Schwangerschaft: Kann ich die Kasse wechseln?
«Ich bin schwanger und möchte die Grundversicherung wechseln. Kann ich das überhaupt?»
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
«Ich bin schwanger und möchte die Grundversicherung wechseln. Kann ich das überhaupt?»
Ein juristischer, ökonomischer und methodischer Blick auf den ambulanten Bereich
Wie im Krankenversicherungsrecht die Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler, Pflegeheime etc.) entschädigt werden, legt das Krankenversicherungsgesetz nur in Grundzügen fest. Viele wichtige Fragen werden erst auf Tarifebene geklärt.Tarife müssen angepasst werden. Neue Behandlungsmethoden entstehen; technische Veränderungen müssen beachtet werden; die Alterung der Gesellschaft schreitet voran; die Qualität der Behandlung soll erhöht werden. Tarifanpassungen gehören zu den besonders schwierigen Fragen. Und auch dazu gibt das Krankenversicherungsgesetz kaum Vorgaben.
Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung liegt vor
Der Regierungsrat hat die zweite Botschaft zum Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Das Gesetz wurde punktuell angepasst, die Eckpfeiler bleiben aber bestehen.
Unbezahlte Krankenkassenprämien
In einigen Kantonen werden Leute, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, nur noch im Notfall behandelt. Das Modell wird verschiedenenorts bereits wieder infrage gestellt.
Die Krankenkassenprämien steigen 2016 um durchschnittlich 4 Prozent. Doch einige trifft es besonders hart. «Kassensturz» zeigt das Beispiel einer Familie, die plötzlich über 2000 Franken mehr bezahlen soll. Das zeigt einmal mehr: Ein Kassenwechsel kann sich lohnen. Zum Thema: Die höchste Franchise lohnt sich nicht immer (SRF)
Im Aargau dürften die Kosten für Verlustscheine von nicht bezahlten Krankenkassenprämien in den nächsten Jahren deutlich steigen. Der Kanton rechnet bis 2018 mit 19,5 Millionen Franken – 60 Prozent mehr als bislang geschätzt. Die Wirkung der schwarzen Liste säumiger Zahler wird infrage gestellt.
Die kantonale Initiative «Ja zu den bewährten Prämienverbilligungen» kommt wohl zustande. 18'174 Personen haben das Volksbegehren unterschrieben.
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2016 die Richtprämien für alle Versichertenkategorien um jeweils 15 Franken gesenkt. Die monatliche Richtprämie für Erwachsene beträgt neu 200 Franken, für junge Erwachsene bis 25 Jahre 180 Franken und für Kinder 110 Franken. Somit werden die Bezügerinnen und Bezüger einer Prämienverbilligung im nächsten Jahr 15 Franken mehr für die Krankenversicherungsprämien bezahlen müssen.
Die Krankenkassen-Prämien steigen nächstes Jahr um durchschnittlich vier Prozent. Wer seine Grundversicherung ändern oder die Kasse wechseln will, findet hier alle Infos zum Vorgehen, die Termine sowie Musterbriefe.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) wird morgen über das Schicksal der parlamentarischen Initiative «Komatrinkende sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» entscheiden. Die Initiative zielt darauf ab, Personen zu bestrafen, die eine Alkoholvergiftung erleiden. Der Bundesrat lehnt diese Massnahme ab, da sie betroffene Personen davon abhalten könnte, sich ärztlich behandeln zu lassen, und diese damit in Lebensgefahr bringen würde.
Trotz dem Nein zur Initiative für eine öffentliche Krankenkasse schwelt die Idee weiter. Diese Woche beschäftigt sich die zuständige Kommission des Ständerats mit der Idee regionaler Einheitskassen.
Nachtrag 10/2015
Eine Studie der Uni St. Gallen rechnet bis 2030 mit einer grossen Zusatzbelastung der Krankenversicherung.
Die Initiative «Ja zu den bewährten Prämienverbilligungen – für Familien und Mittelstand» will den Erhalt der bewährten, fairen Prämienverbilligungen sicherstellen. Für die Initiative sind – noch vor Ablauf der Sammelfrist – bereits 20‘000 Unterschriften zusammen gekommen, die nun den Gemeinden zur Beglaubigung zugestellt werden. Mit der Initiative und dem Referendum haben damit schon über 30‘000 Bernerinnen und Berner ein Zeichen gegen den Abbau bei den Prämienverbilligungen für die Krankenkassen gesetzt.
Der Regierungsrat hat die Beiträge an die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Gesamthaft werden im Kanton Zürich 2016 rund 797 Millionen Franken für Prämienverbilligungen eingesetzt.
Die Krankenkassenprämien steigen im Schnitt um 4 Prozent. Laut Michael Jordi von der Gesundheitsdirektorenkonferenz sind die Versicherer mit schuld an der Erhöhung.
Das Bundesamt für Gesundheit hat heute die Krankenkassenprämien 2016 veröffentlicht. Für grundversicherte Erwachsene steigen die Prämien im Kanton Zürich um durchschnittlich 3,6 Prozent und damit schwächer als der Schweizer Durchschnitt von 4,0 Prozent. Dass das Prämienwachstum im Kanton Zürich unterdurchschnittlich ist, ist erfreulich und belegt die effiziente Leistungserbringung. Unerfreulich ist hingegen der Umstand, dass das BAG auch dieses Jahr die Prämien künstlich erhöht.
Die Krankenkassenprämien 2016 steigen im Kanton Uri im Vergleich mit dem Rest der Schweiz gering an. Trotzdem müssen Urnerinnen und Urner nächstes Jahr für ihre Prämien wieder mehr bezahlen. Gezielte Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten sollen diese Entwicklung bremsen.