Arbeitgeber müssen «Inländer» wohl bald zum Gespräch bitten
Langsam zeichnet sich ab, wie der Ständerat die Zuwanderungsinitiative umsetzen könnte. Die Vorschläge haben auch im Nationalrat Chancen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Langsam zeichnet sich ab, wie der Ständerat die Zuwanderungsinitiative umsetzen könnte. Die Vorschläge haben auch im Nationalrat Chancen.
Bundesgericht, Urteil 4A_109/2016 vom 11. August 2016
Ein Geschäftsführer kündigte seine Stelle. Die Firma entliess ihn danach fristlos. Grund: Er hatte einem Vertragspartner ein ungebührliches E-Mail geschickt.
Mit rund 40 Massnahmen, unter anderem zu Lohngleichheit, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt, will der Gemeinderat die Gleichstellung in der Stadt Bern weiter voranbringen. Der Aktionsplan 2015 - 2018 schliesst an den erfolgreich umgesetzten Aktionsplan 2009 - 2012 an.
Bundesgericht, Urteil 4A_702/2015 vom 20. Mai 2016
Ein Servicetechniker führte einen Auftrag nicht aus. Grund: Der Arbeitgeber hatte ihm wegen Minusstunden den Lohn gekürzt. Auf die Arbeitsverweigerung reagierte der Arbeitgeber mit einer Verwarnung und bot den Techniker zu einem Gespräch auf. Der Angestellte erschien nicht und meldete sich krank. Darauf wurde er fristlos entlassen. Zu Recht, befand das Regionalgericht Emmental-Oberaargau. Anders das Obergericht des Kantons Bern und das Bundesgericht: Die Arbeitsverweigerung wäre zwar ein Grund für die fristlose Entlassung gewesen. Der Arbeitgeber habe ihn aber nur verwarnt und erst nach der Gesprächsverweigerung gekündigt. Deshalb sei die fristlose Kündigung ungerechtfertigt.
«Ich habe mir bei einem Sturz den Arm gebrochen. Seither bin ich arbeitsunfähig und sitze zu Hause herum. Eine gute Freundin hat mich zum Abendessen in ein Restaurant eingeladen. Darf ich das Haus verlassen?»
Textausgabe mit Anhängen, Querverweisen, Sachregister und Anmerkungen
Die seit Jahrzehnten bewährte, unentbehrliche Textausgabe liegt Ende August 2016 in der 51. Auflage vor. Auch die neueste Auflage besteht je aus einem separaten Teilband zum ZGB und zum OR sowie aus einem Gesamtband, der ZGB und OR vereint.Auch für diese Neuauflage wurde die Textausgabe mit aller Umsicht nachgeführt, um den vielfältigen Neuerungen Rechnung zu tragen (z.B. Widerrufsrecht, Konsumkredit, Revisionsaufsicht und Umsetzung der Empfehlungen der Groupe d’action financière in ZGB, OR, KAG und BEG). Zudem enthält sie schon jetzt die neuen Bestimmungen zum Kindesunterhalt (i.K. 1. Januar 2017) und jene zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung.
Die Schweiz ist in Sachen Vaterschaftsurlaub ein Entwicklungsland. Das will die Volksinitiative «Vaterschaftsurlaub jetzt!» ändern. Sie fordert 20 Tage Vaterschaftsurlaub. Seit einigen Monaten läuft die Unterschriftensammlung – nach «10vor10»-Recherchen sind nun knapp 30'000 Unterschriften zusammen.
Einst arbeiteten Tausende Ausländer einige Monate auf Bau oder Feld, ehe sie das Land wieder verlassen mussten. Eine Mitte-rechts-Allianz will dieses Modell neu aufleben lassen.
Recht in privaten und öffentlichen Unternehmen, Band 7
Haushaltshilfen putzen, machen die Wäsche, kaufen ein, kochen, helfen bei der Betreuung von Kindern und Betagten. Manche arbeiten nur wenige Stunden pro Woche, andere halten sich stets verfügbar und leben im Haushalt ihrer Arbeitgeber. 60’000 bis 100’000 Personen sind in der Schweiz in diesem Bereich tätig, oft ist ihre Arbeit unentbehrlich. Doch nicht nur Haushalte und Arbeitnehmerinnen, sondern auch Unternehmen und Behörden haben vielfach Mühe, die Arbeitsverhältnisse rechtlich korrekt einzuordnen und alle Vorschriften zu überblicken, was vermehrt Gesetzesverstösse und missbräuchliche Arbeitsbedingungen zur Folge hat.
