbar nicht: Das Justizdepartement soll einen weiteren Vorschlag machen.