Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Recht (Delinquenz)

298 Beiträge gefunden


SRF

Umstrittene Kronzeugenregelung: «Ein Muss für Mafia-Jäger»

Länder wie Deutschland, Österreich, Italien oder die USA kennen die Kronzeugenregelung, die Kriminellen Straffreiheit garantiert, wenn sie gegen Komplizen aussagen. Das Schweizer Parlament stimmte nur einer abgeschwächten Variante zu, die mildere Strafen ermöglicht. Zu stossend sei das Risiko, dass Verbrecher mit Falschaussagen schlüpften. Das Mafia-Land Italien hat die Kronzeugenregelung in den 1980er-Jahren als eines der ersten Länder eingeführt und möchte nach Anlaufschwierigkeiten nicht mehr darauf verzichten.

Strafrecht - Besonderer Teil I

Die Darstellung ist systematisch aufgebaut und stellt die Grundstrukturen des jeweiligen Deliktes in den Vordergrund. Zu jedem Straftatbestand findet sich ein detailliertes Aufbauschema, an dem sich die nachfolgende Darstellung orientiert. Neben Bezügen zum Allgemeinen Teil werden gemeinsame Verbindungslinien zwischen den einzelnen Delikten hervorgehoben. Die Darstellung wird durch prägnante Beispiele, zahlreiche Fälle sowie Schaubilder veranschaulicht. Die umfassend überarbeitete Neuauflage berücksichtigt neben Gesetzesänderungen auch zahlreiche neue prüfungsrelevante Entscheidungen der Rechtsprechung. Teil I bietet zusammen mit dem Studienbuch von Jörg Eisele, Strafrecht - Besonderer Teil II, eine umfassende Darstellung zu den einzelnen Straftaten des Besonderen Teils des Strafrechts.

Strafrecht - Besonderer Teil II

Eigentumsdelikte und Vermögensdelikte

Die Darstellung ist systematisch aufgebaut und stellt die Grundstrukturen des jeweiligen Deliktes in den Vordergrund. Zu jedem Straftatbestand findet sich ein detailliertes Aufbauschema, an dem sich die nachfolgende Darstellung orientiert. Neben Bezügen zum Allgemeinen Teil werden gemeinsame Verbindungslinien zwischen den einzelnen Delikten hervorgehoben. Die Darstellung wird durch prägnante Beispiele, zahlreiche Fälle sowie Schaubilder veranschaulicht. Die umfassend überarbeitete Neuauflage berücksichtigt neben einigen Gesetzesänderungen auch zahlreiche neue prüfungsrelevante Entscheidungen der Rechtsprechung. Das Studienbuch Strafrecht - Besonderer Teil II bietet zusammen mit dem jüngst ebenfalls umfassend überarbeiteten Studienbuch von Jörg Eisele zum Strafrecht - Besonderer Teil I eine umfassende Darstellung zu den einzelnen Straftaten des Besonderen Teils des Strafrechts.

Entwicklungsgerechte Befragung von Kindern in Strafverfahren

Dieses Buch greift auf wissenschaftlicher Basis das schwierige Thema von Zeugenaussagen durch Kinder und generelle Teilnahme in einem Strafverfahren auf. Wie verlässlich sind diese Aussagen und wie führt man überhaupt Kinder durch dieses für sie mitunter traumatische Erlebnis.

Der Täter-Opfer-Ausgleich aus Sicht des Opfers

Theorie und Praxis einer alternativen strafrechtlichen Intervention unter Einbeziehung konsistenztheoretischer Annahmen

Ist ein Täter-Opfer-Ausgleich für Opfer bei der Tatverarbeitung hilfreich? Dieser Frage wird im Rahmen der vorliegenden Schrift nachgegangen. Der erste Teil beinhaltet eine umfassende theoretische Darstellung des Wiedergutmachungsgedankens im Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung der Opferposition. Der hier interdisziplinär geführte Diskurs verbindet psychologische, philosophische, kriminologische und rechtswissenschaftliche Konzepte bezüglich restorativer Verfahren. Im zweiten Teil werden Wirkannahmen bezüglich strafrechtlicher Reaktionsvarianten formuliert und der empirischen Überprüfbarkeit anhand konsistenztheoretischer Annahmen zugänglich gemacht.

Humanrights.ch

Humanrights.ch eröffnet Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug

Die im Straf- und Massnahmenvollzug inhaftierten Personen haben heute abgesehen von den bezahlten Rechtsanwälten/-innen keine Möglichkeit, sich von unabhängigen Fachpersonen in einer Vertrauensbeziehung juristisch beraten zu lassen. Diese Lücke will der Verein humanrights.ch mit der kostenlosen Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug und ihre Angehörigen schliessen. Die Beratungsstelle wirkt komplementär und unterstützend zu bestehenden Strukturen.Das Pilotprojekt ist auf drei Jahre hin angelegt und auf den Kanton Bern beschränkt. Als strategische Projektpartner sind die demokratischen JuristInnen Schweiz (DJS) sowie die Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT) am Projekt beteiligt. 

Praktische Aspekte des formellen Untersuchungshaftrechts nach Schweizerischer Srafprozessordnung

Das formelle Untersuchungshaftrecht regelt die Kompetenzen und das Verfahren der Haftanordnung (Art. 224–226 StPO) und der Haftüberprüfung (Art. 227 f. StPO) sowie das haftrelevante Rechtsmittelrecht (Art. 222 StPO). Die Schweizerische Strafprozessordnung widmet diesem praxisrelevanten Rechtsbereich bloss sechs Artikel, weshalb sich eine monografische Aufarbeitung des Haftverfahrensrechts aufdrängt. Dies gilt umso mehr, als die mittlerweile reichhaltig vorhandene Gerichtspraxis noch längst nicht sämtliche Problemstellungen erkannt, geschweige denn gelöst hat. Das vorliegende Werk setzt sich mit den verschiedenen verfahrensrechtlichen Fragen auseinander, um so dem Praktiker wertvolle Hilfestellung im Umgang mit dem formellen Haftrecht zu bieten.

