Kindesunterhalt, Bankgeheimnis und "Swiss made"-Label
Im Januar 2017 sind in der Schweiz zahlreiche neue Gesetze in Kraft getreten. Sie betreffen so unterschiedliche Personen wie getrennte Eltern, Hundebesitzer, Banker und Schweizer Produzenten.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Im Januar 2017 sind in der Schweiz zahlreiche neue Gesetze in Kraft getreten. Sie betreffen so unterschiedliche Personen wie getrennte Eltern, Hundebesitzer, Banker und Schweizer Produzenten.
Getrennte Eltern
In drei Wochen tritt das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Die brisantesten Fragen sind noch immer offen, absehbar ist aber: Es wird zu einer Flut von Klagen gegen Väter kommen.
Bundesgericht, Urteil 8C_114/2016 vom 8.7.2016
Eine Frau lebt seit 2007 mit einem gut verdienenden Mann zusammen. 2012 verlangte die Frau Sozialhilfe. Ihr Konkubinatspartner zahle zwar weiterhin für die vier gemeinsamen Kinder, aber ihr gebe er kein Geld mehr.
Neues Unterhaltsrecht
Wenn das revidierte Unterhaltsrecht in Kraft tritt, werden die Kosten für ein Kind massiv steigen. Ein Werkstattbericht zeigt, was auf unverheiratete Paare bei einer Trennung zukommt.
Bundesgericht, Urteil 5A_984/2014 vom 3. Dezember 2015
Eine Mutter betrieb ihren Ex-Mann wegen nicht bezahlter Unterhaltsbeiträge für ihre Tochter in der Höhe von 21 000 Franken. Dies, nachdem die Tochter bereits volljährig war. Die Beiträge stammten aber aus der Zeit, als die Tochter noch minderjährig war. Das Bezirksgericht Hinwil schützte das Anliegen der Mutter. Dagegen wehrte sich der Ex-Mann erfolgreich vor dem Obergericht des Kantons Zürich.
Kinder unverheirateter Eltern haben künftig beim Unterhalt dieselben Rechte wie Kinder von Ehepaaren. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die entsprechende Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die Bestimmungen betreffend Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflichten sowie die Verordnung über die Inkassohilfe werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Wenn Menschen verschwinden, bringt das ihre Angehörigen zur Verzweiflung und belastet sie auch finanziell stark. Sie leiden jahrelang – unverschuldet.
Die Familiengesetzgebung ist im Fluss. Sorge und Unterhaltsrecht sind resp. werden neu geregelt. Dabei verstecken sich hinter einigen neuen Bestimmungen Fallstricke – insbesondere für die Mütter. Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, erörtert sie im Interview.
Mein Freund und ich heiraten. Er hat aus der früheren Ehe zwei Kinder. Ich will nicht für den Unterhalt seiner zwei Kinder aufkommen. Aus diesem Grund wollen wir Gütertrennung vereinbaren. Kann ich trotz Gütertrennung verpflichtet werden, für den Unterhalt der Stiefkinder aufzukommen?
Im Nationalrat waren aus kinderrechtlicher Sicht Änderungen beim Kindesunterhalt und der Kindesobhut Thema: Die mit dem Geschäft „Zivilgesetzbuch. Kindesunterhalt“ beabsichtigte Gesetzesänderung stellt Kinder unverheirateter Eltern beim Unterhalt jenen von verheirateten Eltern rechtlich gleich und stärkt zudem die Stellung der Kinder in familienrechtlichen Gerichtsverfahren. Sowohl Nationalrat als auch Ständerat heissen die neuen Regeln zum Kindesunterhalt in der Schlussabstimmung gut und führen zusätzlich auch eine gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos ein, sowie die explizite Erwähnung und Prüfung der Möglichkeit der alternierenden Obhut. In diesem Zusammenhang hat der Nationalrat auch das Postulat der nationalrätlichen Rechtskommission „Alternierende Obhut: Klärung der Rechtsgrundlagen und Lösungsvorschläge“ an den Bundesrat überwiesen. Das Postulat fordert vom Bundesrat einen Bericht über die rechtlichen Probleme, welche sich durch die alternierende Obhut der Kinder im Scheidungs- oder Trennungsfall ergeben.
