Kein Abbau bei den Schwachen
Ergänzungsleistungen
Männer und Frauen mit kleinen und mittleren Einkommen sind vielfach gezwungen, bis zur Pensionierung zu arbeiten. Ihr finanzieller Spielraum sollte nicht noch weiter eingeschränkt werden.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Ergänzungsleistungen
Männer und Frauen mit kleinen und mittleren Einkommen sind vielfach gezwungen, bis zur Pensionierung zu arbeiten. Ihr finanzieller Spielraum sollte nicht noch weiter eingeschränkt werden.
Der Regierungsrat hat die Berechtigungsgrenzen für die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2017 festgelegt. Nach leichten Erhöhungen in den Vorjahren werden die Einkommensgrenzen dieses Mal gesenkt; die Vermögensgrenzen bleiben unverändert. Damit können die finanziellen Zielsetzungen mit Blick auf die Mindestquote der Anspruchsberechtigten und die Höhe des Kantonsbeitrages im kommenden Jahr erreicht werden.
SODK, GDK und FDK unterstützen grundsätzlich die Stossrichtung der ELG-Revision und die damit verbundene Zielsetzung. Von zentraler Bedeutung ist für uns die Eindämmung des Kostenanstiegs bei möglichst gleichbleibendem Leistungsniveau. Der Kostendruck auf die Ergänzungsleistungen ist erheblich und für die Kantone zunehmend besorgniserregend.Zum Thema:- Vernehmlassungsantwort zur Reform der Ergänzungsleistungen (AvenirSocial)
In der Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial zur Reform der Ergänzungsleistungen machen wir auf einige Punkte aufmerksam, deren Auswirkungen für die EL-Bezügerinnen und Bezüger und die Professionellen der Sozialen Arbeit spürbar sind.
Der Bundesrat beabsichtigt, das Gesetz über die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV einer Teilrevision zu unterziehen. Dabei sollen unter anderem Fehlanreize reduziert und die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessert werden. Das Leistungsniveau der EL soll aber grundsätzlich erhalten bleiben. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt die Revision grundsätzlich, macht aber ein Fragezeichen zur finanziellen Entlastung, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt.
Das Sozialziel bleibt: Auch künftig werden 25 bis 45 Prozent der Berner Bevölkerung Anspruch auf Verbilligung der Krankenkassenprämien haben. Sowohl Hauptvorlage als auch Eventualantrag des Grossen Rates wurden abgelehnt.
SGK will Mietzinsmaxima bei den EL nicht erhöhen
Der heutige Entscheid der nationalrätlichen Kommission SGK, die Erhöhung der bei Ergänzungsleitungen (EL) anrechenbaren Mietzinsmaxima zu sistieren und erst bei der Behandlung des Ergänzungsleistungsgesetzes zu behandeln, ist ein Schlag ins Gesicht von Tausenden von Senior/innen und Menschen mit Behinderung. Betroffen sind Menschen, die sich die Erfüllung unmittelbarster Bedürfnisse vom Mund absparen müssen.
Der Bundesrat präsentiert eine EO-Reform, die gesamthaft keine Einsparungen bringt und die Grundprobleme nicht angeht. Angesichts der anhaltenden Ausgabendynamik eine vertane Chance.
Existenzsicherung im Alter immer mehr in Frage gestellt
Für viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) ist Existenzsicherung eine tägliche Herausforderung. Das ist wesentlich dadurch bedingt, dass die EL die Mietzinse viel zu wenig berücksichtigen. Der Nationalrat kann das in der kommenden Session ändern.
Die Heimbewohner zahlen viel zu viel für die Pflege. Ändern will das niemand.
Die Fachstelle für Statistik hat ihren neuen Analysebericht zu den bedarfsabhängigen Sozialleistungen publiziert. Er präsentiert Basiskennzahlen zur Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung, Mutterschaftsbeiträgen und ausserordentlichen Ergänzungsleistungen der Jahre 2005-2014. Ein Spezialteil beleuchtet, inwiefern sich die Bezugsdauer von Sozialhilfe abhängig von Alter, Erwerbssituation und Haushalttyp unterscheidet und wie sich die diesbezügliche Zusammensetzung der unterstützten Personen seit 2006 anteilsmässig entwickelt hat.
“Ich beziehe eine IV-Rente und erhalte zusätzlich Ergänzungsleistungen. Nun möchte ich mit meinem Freund zusammenziehen. Er hat ein beträchtliches Vermögen. Werden deshalb meine Ergänzungsleistungen gestrichen?”
Am 28. Februar stimmen Bernerinnen und Berner über ein Referendum ab. Es geht darum, ob die bisherige Regelung im Gesetz gestrichen wird oder nicht, dass 25 bis 45 Prozent der bernischen Bevölkerung Anrecht auf Krankenkassen-Prämienverbilligungen haben. Zum Thema:- Sind einige Abstimmungen zu kompliziert? (SRF)
Graubünden hat die Verbilligung von Krankenkassenprämien in den letzten Jahren massiv aufgestockt und nähert sich damit dem schweizerischen Durchschnitt an.
Die neuste Auswertung zeigt, wie sehr die Kantone bei den Prämienverbilligungen gespart haben – allen voran der Kanton Bern. Obwohl die Prämien hier speziell hoch sind, ist der Kanton bei den Verbilligungen speziell knausrig.
Der Baselbieter Landrat will, dass der Kanton die Gemeinden für die zwischen 2011 und 2015 geleistete Pflegefinanzierung auszahlt - wegen leeren Kassen aber nur teilweise. Dazu sprach er sich am Donnerstag in der ersten Lesung zur Teilrevision des Ergänzungsleistungs-Gesetzes aus
Mehr als ein Viertel der Schweizer Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung. Die Entlastung wirkt aber immer weniger, wie der Bund festgestellt hat. Grund sind die sinkenden Beiträge der Kantone. - Prämienverbilligung der Krankenversicherung entlastet die Bevölkerung immer weniger (BAG)
Wer im Kanton St.Gallen lebt und wenig Geld hat, muss künftig noch knapper rechnen: Anfang 2016 treten neue und veränderte kantonale Gesetze in Kraft. Eine Änderung betrifft beispielsweise die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen.
Eine Umfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet zeigt, wie die Unterstützung ständig sinkt und warum das selbst die politische Rechte auf den Plan ruft.
Der Bundesrat will das System der Ergänzungsleistungen (EL) optimieren und von falschen Anreizen befreien. Das Leistungsniveau soll dabei erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden. Bereits vom Parlament beraten wird die gezielte Erhöhung der Mietzinsmaxima in der EL. Der Bundesrat hat den Entwurf für eine EL-Reform in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 18. März 2016.