Forensisch-psychiatrische Aspekte der Sucht

Menschen mit einer Suchterkrankung können in verschiedenen Rechtsbereichen, häufig dem Strafrecht, mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Forensische Psychiatrie beschäftigt sich nicht ausschliesslich mit der Begutachtung, Behandlung oder Prognose jener Menschen, sondern soll auch wissenschaftliche Zusammenhänge erläutern für verschiedene Berufsgruppen, die mit dem Thema Sucht und Delinquenz konfrontiert sind. Das Buch liefert grundlegende Informationen zu Auftreten, Ursache und Verlauf von Suchterkrankungen, zu Interventions- und Präventionsmöglichkeiten sowie zu forensisch-psychiatrischer Tätigkeit auf diesem Gebiet.

Soziale Arbeit und Recht

Das Lehrbuch fokussiert die acht für die Soziale Arbeit wesentlichen Handlungsfelder: Soziale Arbeit mit Menschen in finanziellen Problemlagen, Soziale Arbeit mit Paaren, Familien, Kindern und Jugendlichen, Soziale Arbeit als Beruf, Soziale Arbeit im Bereich Bildung, Soziale Arbeit mit Menschen und ihren Behinderungen, Soziale Arbeit mit kranken und pflegebedürftigen Menschen, Soziale Arbeit mit Migranten und Flüchtlingen und Soziale Arbeit mit Opfern von Gewalttaten und mit Straftätern. Jedem Kapitel ist dabei ein typischer Fall vorangestellt, gefolgt von einer Beschreibung des Handlungsfeldes aus Sicht der Sozialen Arbeit. Nach der Darstellung der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen wird jeweils eine Falllösung angeboten. 

Das Schweizer Parlament

Kommission befürwortet die Auswertung codierender DNA-Abschnitte zur Feststellung persönlicher Eigenschaften

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt die Annahme einer Motion, die verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten die codierenden DNA-Abschnitte auswerten können, um so die persönlichen Eigenschaften eines Täters festzustellen. Zum Thema: Ermittler sollen DNA auswerten dürfen (Luzerner Zeitung)

Die Grünen zwischen Empathie und Distanz in der Pädosexualitätsfrage

Anatomie eines Lernprozesses

Das vorliegende Buch leistet einen Beitrag zur Aufarbeitung der sogenannten Pädophiliedebatte in der Partei Die Grünen. Im Jahr 2013 wurde die Partei geradezu unvermittelt damit konfrontiert, dass sie in Teilen in den 1980er Jahren, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern nicht mit dem Strafrecht ahnden wollte. Die Grünen haben sich in der Zwischenzeit sichtbar gewandelt. Die Partei hat einen Lernprozess vollzogen, jedoch verdrängt, dieses getan zu haben. Es wird detailliert dargelegt, wie sich der Diskurs entwickelt und unter welchen Konstellationen sich diese Debatte in programmatischen Aussagen während der 1980er Jahren niedergeschlagen hat. Schliesslich wird auch aufgezeigt, wie sich die Grünen davon lösen konnten.

Das Schweizer Parlament

Wiedergutmachung im Strafrecht nur noch unter erschwerten Voraussetzungen möglich

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Strafgesetzbuches, die sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Eine Strafbefreiung als Folge einer Wiedergutmachung soll in Zukunft nur noch unter erschwerten Voraussetzungen möglich sein. Damit möchte die Kommission dem Eindruck entgegen wirken, dass man sich von Strafe freikaufen kann.

GRA

Gedanken zur Rassismus-Strafnorm

20 Jahre Art. 261bis StGB

Gut 20 Jahre sind verstrichen, seit am 1. Januar 1995 mit Art. 261bis StGB ein Gesetz in Kraft getreten ist, das Rassendiskriminierung und Leugnung von Völkermord oder anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch in der Schweiz unter Strafe stellt. In diesen Jahren haben die schweizerischen Gerichte aller Stufen zu den verschiedensten Aspekten der Strafnorm eine reiche Rechtsprechung entwickelt. Im Unterschied zu den meisten anderen einmal angenommenen Gesetzen sind jedoch die Diskussionen darüber, ob es den betreffenden Artikel überhaupt brauche und ob er nicht sogar auf unzulässige Weise andere Rechte, insbesondere die Meinungsäusserungsfreiheit, einschränke, bis heute nicht abgeflaut. 

Die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (Art. 19-28l BetmG)

Seit der ersten Auflage des Kommentars im Jahre 1995 hat sich die juristische Debatte über das Betäubungsmittelstrafrecht deutlich intensiviert, dies sowohl in der Wissenschaft wie auch in der Gerichtspraxis. Deshalb liegt es nahe, sich dieser Materie nunmehr erneut zu widmen, wobei das ursprüngliche Konzept des Kommentars beibehalten worden ist. Dementsprechend ist die ausführliche Einleitung unter Berücksichtigung der neueren wissenschaftlichen Diskussionen wesentlich überarbeitet und erweitert worden. Namentlich die Frage nach der Legitimation der Art. 19 ff. BetmG hat eine Vertiefung erfahren. Im Anschluss daran folgt die detaillierte Erörterung der einzelnen Straftatbestände.