Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Aufenthaltsbewilligung

645 Beiträge gefunden


Stadt Luzern

Dialog Asyl- und Flüchtlingspolitik: Sozialhilfekosten senken dank beruflicher Integration

Im Fokus der Veranstaltung «Dialog Asyl- und Flüchtlingspolitik» stand die Frage, wie die steigenden Sozialhilfekosten für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene gesenkt werden können. Rund 65 Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der Gemeinden diskutierten im Kantonsratssaal über mögliche Lösungen. Eine Schlüsselrolle nehmen die Gemeinden und das lokale Gewerbe ein.

Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Eine Stimme für Geflüchtete mit dem Status «Vorläufig Aufgenommen»

Mortaza Shahed ist von Beruf Kameramann und hat in Kabul für die Reintegrations- und Wiederversöhnungsprogramme dokumentarisch gefilmt. Aufgrund einer Filmaufnahme eines Talibans, der sich trotz öffentlich anderen Kurses gegen den Frieden aussprach, geriet er ins Visier der afghanischen Regierung und wurde seither verfolgt. 2014 ist er über Sri Lanka in die Schweiz geflüchtet. Seit kurzem ist er anerkannter Flüchtling, lebte davor jedoch zwei Jahre lang als «vorläufig Aufgenommener». Mit einem Twitterkanal bietet er vorläufig Aufgenommen eine Stimme.

EKM

Die EKM erleichtert die erleichterte Einbürgerung

Ab sofort können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz lebten, erleichtert einbürgern lassen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM richtet sich mit einem Video-Clip und einer Webseite an Personen der dritten Ausländergeneration und zeigt Schritt für Schritt, wie diese vorgehen müssen, wenn sie die neue Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung nutzen möchten.

EKM

Die EKM erleichtert die erleichterte Einbürgerung

Ab sofort können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz lebten, erleichtert einbürgern lassen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM richtet sich mit einem Video-Clip und einer Webseite an Personen der dritten Ausländergeneration und zeigt Schritt für Schritt, wie diese vorgehen müssen, wenn sie die neue Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung nutzen möchten.- Der Bund vereinfacht die erleichterte Einbürgerung (SRF)

SRF

Vorläufig aufgenommen, endgültig zurückgekehrt

Flüchtlinge aus Kosovo

In der Schweiz leben gut 100'000 Menschen mit einem kosovarischen Pass.Zählt man die unterdessen Eingebürgerten mit Wurzeln in Kosovo dazu, sind es fast doppelt so viele. Von den Zehntausenden, die Ende der 1990er-Jahre vor dem Krieg in ihrer Heimat in die Schweiz flüchteten, bekamen nur die wenigsten dauerhaft Asyl.Die Strategie lautet inzwischen: Aufbauhilfe vor Ort.

SEM

Erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration tritt in Kraft

Ab Mitte Februar können sich junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, im erleichterten Verfahren einbürgern lassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Januar 2018 die entsprechende Änderung verabschiedet und per 15. Februar 2018 in Kraft gesetzt.

Heinrich Böll Stiftung

Demokratisierung durch Migration - Politische Integration braucht Veränderung

Rund 8.5 Millionen Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, dürfen nicht wählen gehen, weil sie keinen deutschen Pass besitzen. Eine Beseitigung dieses Demokratiedefizits könnte die offene Gesellschaft gegen antidemokratische Kräfte stärken. Welchen Nachholbedarf gibt es und wie kann praktische Demokratisierung gelingen?

Kanton Bern

Vorlehre Integration ab Sommer 2018

Im August 2018 startet die Vorlehre Integration im Kanton Bern. Das Staatssekretariat für Migration SEM hat dem Kanton Bern den Zuschlag dafür gegeben. Die Vorlehre Integration bietet anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen eine einjährige und gezielte Vorbereitung auf eine weiterführende berufliche Grundbildung oder Erwerbstätigkeit.