Bundesgericht, 8C_222/2016 vom 30. Juni 2016
Ein arbeitsloser Flugzeugtechniker beantragte beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Oberuzwil SG die Übernahme von 3618 Franken für einen Französischkurs. Eine Firma bestätigte, sie würde ihn anschliessend einstellen. Das RAV wies das Gesuch dennoch ab. Dagegen wehrte sich der Arbeitslose erfolgreich beim Versicherungsgericht St. Gallen. Das RAV erhob Beschwerde beim Bundesgericht und hatte Erfolg: Der Besuch des Kurses gehöre «zum Wünschbaren», sei aber «kein Muss». Der Techniker spreche gut Englisch und habe auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen.
Theoretische Konzepte und empirische Tendenzen der Regulierung von Arbeit und Beschäftigung in der Transnationalisierung
Arbeit und Produktion sind im 21. Jahrhundert immer stärker grenzüberschreitend vernetzt. Dies galt aber bisher nicht in gleichem Masse für die Regulierung der Arbeits-, Beschäftigungs- und Partizipationsbedingungen der erwerbstätigen Menschen. Nationale Mechanismen und Institutionen dominieren immer noch die Festlegung etwa von Bezahlung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Beteiligung der Beschäftigten.
Josef ist jetzt einundvierzig und hundertsieben Kilo. Ab und zu, wenn nachts um zwei der Wecker lärmt, wundert er sich, dass er noch lebt. Wo er doch, als er ins Bett ging, sich wünschte, nie mehr zu erwachen, aus die Maus. Aber das Leben, sagt Herr Josef bei Gelegenheit, ist kein verdammtes Wunschkonzert. Also zieht er sich an und wankt zum Auto, ein alter Peugeot, 131 000 Kilometer auf dem Zähler, und fährt nach L., nach O., schiebt Zeitungen in fremde Kästen, fünf Stunden lang bei jedem Wetter.
Betriebliche Gleichstellung in den Bundesverwaltungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz
Politische Massnahmen zur Gleichstellung im Beruf gibt es viele aber warum fehlt ihnen noch immer der durchschlagende Erfolg? Welche Dynamiken wirken bei der Implementierung und Durchsetzung dieser Massnahmen, und wie können Gleichstellungspolitiken künftig besser konzipiert und abgestimmt werden? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, untersuchen die Autorinnen vergleichend die Strukturen und Massnahmen betrieblicher Gleichstellungspolitik öffentlicher Arbeitgeber am Beispiel der Bundesverwaltungen in der Schweiz, Deutschland und Österreich.
Eine soeben lancierte Volksinitiative fordert einen Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen. Wieso es höchste Zeit dafür ist, erklärt Mitinitiant Adrian Wüthrich im Interview.
Tipps zum Arbeitsrecht für SchülerInnen und Studierende
Die Ferien sind da. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Auch für sie gilt das Arbeitsrecht.
Im Auftrag des Bundesrats haben Wissenschaftler der Universität Neuenburg eine Studie zum Schweizer Streikrecht durchgeführt. Demnach sind streikende Angestellte in der Schweiz ungenügend vor Entlassung geschützt. Die Studienverantwortlichen sprechen sich deswegen für Massnahmen aus, die der Bundesrat bereits 2010 im Rahmen einer Konsultation verworfen hatte.
Es ist Aufgabe der Chefs, Zudringlichkeiten in der Firma auf den Grund zu gehen.
14 Wochen bezahlte Ferien für Mütter, 14 Wochen für Väter – das verlangt eine Mitte-links-Allianz im Parlament. Die Forderung knüpft sie allerdings an eine Bedingung.
Wer interne Missstände meldet, riskiert in der diskreten Schweiz trotz neuer Schutzbestimmungen immer noch seinen Job. So wie der entlassene Informant der Ausgleichsstelle Genf, der nun seinen obersten Chef Serge Gaillard eingeklagt hat.
Die Schweiz unter Beobachtung der ILO
Über 6000 Delegierte von 187 Mitgliedstaaten und haben sich vom 29.5. bis und mit 5.6. in Genf für die Jahreskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) getroffen. Thema war auch die Schweiz: Der Schweizer Kündigungsschutz muss laut ILO reformiert werden.