Verfolgung verhindern durch diskretes Verhalten?
Nicht selten stellt sich bei der Beurteilung von Asylgesuchen die Frage, inwiefern von einer Person verlangt werden kann, sich in einer gewissen Weise zu verhalten und sich so einer Verfolgung durch den Heimatstaat oder durch private Dritte zu entziehen. Kann sich die Person an den gesellschaftlichen und allenfalls auch rechtlichen Rahmen des Heimatsstaates anpassen und damit ein unbehelligtes Leben führen? Die Bedeutung und Konsequenzen dieses sogenannten Diskretionserfordernisses und die in diesem Zusammenhang immer wieder aufkommenden Diskussionen sollen in diesem Beitrag aufgezeigt werden.