Eine Reform, die keine ist
Der Bundesrat präsentiert eine EO-Reform, die gesamthaft keine Einsparungen bringt und die Grundprobleme nicht angeht. Angesichts der anhaltenden Ausgabendynamik eine vertane Chance.
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Der Bundesrat präsentiert eine EO-Reform, die gesamthaft keine Einsparungen bringt und die Grundprobleme nicht angeht. Angesichts der anhaltenden Ausgabendynamik eine vertane Chance.
Existenzsicherung im Alter immer mehr in Frage gestellt
Für viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) ist Existenzsicherung eine tägliche Herausforderung. Das ist wesentlich dadurch bedingt, dass die EL die Mietzinse viel zu wenig berücksichtigen. Der Nationalrat kann das in der kommenden Session ändern.
Die Heimbewohner zahlen viel zu viel für die Pflege. Ändern will das niemand.
“Ich beziehe eine IV-Rente und erhalte zusätzlich Ergänzungsleistungen. Nun möchte ich mit meinem Freund zusammenziehen. Er hat ein beträchtliches Vermögen. Werden deshalb meine Ergänzungsleistungen gestrichen?”
Der Baselbieter Landrat will, dass der Kanton die Gemeinden für die zwischen 2011 und 2015 geleistete Pflegefinanzierung auszahlt - wegen leeren Kassen aber nur teilweise. Dazu sprach er sich am Donnerstag in der ersten Lesung zur Teilrevision des Ergänzungsleistungs-Gesetzes aus
Wer im Kanton St.Gallen lebt und wenig Geld hat, muss künftig noch knapper rechnen: Anfang 2016 treten neue und veränderte kantonale Gesetze in Kraft. Eine Änderung betrifft beispielsweise die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen.
Der Bundesrat will das System der Ergänzungsleistungen (EL) optimieren und von falschen Anreizen befreien. Das Leistungsniveau soll dabei erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden. Bereits vom Parlament beraten wird die gezielte Erhöhung der Mietzinsmaxima in der EL. Der Bundesrat hat den Entwurf für eine EL-Reform in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 18. März 2016.
Ein Mann fordert Schadenersatz von seiner Wohngemeinde, weil er Sozialgelder nicht erhalten habe. Das Gericht lehnt ab. Für den Betroffenen ist klar: Das ist eine Verschwörung.
Antwort des Bundesrats
Der Bundesrat hat in der Beantwortung meiner Motion 15.3465 das Anliegen anerkannt und scheint grundsätzlich das Problem beheben zu wollen. Dasselbe Anliegen verfolgt auch die Standesinitiative Tessin 14.315. Der Bundesrat begründet seine Ablehnung dadurch, dass er in der Lösungsfindung nicht eingeschränkt sein möchte. Trotzdem sind die aufgeführten Argumente schwer nachvollziehbar. Zur Klärung bitte ich den Bundesrat deswegen, folgende Fragen zu beantworten:
Ergänzungsleistungen
Der Bundesrat schlägt verschiedene Massnahmen vor, um das System der Ergänzungsleistungen zu optimieren. Der Kapitalbezug in der zweiten Säule soll eingeschränkt oder ganz verboten werden. Zum Thema:- Kosmetische EL-Reform reicht nicht! (Arbeitgeber)- Die Reform der Ergänzungsleistungen sichert das Leistungsniveau (MM Bundesamt)- ELG: Gesamtperspektive fehlt (AGILE)
Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat dem Antrag des Regierungsrats zur Festlegung des Verteilschlüssel für die Ergänzungsleistungen für die Jahre 2016 bis 2018 zugestimmt. Im Gegensatz zum Regierungsrat erklärte sie hingegen den Auftrag der Fraktion FDP.Die Liberalen für eine eHealth-Strategie des Kantons Solothurn als nicht erheblich.
Ab Januar 2016 gibt es im Kanton St. Gallen keine ausserordentlichen Ergänzungsleistungen mehr, die jeweils als Mietzuschüsse ausbezahlt wurden. Aus Spargründen werden sie gestrichen. Ersatz soll eine Bundeslösung bieten - doch die lässt auf sich warten.
Spagat zwischen den Bedürfnissen der betroffenen Personen und dem Spardruck der öffentlichen Hand
Die Präsentationen der TagungDie Existenzsicherung und damit auch die Bekämpfung der Armut im Alter und bei Behinderung sind Kernanliegen der schweizerischen Sozialpolitik. Trotz des starken Ausbaus der AHV und IV sind die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen (EL) stark angestiegen. Die EL sichern inzwischen nicht nur die Existenz zuhause, sondern finanzieren diese auch in Fällen, wo ein stationärer Aufenthalt mit oder ohne Pflege angezeigt ist.
Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat dem Antrag des Regierungsrats zur Festlegung des Verteilschlüssel für die Ergänzungsleistungen für die Jahre 2016 bis 2018 zugestimmt. Im Gegensatz zum Regierungsrat erklärte sie hingegen den Auftrag der Fraktion FDP.Die Liberalen für eine eHealth-Strategie des Kantons Solothurn als nicht erheblich.
Bundesgericht, Urteil 9C_184/2015 vom 8. 5. 2015
Ein Mann erhielt Ergänzungsleistungen (EL). Er besitzt zusammen mit seinem Sohn ein Zweifamilienhaus. Sie teilen sich die Kosten. Deshalb gab der Mann für die EL-Berechnung nur die Hälfte des Hypozinses an. Das war korrekt – doch das Amt setzte fälschlicherweise den ganzen Hypozins als anerkannte Ausgabe ein. So erhielt der Mann in drei Jahren rund 24 000 Franken zu viel EL ausbezahlt.
Zusammenfassung relevanter Entscheidungen im Parlament
In der letzten Session des Parlaments standen wichtige Entscheide aus Sicht der Sozialen Arbeit an. Das Parlament entschied zweimal im Sinne der Empfehlung von AvenirSocial. Das aktive Lobbying in der Wandelhalle hat sich gelohnt!
Ende für den Impuls einer Standesinitiative aus dem Kanton Bern vom Jahre 2009. Auf Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und anderen privaten oder öffentlichen Unterstützungsleistungen werden auch künftig keine Steuern erhoben. Mit einem Mini-Bundesrahmengesetz - natürlich zuerst im Finanziellen - hätte die Besteuerung von regelmässigen Unterstützungsbeiträgen für Benachteiligte auf nationaler Ebene geregelt werden sollen. Unter dem seltsamen Motto, Arbeit sollte sich lohnen.
Der Nationalrat will Bezügern von Ergänzungsleistungen rasch höhere Mietzuschüsse zahlen. Er lehnt es ab, auf eine Vorlage zu warten, die im Gegenzug Fehlanreize beseitigen soll. Zum Thema: Nationalrat anerkennt Handlungsbedarf (Pro Infirmis)
Pro Senectute appelliert an den Nationalrat, die Vorlage zur Neuberechnung der Mietzinsmaxima nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Anhebung der Mietpauschalen von heute CHF 1'100.- ist für 29 Prozent der Senioren, welche Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, eine existentielle Frage. Die Mietzinszuschüsse decken bereits heute die Mietkosten von über 40'000 Personen mit EL nicht mehr ab. Diese müssen sich die Miete vom Lebensunterhalt absparen oder sie machen Schulden. Zum Thema: - Wohnungssituation von Rollstuhlfahrenden ernst nehmen (Procap)- Ergänzungsleistungsgesetz. Anrechenbare Mietzinsmaxima (Position von AvenirSocial)