Video-Talk «Die Kesb ist doch keine Stasi-Behörde!»
Im Video-Talk auf Facebook hat Beobachter-Experte Walter Noser Leserfragen zur Kesb beantwortet. Hier finden Sie eine Auswahl seiner Antworten.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Im Video-Talk auf Facebook hat Beobachter-Experte Walter Noser Leserfragen zur Kesb beantwortet. Hier finden Sie eine Auswahl seiner Antworten.
Über hundert Bände mit Kesb-Entscheiden sind durch die Hände von Insassen und Gefängnisangestellten gegangen. Betroffene dieses Geheimnisverrats verlangen eine Strafuntersuchung.
Eine Abstimmung in Schwyz wird zum Testlauf für die Behörde. Das ist laut SVP-Nationalrat Pirmin Schwander nur der Anfang.
Misstrauen, Wut, Hass: Um keine andere Behörde wird so heftig gestritten wie um die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Warum?
Das Bundesgericht hat aufgrund eines Falls in Schwyz einen Grundsatzentscheid gefällt – und dabei die Rechte von psychisch kranken Patienten gestärkt.
So viel wie nötig, so wenig wie möglich – so lautet das Prinzip der Stadtzürcher Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Auch letztes Jahr ist die Zahl der angeordneten Schutzmassnahmen gesunken.- «Verwandtschaft sagt noch nichts über Nähe aus» (SRF)
Urteile vom 21. März 2017 (1B_114/2016, 1B_115/2016, 1B_116/2016, 1B_117/2016, 1B_118/2016, 1B_119/2016, 1B_122/2016)
Die Anordnung einer verdeckten Ermittlung gegen ein Elternpaar, das von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn der Tötung des Sohnes und der schweren Körperverletzung der Tochter verdächtigt wird, war rechtmässig. Ebenfalls nicht zu beanstanden ist entgegen der Ansicht des Obergerichts des Kantons Solothurn die Abhörung der Wohnungen des Elternpaars. Das Bundesgericht heisst die entsprechenden Beschwerden der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gut. Eine weitere Beschwerde weist es hingegen ab.Zum Thema: Vorwurf Kindstötung: Die Eltern wurden zurecht abgehört (SRF)
Die Abstimmung über den Kindes- und Erwachsenenschutz in Schwyz wird zum gesamtschweizerischen Testlauf für die vielkritisierte Behörde. Die Diskussion verläuft äusserst emotional, wie ein Augenschein vor Ort zeigt.
Weil sie sich durch eine aggressive Kampagne verunglimpft fühlen, haben die Stadt Rapperswil-Jona und der Chef der Kesb Linth die «Obersee-Nachrichten» verklagt. Eine ziemlich teure Angelegenheit, wie sich jetzt zeigt
Nahestehende Personen sollen von den KESB stärker einbezogen werden. Diese Absicht äussert der Bundesrat in seinem Bericht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. insieme hält fest: Vier Jahre ihrem Inkrafttreten besteht nach wie vor grosser Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Die administrative Entlastung von Angehörigen als Beistände muss überall zum Regelfall werden.
Der Bundesrat hat sich mit der Kritik an den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) auseinandergesetzt. Welche Massnahmen er treffen will.Der Bundesrat sieht keine grundsätzlichen Probleme bei den Kesb. Er will aber abklären, wie diese Grosseltern und andere nahestehende Personen besser einbeziehen könnten.- Kesb müssen sich weiter verbessern (der Bund)- Schutz von Kindern und Erwachsenen: Nahestehende Personen stärker einbeziehen (EJPD)
Ab Mai sollen Unterschriften für die nationale Volksinitiative zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht gesammelt werden. Das kündigt der SVP-Nationalrat Pirmin Schwander an. Gleichzeitig führt der Schwyzer Hardliner in seiner Heimat einen Testlauf durch.
Wenn Kinder und Erwachsene in schwierigen persönlichen Situationen Schutz oder Beistand brauchen, können nahestehende Personen eine wichtige Rolle spielen. Der Bundesrat will deshalb abklären, wie der Einbezug nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verbessert werden kann. Zudem will der Bundesrat prüfen lassen, ob das Vorgehen bei Gefährdungsmeldungen konkreter geregelt werden muss. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird diese Arbeiten zusammen mit den Kantonen, Fachleuten aus der Praxis und den betroffenen Kreisen durchführen.Zum Thema: Positives Gesamtbild beim neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Medienmitteilung KOKES)
Der Kampf um die neue Behörde wird an allen Fronten geführt. Nächste Woche publiziert der Bundesrat eine Evaluation der bisherigen Kesb-Praxis.
Der Nationalrat will den Bericht über die Evaluation des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts abwarten, bevor er dieses wieder ändert. Er hat am Mittwoch zwei Vorstösse zur KESB abgelehnt.
Wegen Kindsentführung ist einer 36-Jährigen in Biel der Prozess gemacht worden. SVP-Nationalrat Schwander soll ihr geholfen haben.
Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz, kurz Kescha, wurde in den letzten dreissig Tagen förmlich überrannt. Die neue Beratungsstelle für Kesb-Betroffene wurde vor einem Monat vom Unternehmer Guido Fluri eröffnet. Laut Fluri werden pro Tag rund zehn längere Beratungen durchgeführt und nebenbei würden Anfragen per E-Mail beantwortet. Die Website habe über 2000 Aufrufe pro Woche.
Der Fachbereich Soziale Arbeit der BFH und die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit haben gemeinsam ein Instrument entwickelt, das sich an abklärende Dienste und Fachkräfte im Kindesschutz richtet. Das Instrument liegt in einer webbasierten Form vor, die gegen eine einmalige Lizenzgebühr erworben werden kann. Der Einsatz des Instruments wird in einer vom Schweizerischen Nationalfonds geförderten Längsschnittstudie wissenschaftlich evaluiert.
Das «Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung»- ist eine forschungsbasierte Wegleitung für einen kompletten Abklärungsprozess: von der Entgegennahme von Hinweisen auf Gefährdungen des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bis zum Vorstellen der Abklärungsergebnisse bei der Familie -- bietet praxisbezogene Orientierung für das konkrete Vorgehen in Abklärungsprozessen -- definiert die für die Abklärung von Kindeswohlfragen relevanten Schlüsselprozesse -- enthält Vorschläge zum Vorgehen bei der Hilfeplanung -- ist für die Verwendung im freiwilligen und zivilrechtlichen Kindesschutz konzipiert -- kann mit anderen Verfahren, Methoden und Instrumenten kombiniert werden -- unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdiensten / Kinder- und Jugenddiensten und anderen im Kindesschutz tätigen Organisationen -