Kurzaufenthaltsbewilligung für Opfer von Menschenhandel für Strafverfahren
Opfer von Menschenhandel haben Anspruch auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung in der Schweiz, soweit ihre Anwesenheit für die Dauer eines entsprechenden polizeilichen Ermittlungs- und Strafverfahrens erforderlich ist. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Frau aus Kenia gut.