Einbürgerung der dritten Generation: Halb-Automatismus mit Handbremse
Die dritte Ausländergeneration soll erleichtert eingebürgert werden. Anders als in früheren Abstimmungskämpfen hält sich die Opposition bisher in Grenzen.
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Die dritte Ausländergeneration soll erleichtert eingebürgert werden. Anders als in früheren Abstimmungskämpfen hält sich die Opposition bisher in Grenzen.
Am 1. Januar 2018 tritt das neue Gesetz über das Bürgerrecht in der ganzen Schweiz in Kraft. Dafür braucht es Änderungen im Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Und hier sind nicht alle einverstanden mit den Änderungen. In Zofingen zum Beispiel ist man alles andere als erfreut.
Urteil vom 2. November 2016 (2C_94/2016)
Ein heute 29 Jahre alter serbischer Staatsangehöriger, der seit seiner Geburt in der Schweiz lebt und 2014 zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt wurde, wird verwarnt. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Staatssekretariats für Migration ab. Der Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, auf einen Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Mannes zu verzichten, ist angesichts des festgestellten aussergewöhnlichen Gesinnungswandels des Betroffenen bundesrechtskonform.
Endlich. Die vorläufige Aufnahme abgewiesener Flüchtlinge, deren Ausreise nicht vollzogen werden kann, will der Bundesrat durch einen Status für schutzbedürftige Personen ersetzen. Heute gibt es 34’741 vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Sie alle haben einen schönen blauen Ausweis, der ihren Status F bescheinigt. Das bedeutet: keine Freizügigkeit, kein Zugang zum Arbeitsmarkt, kein Familiennachzug. Arbeiten sie trotzdem gelegentlich, haben sie eine Sondersteuer zu entrichten. Reisen ins Ausland oder ins Herkunftsland sind verboten. Ansonsten überleben sie dank der kommunalen Sozialhilfe. Auch diese ist nicht garantiert. Ausgerechnet im Kanton Zürich will man die Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene streichen. Trotzdem: Mit dem Status F kann man einigermassen leben. Aber wie?
Der Bundesrat hat am Mittwoch, dem 12. Oktober, den Bericht "Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen" verabschiedet. In Erfüllung von drei Postulaten, beschreibt der Bericht die aktuelle Situation und zeigt Wege für mögliche Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme auf. Dieser Status wird von verschiedener Seite als unbefriedigend empfunden.
Die Regierung plädiert für einen neuen Status für Ausländer, die nicht heimkehren können, aber auch keinen Flüchtlingsstatus erhalten. Davon erhofft sie sich eine schnellere Integration dieser Personen in den Arbeitsmarkt.- Bundesrat will Asylsuchende nicht mehr vorläufig aufnehmen (SRF)
Die vorberatende Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat, vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer nicht mehr nach Sozialhilfegesetz und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zu unterstützen, sondern gemäss den tieferen Ansätzen der Asylfürsorge. Nach Ansicht des Zürcher Stadtrats würde diese Gesetzesänderung die Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft deutlich erschweren. Da ein Grossteil der vorläufig Aufgenommenen langfristig in der Schweiz bleibt, ist dies der falsche Weg. Zum Thema: Integration gefährdet (NZZ)
Der Bund soll nach dem Willen des Ständerats länger für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zahlen. Er hat am Donnerstag eine Motion von Philipp Müller (fdp., Aargau) angenommen.- Gegen den Willen von Asylministerin Sommaruga: Bund soll die Asylkosten berappen (az Badener Tagblatt)
Nach 8 Jahren grünes Licht vom Parlament
Nach einer 8-jährigen Behandlungsodyssee sind die eidgenössischen Räte doch noch an ein Ziel gelangt und haben die Parlamentarische Initiative von Ada Marra (SP, VD) "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" umgesetzt. Damit werden sich künftig Kinder (bis 25 Jahre), deren Eltern und Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, erleichtert einbürgern können.
Vorläufig aufgenommene Ausländer sollen nur noch Fürsorge erhalten. Die zuständige Kommission des Kantonsrats will nicht, dass sie Sozialhilfe beziehen können.
Antwort des Regierungsrates
HEKS begrüsst den Entscheid des Nationalrates, das Recht von vorläufig aufgenommenen Personen auf Familiennachzug nicht abzuschaffen. Im Gegensatz zur vorberatenden Kommission, die die Möglichkeit des Familiennachzuges gänzlich aus dem neuen Ausländer- und Integrationsgesetz streichen wollte, setzt der Nationalrat damit ein kleines, aber wichtiges Zeichen der Menschlichkeit.
Wer aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA in die Schweiz einwandert, soll drei bis fünf Jahre lang keine Sozialhilfe beziehen dürfen. Das verlangt eine Motion der FDP-Fraktion, die der Nationalrat am Mittwoch mit 125 zu 64 Stimmen unterstützt hat. Nun ist der Ständerat am Zug.Zum Thema: Wer die Integration verweigert, dem droht neu eine «Rückstufung» (Tages-Anzeiger)
Im August wurden in der Schweiz 2443 Asylgesuche eingereicht, 34 weniger als im Juli (–1,4 %). Die Zahl neuer Gesuche liegt damit auch deutlich unter dem Wert der gleichen Periode des Vorjahres (−37,3 %). Insbesondere die Zahl von Gesuchen eritreischer Migrantinnen und Migranten hat gegenüber 2015 signifikant abgenommen.
Erleichterte Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen leichter einen Schweizer Pass bekommen. National- und Ständerat sind sich jedoch nicht einig, welche Personen die Voraussetzungen dafür erfüllen. Umstritten ist der Status der Grosseltern. - Noch keine Einigung zur erleichterten Einbürgerung (NZZ)
Der Nationalrat will die Kriterien für den Familiennachzug anpassen. Er hat sich jedoch gegen ein Verbot ausgesprochen.
Einst arbeiteten Tausende Ausländer einige Monate auf Bau oder Feld, ehe sie das Land wieder verlassen mussten. Eine Mitte-rechts-Allianz will dieses Modell neu aufleben lassen.
Das neue Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) tritt zusammen mit der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (BüV) auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Der Regierungsrat unterbreitet den Entwurf des kantonalen Bürgerrechts mit den notwendigen Anpassungen an das Bundesrecht zur Anhörung.
In einer zehnteiligen Serie verraten wir Ihnen mit interaktiven Karten und Grafiken interessante und überraschende Fakten und Zahlen über den Kanton Aargau. Heute Teil 3: Ausländer und Einbürgerungen.