Fern der Freiheit
Wer im Gefängnis sitzt, ist sozial isoliert. Dabei sind Freunde für Insassen überlebenswichtig. Zwei Langzeitinsassen und ihre Freunde erzählen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Wer im Gefängnis sitzt, ist sozial isoliert. Dabei sind Freunde für Insassen überlebenswichtig. Zwei Langzeitinsassen und ihre Freunde erzählen.
Quartalsweise Übersicht über die internationale und nationale Rechtsprechung und Entwicklungen im Bereich des Freiheitsentzuges
Der Themenbereich Polizei und Justiz erstellt quartalsweise eine Sammlung der relevanten nationalen und internationalen Rechtsprechung sowie politischer Vorstösse im Bereich des Freiheitsentzuges im Auftrag der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Der Fokus liegt dabei auf der Ausgestaltung eines Freiheitsentzuges (Haftbedingungen) und nicht auf der Rechtmässigkeit eines Freiheitsentzuges.
Bundesrätin Sommaruga hat sich am Freitag, 27. April in Paris über verschiedene Projekte informiert, die in Frankreich zur Prävention und Bekämpfung der Radikalisierung eingeführt wurden. Anlässlich der Besichtigung der Haftanstalt im Val d’Oise in der Region Paris interessierte sie sich namentlich für die Erfahrungen, die in den Gefängnissen gesammelt wurden.
Häftlinge müssten unter die Tierschutzbestimmungen gestellt werden, fordert die Gefangenenorganisation Reform 91 mit einer Petition. So irritierend die Forderung auf den ersten Blick sein mag, macht sie doch auf gravierende Missstände im Strafvollzug aufmerksam.
Simonetta Sommaruga legt bei der Revision des Strafrechts den Fokus auf Gewalt- und Sexualdelikte gegen Frauen und Kinder. Damit setzt die Justizministerin ihr eigenes Anliegen um.Zum Thema:- Die höheren Strafrahmen für Sexualstraftäter sind ein Appell an die Richter (NZZ online Kommentar)- Vergewaltiger sollen doppelt so lange ins Gefängnis (SRF)
Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung würde gemäss einer repräsentativen Umfrage Sexualdelikte an Kindern und Mord automatisch mit lebenslanger Verwahrung bestrafen. Sie spricht sich dafür aus, dass die Hürden für diese Massnahme gesenkt werden.Zum Thema: Frauen würden Mörder viel härter anpacken (Der Bund)
Das Bundesgericht lehnt die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme ab – obwohl Caroline H. in der Strafanstalt Hindelbank Fortschritte gemacht hat.
Die Untersuchungskommission des Genfer Kantonsparlaments wirft dem Kanton Genf im Zusammenhang mit dem Mord an der Soziotherapeutin Versäumnisse vor. Dem Resozialisierungszentrum seien zu viele Freiheiten eingeräumt worden.
Seit diesem Jahr können verurteilte Personen ihre Strafe im Hausarrest statt im Gefängnis verbüssen. Ihre Anwesenheit zu Hause wird elektronisch überwacht. Zudem wird kontrolliert, ob die im Vollzugsplan festgelegten Pflichten eingehalten werden. Die Fussfessel ist aber kein Allzweckmittel gegen alle möglichen Kriminalitätsformen.
Praktiken in der Berner Strafanstalt haben die Anti-Folter-Kommission auf den Plan gerufen. Die Gefängnisleitung sieht keinen Handlungsbedarf.
Der Bundesrat will Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking mittels elektronischer Überwachung besser schützen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat zugestimmt.Mehr zum Thema: Besserer Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking (Das Schweizer Parlament)
904 Personen sind in der Schweiz aktuell verwahrt – eine Therapie erhalten die wenigsten. Es fehlt an geeigneten Plätzen.
Ob für den Arzttermin, ein Vorstellungsgespräch oder zum Verwandtenbesuch: Gefängnisinsassen haben in begründeten Fällen das Recht, die Haftanstalt zu verlassen – allerdings haben die Kantone dafür klare Regeln aufgestellt.
Im Vorfeld des Prozesses gegen Thomas N. war ein Thema allgegenwärtig: Wird der 34-Jährige lebenslänglich verwahrt? Thomas N. wird für seine monströsen Taten wohl eine lebenslängliche Freiheitsstrafe erhalten. Mit Kuscheljustiz hat das nichts zu tun.Zum Thema: - «Pädophile werden eher rückfällig» (Der Bund)- Eine einfache Erklärung gibt es nicht (SRF)- Weshalb die lebenslange Verwahrung im Fall Rupperswil fast ausgeschlossen ist (NZZ)
Ahmet Altan wurde in der Türkei zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun schreibt der Journalist aus dem Gefängnis über die quälenden Momente vor der Urteilsverkündung.
Eine neue Untersuchung zeigt, wie viele verwahrte Straftäter freikommen. Entlassungen sind selten. In den letzten zehn Jahren haben die Behörden lediglich bei 2 Prozent der ordentlich Verwahrten eine bedingte Entlassung ausgesprochen.Mehr zum Thema: «Manche Täter sind einfach böse» (der Bund)
Das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung des Mannes, der die 19-jährige Marie in Payerne VD ermordet hatte, aufgehoben.Das Bundesgericht bestätigte den Schuldspruch des Kantonsgerichts des Kantons Waadt und damit die Verurteilung des Mannes wegen Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die erst- und zweitinstanzlich angeordnete lebenslängliche Verwahrung hingegen hob das Bundesgericht auf, weil eine der vom Gesetz geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt war.Doch keine lebenslängliche Verwahrung für Claude D. (Swissinfo)
Urteil vom 26. Februar 2018 (6B_35/2017)
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen Mordes durch das Kantonsgericht des Kantons Waadt sowie die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegenüber dem Mann, der 2013 die junge Frau "Marie" getötet hat. Die vom Kantonsgericht angeordnete lebenslängliche Verwahrung hebt das Bundesgericht auf, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das Strafgesetzbuch verlangt dafür unter anderem, dass zwei Sachverständige den Täter unabhängig voneinander als "dauerhaft untherapierbar" einstufen. Im konkreten Fall ergibt sich dies nur aus einem Gutachten. Das Kantonsgericht wird neu entscheiden müssen.
Die Strafanstalt Lenzburg, ein fünfsterniger Bau aus dem Jahr 1864, gilt weltweit als Vorbild im Justizvollzug. Warum eigentlich?
Inwiefern eignet sich die Soziotherapie, um zur Zielerreichung des stationären therapeutischen Massnahmenvollzugs beizutragen?
Im Schweizer Massnahmenvollzug, in dessen Zentrum die Behandlung psychisch erkrankter und suchtkranker Straftäter und Straftäterinnen steht, kommen nebst psychotherapeutischen und arbeitsagogischen Massnahmen nicht selten auch soziotherapeutische Interventionen zur Anwendung. Dies, obwohl das Behandlungskonzept der Soziotherapie auf begrifflicher und theoretisch-konzeptioneller Ebene verschiedene Unklarheiten aufweist. Im Rahmen dieser Arbeit wurde – gestützt auf eine historische und theoriebasierte Herleitung des Soziotherapie-Konzepts – untersucht, inwiefern sich diese Behandlungsmethode eignet, um zur Zielerreichung des stationären therapeutischen Massnahmenvollzugs beizutragen.