Gericht pfeift IV-Detektiv zurück
Die Invalidenversicherung liess einen Antragsteller nach einer anonymen Meldung durch einen Detektiv ausspionieren. Das Gericht bezeichnete die Aktion als illegal.
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Die Invalidenversicherung liess einen Antragsteller nach einer anonymen Meldung durch einen Detektiv ausspionieren. Das Gericht bezeichnete die Aktion als illegal.
IV-Neuanmeldung: Welche Voraussetzungen muss ein «neues» Gutachten erfüllen?Corela: Bundesgericht heisst Revisionsgesuch gut – IV muss neue Abklärungen vornehmenBerufliche Vorsorge: Kein rückwirkender GesundheitsvorbehaltNachteilsausgleich für eine gehörlose Person bei der Wirteprüfung
Die Untersuchung «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten» hat eine fast unüberschaubare Fülle von Daten und Auswertungen hervorgebracht, die in den vorangehenden Artikeln nur auszugsweise dargestellt werden konnten. Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich die Empfänger/innen von Eingliederungsmassnahmen deutlich von der Allgemeinbevölkerung unterscheiden. Nicht nur ihr gesundheitliches Befinden ist sehr viel schlechter, sie sind auch in diversen Lebensbereichen deutlich eingeschränkt und empfinden eine stark verringerte Lebensqualität gegenüber der Allgemeinbevölkerung.
Die IV sprach einer Frau eine ganze Invalidenrente zu. Für den Fall der Invalidität hatte sie zusätzlich bei der Helvetia eine Risikoversicherung abgeschlossen. Diese war deshalb verpflichtet, jährlich 15 000 Franken Rente zu bezahlen. Als die Frau ins Ausland zog, stoppte die Helvetia die Zahlungen. Laut den Versicherungsbedingungen seien bei einem Wegzug ins Ausland keine Leistungen mehr geschuldet. Damit kam die Helvetia vor dem Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt nicht durch. Die Bedingungen seien ungewöhnlich und würden die Frau zwingen, in der Schweiz zu wohnen. Das sei im «heutigen Mobilitätszeitalter nicht zeitgemäss».
Befragung von Psychiatern und Psychiaterinnen in der Schweiz
Gemäss aktueller IV-Statistik waren 2016 mehr als 100‘000 Personen aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr oder nur reduziert erwerbsfähig und bezogen eine Invalidenrente. Psychische Gründe verursachen also nahezu die Hälfte aller IV-Berentungen. Einem Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt geht meist eine längere Leidenszeit voraus, doch sehr oft werden psychische Erkrankungen erst dann wahrgenommen und behandelt, wenn die Erwerbsfähigkeit der betreffenden Person bereits latent oder akut bedroht ist. Dabei würde ein rechtzeitiges Erkennen und Behandeln des psychischen Leidens, einschliesslich möglicher Anpassungen der Arbeitssituation, in vielen Fällen helfen, einen Austritt aus der Erwerbsarbeitzu vermeiden.
Erstmals wurden Versicherte mit muskuloskelettalen und psychischen Krankheiten umfassend zu ihrer Lebenssituation und zu den Wirkungen von IV-Eingliederungsmass nahmen befragt. Die Studie zeigt, wie eng Behinderung, Eingliederungserfolg und Lebensqualität zusammenhängen und wie wichtig gezielte und beziehungsorientierte Massnahmen sind.
8/2018
Nicht nur bei den regelmässig stattfindenden Rentenrevisionen, sondern auch imRahmen einer IV-Neuanmeldung stellt sich die Frage nach einer Veränderung desGesundheitszustandes. Ärzte und Ärztinnen sowie Gutachter und Gutachterinnenmüssen in solchen Fällen spezifisch darlegen, wie sich der medizinische Sachverhaltverändert hat. Tun sie das nicht, fehlt es ihrer Einschätzung am erforderlichenBeweiswert.
9/2018
Das Bundesgericht hat das Revisionsgesuch einer Frau gutgeheissen, nachdem ihrgestützt auf ein Gutachten der Klinik Corela rechtskräftig eine IV-Leistung verweigert wurde. Die IV muss nun ein neues Gutachten einholen und neu entscheiden. Der Grund: Die Klinik Corela hatte in verschiedenen Fällen zu Ungunsten der Betroffenen Gutachten angepasst. Der Klinik wurde deshalb ab März 2018 für drei Monate die Betriebsbewilligung entzogen.