Der Ständerat bleibt dabei: Er will die Vorlage zum Kindesunterhalt mit der Möglichkeit einer alternierenden Obhut ergänzen. Damit bleiben in diesem Punkt Differenzen zum Nationalrat.
Wenn sich ein Paar trennt, müssen sich die Eltern und Kinder entscheiden, von wem die gemeinsamen Kinder hauptsächlich betreut werden. Oft leben die Kinder bei der Mutter, sodass der Vater zu Alimentenzahlungen verpflichtet wird. Es gibt aber auch andere Konstellationen, bei denen zumindest eines der Kinder beim Vater lebt und die anderen bei der Mutter bleiben. Unsere User fragen sich: Wie sieht es mit der Unterhaltspflicht der Mutter aus? Kann der Vater Alimente von der Mutter verlangen? Hier finden Sie die Antworten unserer Unterhaltsexpertin Boé Nagel.
Vorschau auf die Frühjahrsession 2015
Im Nationalrat sind aus kinderrechtlicher Sicht Änderungen beim Kindesunterhalt und der Kindesobhut Thema: Die mit dem Geschäft "Zivilgesetzbuch. Kindesunterhalt" beabsichtigte Gesetzesänderung stellt Kinder unverheirateter Eltern beim Unterhalt jenen von verheirateten Eltern rechtlich gleich und stärkt zudem die Stellung der Kinder in familienrechtlichen Gerichtsverfahren. Sowohl Nationalrat als auch Ständerat hiessen die neuen Regeln zum Kindesunterhalt im Grundsatz gut, jedoch will der Ständerat zusätzlich eine gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos schaffen. Der Nationalrat befasst sich in dieser Session mit den bestehenden Differenzen zum Ständerat. Weiter befasst sich der Nationalrat mit dem Postulat der nationalrätlichen Rechtskommission "Alternierende Obhut: Klärung der Rechtsgrundlagen und Lösungsvorschläge". Das Postulat fordert vom Bundesrat einen Bericht über die rechtlichen Probleme, welche sich durch die alternierende Obhut der Kinder im Scheidungs- oder Trennungsfall ergeben.
Der Ständerat verschlechtert die Position der Kinder
Das Unterhaltsrecht trägt entscheidend dazu bei, dass Kinder in Einelternfamilien in weit stärkerem Mass als Kinder in anderen Familien in Armut und Abhängigkeit von Sozialhilfe aufwachsen müssen.
Die Kinder unverheirateter Eltern sollen beim Unterhalt die gleichen Rechte haben wie jene verheirateter Eltern. Der Ständerat hat am Dienstag neue Regeln zum Kindesunterhalt gutgeheissen. Zum Thema: Die Höhe der Alimente soll nicht mehr vom Zivilstand abhängen (Der Bund)Ohne Trauschein zahlen (NZZ)Kindesunterhalt: Ständerat heisst neue Regeln gut (news.ch)
Lebt ein Kind zum grössten Teil bei einem Elternteil, so bezahlt der andere Unterhalt, sogenannte Alimente. Was tun, wenn die Alimente für das Kind die laufenden Kosten nicht decken?
Eine gute Nachricht für mittellose Alleinerziehende: Der Nationalrat spricht sich für eine sogenannte Mankoteilung aus. Allerdings muss das Volk zustimmen.
Bundesgericht, Urteil vom 30. April 2014 (5A_223/2014)
Mit einer Schuldneranweisung kann ein Arbeitgeber verpflichtet werden, Unterhaltszahlungen direkt vom Lohn abzuziehen.