KIP Kantonales Integrationsprogramm
Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern wandelt sich mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Bund und Kantone haben daher gemeinsam im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) beschlossen, ihre Integrationspolitik weiterzuentwickeln. Insbesondere der Bund will die spezifische Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern ab 2014 neu ausrichten. Er erwartet, dass die Kantone im Sinne der Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) Strategien und Aktionspläne zur Integrationsförderung in den Regelstrukturen (z.B. Schulen, soziale Dienste) entwickeln. Ausgehend von den Angeboten der Regelstrukturen sollen die Kantone zukünftig den Bedarf für ergänzende Massnahmen durch die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) formulieren. Sie sind Bedingung für den Erhalt der Bundessubventionen ab 2014.