Personen, deren Arbeitsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen schwerwiegend und längerdauernd beeinträchtigt ist, befinden sich in einem komplexen Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Anforderungen und Akteuren. Einerseits müssen sie bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, um überhaupt Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung zu haben, andererseits sind sie gesetzlich verpflichtet, «an allen zumutbaren Massnahmen, die ihrer Eingliederung ins Erwerbsleben dienen, aktiv teilzunehmen.»
Erfolgsfaktoren, Verlauf und Zufriedenheit
Bericht im Rahmen des dritten mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung (FoP3-IV) des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Obligatorische Krankenversicherung: Bezeichnung der Leistungen
Schwerpunkt: Obligatorische Krankenversicherung: Bezeichnung der LeistungenBezeichnung der Leistungen in der OKP: GrundlagenBeurteilung der Leistungspflicht mithilfe der WZW-KriterienVerfahren zur Bezeichnung der ärztlichen und nichtärztlichen LeistungenGrundsätze zur Bezeichnung von ArzneimittelnAnalysenliste: Bezeichnung und periodische ReevaluationBezeichnung der Mittel und Gegenstände in der OKPHealth Technology Assessment zur Überprüfung medizinischer PflichtleistungenSozialpolitikIm Schatten des Landesstreiks: Sozialpolitik nach dem Ersten WeltkriegGesamtrechnung der Sozialversicherungen 2016/2017Familie, Generationen und GesellschaftMutterschaftsurlaub: Erwerbsunterbrüche vor und nach der GeburtMutterschaftsurlaub: Erwerbsunterbrüche vor der GeburtWas bewirkt die Elternzeit?Kosten-Nutzen-Analyse einer familienfreundlichen UnternehmenspolitikFamilienergänzende Kinderbetreuung: neue FinanzhilfenInvalidenversicherungEingliederungsmassnahmen der IV aus der Sicht ihrer EmpfängerInternationalDigitalisierung des Austauschs von SozialversicherungsdatenTreffen der Sozialministerinnen und -minister der OECD-LänderSozialversicherungsschutz im Ausland
Die Invalidenversicherung in der Schweiz war hoch verschuldet. Heute ist sie saniert, vor allem weil tausenden Personen die IV-Rente gestrichen oder gekürzt wurde. Eine Nachforschung zeigt: Sie leben heute in prekären Verhältnissen.
BGer-Urteil 9C_595/2017 vom 27. Juni 2018
Eine 43-jährige Frau aus dem Kanton Freiburg bezieht Renten der IV und der Unfallversicherung. Zudem verlangte sie von ihrer Pensionskasse eine jährliche Rente von 15 414 Franken. Die Kasse weigerte sich zu zahlen. Die Frau könne im Umfang von 10 Prozent arbeiten, deshalb sei keine Rente geschuldet. Das Kantonsgericht Freiburg gab der Kasse recht. Anders das Bundesgericht: Wer nur zu 10 Prozent arbeitsfähig sei, habe schlechte Job-Chancen. Solche Stellen seien kaum je ausgeschrieben.
Ein neues Gesetz soll ermöglichen, dass die Bezüger von Sozialversicherungen bei Missbrauchsverdacht bis hinein in die Privatsphäre und auf Anordnung auch privater Versicherungsunternehmen überwacht werden können. Einer kritischen Prüfung hält das Gesetz, gegen das das Referendum ergriffen wurde, nicht stand.
Die schweizerische Botschafterin Andrea Rauber Saxer und der bosnisch-herzegowinische Minister für zivile Angelegenheiten Adil Osmanovic haben heute in Sarajevo das Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit Bosnien und Herzegowina unterzeichnet. Mit dem neuen Abkommen werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten aktualisiert. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es die Parlamente beider Staaten genehmigt haben.
Ein Luzerner verliert seine IV-Rente, nachdem er beobachtet worden ist. Er wehrte sich ohne Erfolg.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. Mehr zum Thema: Ab nächstem Jahr gibts höhere AHV-Renten (BZ) Preis- und Lohnentwicklung rechtfertigt Rentenerhöhungen (arbeitgeber.ch)
Wie die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit einer Behinderung erhöht werden könnte. Wie der Nachteilsausgleich auf der Sekundarstufe II funktioniert. Und was eine IV-Berufsberaterin so macht.
Eine Mutter kämpft für die Rechte ihrer TochterHeidi Lauper – mit und für Menschen mit geistiger BehinderungWillkommen auf dem insieme-Elternsofa!
Die IV hätte 2017 ohne Zusatzgelder tiefrote Zahlen geschrieben. Die Entschuldung des Sozialwerks hat sich wiederholt verzögert. Dennoch sieht das Innendepartement die Sanierung auf Kurs. Bürgerliche Sozialpolitiker werfen Bundesrat Alain Berset Schönfärberei vor.