Geschlecht Neugeborener kann künftig offen gelassen werden
Zukünftig muss das Geschlecht neugeborener Kinder in Deutschland nicht mehr kurz nach der Geburt festgelegt werden. Wenn Kinder nicht klar als Junge oder Mädchen zuzuordnen sind, können sie ohne Angabe ins Geburtenregister eingetragen werden. Das sieht das geänderte Personenstandsrecht vor, das vom 1. November an gilt. Der Deutsche Ethikrat hatte die Gesetzesänderung empfohlen.