Menschen mit Beeinträchtigungen in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit
Im Jahr 2014 hat die Schweiz das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) ratifiziert und sich dadurch für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf nationaler und internationaler (Art. 11, Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen; Art. 32, Internationale Zusammenarbeit) Ebene ausgesprochen.