Prekarität trotz Bleiberecht?

Lebens- und Erwerbslagen nach dem Erhalt einer Härtefallbewilligung gemäss Art. 84 Abs. 5 AuG

Das schweizerische Migrationsrecht erlaubt es Personen mit einer Vorläufigen Aufnahme (F-Ausweis) über ein Härtefallgesuch eine Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) zu vollziehen. Formal können Personen mit einer Vorläufigen Aufnahme beim Wohnkanton um eine Härtefallbewilligung nach Art. 84 Abs. 5 AuG ersuchen. Die Prüfkriterien umfassen mitunter eine minimale Anwesenheitsdauer und den Grad der Integration. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei der finanziellen Selbstständigkeit zu. Obwohl sich die Zahl solcher Statusumwandlungen in den vergangenen Jahren gesteigert hat, gibt es dazu noch kaum empirische Grundlagen. Aussagen über diese Personengruppe sind bislang fast ausschliesslich in Studien zur Vorläufigen Aufnahme vorzufinden. 

Handlungsfähigkeit von ausreisepflichtigen Personen in der Nothilfe

Möglichkeiten der Unterstützung durch die Soziale Arbeit

Die Asylpolitik für Personen, welche nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, wurde in der Schweiz sowie der europäischen Union in den letzten Jahren zunehmend restriktiver ausgestaltet. Dies mit dem Ziel, Personen vor einer Reise nach Europa abzuschrecken oder sie nach Ankunft zu einer schnellen Rückkehr in ihre Heimatländer zu bewegen. Dennoch gibt es eine nicht zu vernachlässigende Zahl von ausreisepflichtigen Personen, welche trotz Wegweisungsentscheid teilweise über Jahre in der Nothilfe leben. In diesem Kontext befasst sich die folgende Arbeit mit der Frage, wie ausreisepflichtige Personen in der Nothilfe ihre Situation erleben, ob sie handlungsfähig sind und welche Möglichkeiten die Soziale Arbeit hat, sie im Prozess der Entscheidungsfindung in Bezug auf ihre Zukunftsgestaltung zu unterstützen.

Vorläufige Aufnahme und Härtefallregelung

Handlungsempfehlungen für Sozialarbeitende bezogen auf die Lebenssituation von Langzeit vorläufig aufgenommenen Personen und von Personen mit Aufenthaltsbewilligung nach Härtefallregelung des Kantons Bern

Die vorliegende Forschungsarbeit liefert Grundlagen und Empfehlungen für Sozialarbeitende welche mit vorläufig aufgenommenen Personen arbeiten. Dabei wird insbesondere die vorläufige Aufnahme, die Härtefallregelung, sowie die Lebenssituation von Langzeit vorläufig aufgenommenen Personen und von Personen mit Aufenthaltsbewilligung nach Härtefallregelung des Kantons Bern näher betrachtet. Die Mehrheit der vorläufig aufgenommenen Personen bleiben eine längere Zeit oder für immer in der Schweiz. Am häufigsten wird ihr Status mittels einer Härtefallregelung beendet (Denise Efionayi-Mäder & Didier Ruedin, 2014, S.4-5). Die Härtefallregelung ermöglicht die Umwandlung der vorläufigen Aufnahme (F-Ausweis) in die Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) (Peter Bolzli, 2015, S.332). 

Kanton Zürich

Geänderte Asylfürsorgeverordnung ab Juli 2018 in allen Gemeinden wirksam

Der Regierungsrat hat für die Änderungen des Sozialhilfegesetzes, welche die Stimmberechtigten in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 angenommen haben, die Rechtskraft des Abstimmungsergebnisses festgestellt. In der Folge hat er die entsprechenden Änderungen in der Asylfürsorgeverordnung beschlossen. Diese treten zusammen mit dem geänderten Gesetz am 1. März 2018 in Kraft und müssen von allen Gemeinden spätestens am 1. Juli 2018 umgesetzt sein.