Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Recht (Arbeit)

572 Beiträge gefunden


Kanton Bern

Aktionsplan zur Gleichstellung von Frau und Mann 2015 - 2018

Mit rund 40 Massnahmen, unter anderem zu Lohngleichheit, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt, will der Gemeinderat die Gleichstellung in der Stadt Bern weiter voranbringen. Der Aktionsplan 2015 - 2018 schliesst an den erfolgreich umgesetzten Aktionsplan 2009 - 2012 an. 

Ktipp

Neue Urteile: Gespräch verweigert - Keine fristlose Entlassung erlaubt

Bundesgericht, Urteil 4A_702/2015 vom 20. Mai 2016

Ein Servicetechniker führte einen Auftrag nicht aus. Grund: Der Arbeitgeber hatte ihm wegen Minusstunden den Lohn gekürzt. Auf die Arbeitsverweigerung reagierte der Arbeitgeber mit einer Verwarnung und bot den Techniker zu einem Gespräch auf. Der Angestellte erschien nicht und meldete sich krank. Darauf wurde er fristlos entlassen. Zu Recht, befand das Regionalgericht Emmental-Oberaargau. Anders das Obergericht des Kantons Bern und das Bundesgericht: Die Arbeitsverweigerung wäre zwar ein Grund für die fristlose Entlassung gewesen. Der Arbeitgeber habe ihn aber nur verwarnt und erst nach der Gesprächsverweigerung gekündigt. Deshalb sei die fristlose Kündigung ungerechtfertigt.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit Obligationenrecht (ZGB/OR)

Textausgabe mit Anhängen, Querverweisen, Sachregister und Anmerkungen

Die seit Jahrzehnten bewährte, unentbehrliche Textausgabe liegt Ende August 2016 in der 51. Auflage vor. Auch die neueste Auflage besteht je aus einem separaten Teilband zum ZGB und zum OR sowie aus einem Gesamtband, der ZGB und OR vereint.Auch für diese Neuauflage wurde die Textausgabe mit aller Umsicht nachgeführt, um den vielfältigen Neuerungen Rechnung zu tragen (z.B. Widerrufsrecht, Konsumkredit, Revisionsaufsicht und Umsetzung der Empfehlungen der Groupe d’action financière in ZGB, OR, KAG und BEG). Zudem enthält sie schon jetzt die neuen Bestimmungen zum Kindesunterhalt (i.K. 1. Januar 2017) und jene zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung.

Haushaltshilfen im schweizerischen Arbeitsrecht

Recht in privaten und öffentlichen Unternehmen, Band 7

Haushaltshilfen putzen, machen die Wäsche, kaufen ein, kochen, helfen bei der Betreuung von Kindern und Betagten. Manche arbeiten nur wenige Stunden pro Woche, andere halten sich stets verfügbar und leben im Haushalt ihrer Arbeitgeber. 60’000 bis 100’000 Personen sind in der Schweiz in diesem Bereich tätig, oft ist ihre Arbeit unentbehrlich. Doch nicht nur Haushalte und Arbeitnehmerinnen, sondern auch Unternehmen und Behörden haben vielfach Mühe, die Arbeitsverhältnisse rechtlich korrekt einzuordnen und alle Vorschriften zu überblicken, was vermehrt Gesetzesverstösse und missbräuchliche Arbeitsbedingungen zur Folge hat. 

Ktipp

Arbeitslos - Kein Geld für den Französischkurs

Bundesgericht, 8C_222/2016 vom 30. Juni 2016

Ein arbeitsloser Flugzeugtechniker beantragte beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Oberuzwil SG die Übernahme von 3618 Franken für einen Französischkurs. Eine Firma bestätigte, sie würde ihn anschliessend einstellen. Das RAV wies das Gesuch dennoch ab. Dagegen wehrte sich der Arbeitslose erfolgreich beim Versicherungsgericht St. Gallen. Das RAV erhob Beschwerde beim Bundesgericht und hatte Erfolg: Der Besuch des Kurses gehöre «zum Wünschbaren», sei aber «kein Muss». Der Techniker spreche gut Englisch und habe auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen. 

Erwerbsregulierung in einer globalisierten Welt

Theoretische Konzepte und empirische Tendenzen der Regulierung von Arbeit und Beschäftigung in der Transnationalisierung

Arbeit und Produktion sind im 21. Jahrhundert immer stärker grenzüberschreitend vernetzt. Dies galt aber bisher nicht in gleichem Masse für die Regulierung der Arbeits-, Beschäftigungs- und Partizipationsbedingungen der erwerbstätigen Menschen. Nationale Mechanismen und Institutionen dominieren immer noch die Festlegung etwa von Bezahlung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Beteiligung der Beschäftigten. 

Das Magazin

Die hoffnungslose Geschichte des Herrn Josef

Josef ist jetzt einundvierzig und hundertsieben Kilo. Ab und zu, wenn nachts um zwei der Wecker lärmt, wundert er sich, dass er noch lebt. Wo er doch, als er ins Bett ging, sich wünschte, nie mehr zu erwachen, aus die Maus. Aber das Leben, sagt Herr Josef bei Gelegenheit, ist kein verdammtes Wunschkonzert. Also zieht er sich an und wankt zum Auto, ein alter Peugeot, 131 000 Kilometer auf dem Zähler, und fährt nach L., nach O., schiebt Zeitungen in fremde Kästen, fünf Stunden lang bei jedem Wetter.

Gleichstellungspolitik öffentlicher Arbeitgeber

Betriebliche Gleichstellung in den Bundesverwaltungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz

Politische Massnahmen zur Gleichstellung im Beruf gibt es viele aber warum fehlt ihnen noch immer der durchschlagende Erfolg? Welche Dynamiken wirken bei der Implementierung und Durchsetzung dieser Massnahmen, und wie können Gleichstellungspolitiken künftig besser konzipiert und abgestimmt werden? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, untersuchen die Autorinnen vergleichend die Strukturen und Massnahmen betrieblicher Gleichstellungspolitik öffentlicher Arbeitgeber am Beispiel der Bundesverwaltungen in der Schweiz, Deutschland und Österreich.

Schweizerischer Arbeitgeberverband

Studie für höheren Kündigungsschutz von Streikenden

Im Auftrag des Bundesrats haben Wissenschaftler der Universität Neuenburg eine Studie zum Schweizer Streikrecht durchgeführt. Demnach sind streikende Angestellte in der Schweiz ungenügend vor Entlassung geschützt. Die Studienverantwortlichen sprechen sich deswegen für Massnahmen aus, die der Bundesrat bereits 2010 im Rahmen einer Konsultation verworfen hatte.