Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: bedarfsabhängige Sozialleistungen

599 Beiträge gefunden


Kanton Luzern

Prämienverbilligung: 171 Millionen zur finanziellen Entlastung der Luzerner Bevölkerung

Im Kanton Luzern stehen 2015 insgesamt 171 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung zu Verfügung. Dies sind rund zwei Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur finanziellen Entlastung von Familien und Einzelpersonen. 

SRF

Solothurner müssen über Kürzung der Prämienverbilligung abstimmen

Das Solothurner Stimmvolk wird über die Kürzungen der Prämienverbilligung für die Krankenkassen entscheiden. Der Kantonsrat will hier sieben Millionen Franken einsparen. Die SP Kanton Solothurn hat nun nach eigenen Angaben die notwendigen 1500 Unterschriften für das Referendum dagegen gesammelt.

Kanton Schaffhausen

Anpassung der Richtprämien für Prämienverbilligungsbeiträge

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen. Mit der Verordnungsrevision werden die Einzelheiten zur Ausrichtung der Prämienverbilligungsbeiträge im Jahr 2014 festgelegt. Als Grundlage sind dazu die vom Bund für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schaffhausen festgelegten Durchschnittsprämien heranzuziehen. 

Der Schweizerische Beobachter

Muss ich die EL zurückgeben?

Ergänzungsleistungen

Sozialhilfe muss nach Möglichkeit zurück bezahlt werden. Ist das auch bei Ergänzungsleistungen der Fall?Nein, Ergänzungsleistungen sind nicht rückzahlbar. Oft werden sie mit der Sozialhilfe verwechselt. Diese muss im Fall eines Erbes oder eines Lottogewinns ausgeglichen werden. Die Sozialhilfe kann sogar aus einem späteren Erwerbseinkommen Rückerstattungen fordern.

Geschäftsstelle sozialinfo.ch

Kein "Irrsinn": Gegen die Diffamierung des Sozialwesens

Mit "Sozial-Irrsinn" hat der Blick eine aktuelle Themenserie zur Sozialhilfe betitelt. Weitere Medien sind auf den Zug aufgesprungen und beteiligen sich an einer Kampagne gegen das Sozialwesen, die den Einbezug jeglicher Fachlichkeit vermissen lässt. Sie berichten über Kosten, die angeblich aus dem Ruder laufen. Dabei wird suggeriert, dass sich eine sogenannte "Sozialindustrie" auf Kosten des Staates bereichert. Sozialarbeitenden wird ein verschwenderischer Umgang mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern vorgeworfen. Bezugnehmend auf diese Unterstellungen haben namhafte Personen und Organisationen aus dem Sozialwesen mit sachlichen und professionell fundierten Stellungnahmen reagiert.

Inclusion Handicap

Behinderung und Recht 4/14

• Invaliditätsbemessung: Stellenwert ärztlicher Einschätzungen • Ergänzungsleistungen: Hypothetisches Einkommen bei Verletzung derSchadenminderungspflicht• Berufliche Massnahmen der IV: Zweiter Bildungsweg bleibt benachteiligt Seite 5• Kein Assistenzbeitrag für Bezüger einer Hilflosenentschädigung der Unfallvesicherung • Hilflosenentschädigung im Sonderfall der besonders aufwändigen Pflege: Deutliche Verschärfung der Praxis

Kanton Aargau

Prämienverbilligung und Krankenkassenausstände neu regeln

Regierungsrat schickt Totalrevision des EG KVG in die Anhörung

Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) wird totalrevidiert: Der Regierungsrat hat die Anhörungsvorlage freigegeben. Die bedarfsgerechte Verteilung der Prämienverbilligung und Begleitmassnahmen zur Liste der säumigen Versicherten sind zentrale Elemente.Zum Thema: Prämienverbilligung im Aargau: Sozialer und günstiger? (SRF)Gemeinden sollen sich um offene Krankenkassen-Rechnungen kümmern (SRF)

BSV

AHV/IV-Minimalrente steigt um 5 Franken, keine AHV-Abzüge mehr für "Sackgeldjobs" in Privathaushalten

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2015 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Gleichzeitig werden die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge, u.a. der Koordinationsabzug, darauf abgestimmt. Angepasst werden auch die steuerbefreiten Sparbeträge in der Säule 3a. Im Rahmen der Verordnungsanpassungen befreit der Bundesrat zudem geringfügige Löhne von jungen Leuten in Privathaushalten von der Beitragspflicht.Zum Thema: AHV- und IV-Minimalrenten steigen um 5 Franken (news.ch)AHV-Neurenten hinken hinter Lohnentwicklung her - AHVplus schafft Abhilfe (SGB)

Kanton Aargau

Krankenkassenprämien: Anstieg deutlich, aber unterdurchschnittlich

Aargauer Monatsprämie liegt weiterhin unter dem schweizerischen Mittel

Die Krankenkassenprämien für Erwachsene steigen im Aargau im Jahr 2015 durchschnittlich um 3,8 Prozent. Damit liegt die durchschnittliche Aargauer Monatsprämie für Erwachsene mit 387.38 Franken deutlich unter dem schweizerischen Mittel von 411.84 Franken. Schwierig gestaltet sich die Einführung der Liste der säumigen Versicherten.

Kanton Basel-Land

Regierungsrat reduziert Prämienverbilligung für Erwachsene

Der Regierungsrat reduziert den monatlichen Beitrag zur Verbilligung der Krankenkassenprämien ab 1. Januar 2015 für Erwachsene um fünf Franken im Monat. Ein Paar mit Kindern erhält jährlich 120 Franken weniger als bisher. Bei Alleinerziehenden sind es 60 Franken und bei Paaren ohne Kinder ebenfalls 120 Franken. Die Bezügerinnen und Bezüger einer Ergänzungsleistung zu AHV/IV sind nicht betroffen. Sie erhalten aufgrund von Bundesrecht die kantonale Durchschnittsprämie vergütet. Mit der Reduktion wird der Staatshaushalt um 1.5 Mio. Franken entlastet.