Prämienverbilligungen erreichen Rekordwert
Der Bund muss erneut viel mehr für die Verbilligung der Krankenkassenprämien ausgeben. Das System gerät von rechts und links unter Druck.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Der Bund muss erneut viel mehr für die Verbilligung der Krankenkassenprämien ausgeben. Das System gerät von rechts und links unter Druck.
AHV/IV
Die Stadt Winterthur muss sparen und will daher Abstriche machen bei den freiwilligen Gemeindezuschüssen zur AHV/IV. Gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderats vom 8. Dezember 2014 wurde das Behördenreferendum ergriffen. Daher haben nun die Stimmberechtigten am 12. April das letzte Wort zu den Kürzungen.
Die Basler Regierung will rund 70 Millionen Franken einsparen. Den Rotstift will sie überall ansetzen. Von den Kürzungen könnten auch die Ärmsten betroffen sein. Das Sparpaket beinhaltet nämlich eine Halbierung der Beihilfe zu Ergänzungsleistungen. Für die Betroffenen könnte das einschneidend sein.
Der Grosse Rat hat der nötigen Gesetzesänderung zugestimmt, um den 2013 beschlossenen Abbau bei den Prämienverbilligungen korrekt umzusetzen. Das letzte Wort in dieser Sache dürfte aber die Stimmbevölkerung haben.
Elternzeit - Elterngeld - Betreuungsgeld - Kindergeld - Mutterschutz - Soziale Leistungen für Eltern
Mütter und Väter wissen häufig nicht, was ihnen zusteht und welche Anträge sie stellen müssen – beim Staat, bei der Krankenkasse, beim Arbeitgeber. Der Ratgeber Mehr Geld für Mütter und Väter informiert Elternpaare und Alleinerziehende umfassend über: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus, Betreuungsgeld, Mutterschaftsgeld, Elternzeit, Kündigungsschutz, Medizinische Versorgung, Hilfen bei der stationären Entbindung und häuslichen Pflege, Höhere Rentenansprüche, verbesserte Mütterrente, Recht auf Sozialleistungen, Zusätzliche finanzielle Leistungen der Länder. Mit zahlreichen Berechnungsbeispielen und hilfreichen Adressen.
Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung
Im Kanton Uri stehen 2015 insgesamt 14,88 Mio. Franken für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung. Dies sind fast eine halbe Million Franken mehr als im Vorjahr. Das 2014 neu eingeführte automatische Verfahren wird fortgesetzt. Die ersten Entscheide werden in den nächsten Wochen verschickt.
Die finanzielle Situation des Kantons Wallis erfordert eine Kürzung der Subventionen für die Krankenversicherungsprämien. Das im Dezember vom Parlament genehmigte Budget sieht eine Reduzierung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) von 29 Mio. Franken für das Jahr 2015 vor. Es handelt sich dabei um die zweite Budgetkürzung der IPV, obwohl die Krankenkassenprämien weiterhin steigen (+ 3,9 % für das Jahr 2015). Als Folge werden rund 21’000 Personen kein Anrecht mehr auf Subventionen haben. Etwa 63‘000 Personen werden weiterhin eine individuelle Prämienverbilligung im Jahr 2015 erhalten.
Der Artikel von Mélanie Sauvain, erschienen in der Zeitschrift "Soziale Sicherheit", gibt einen Überblick über die Neuerungen seit 1.1.2015 und laufende Reformen, und zwar zu folgenden Themen:
2015 sozialpolitisch
Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2015. Und ein Ausblick auf angelaufene Revisionen.
Prämienverbilligung 2014
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung mindern.
Familienergänzungsleistungen Kanton Solothurn
Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern (KPM) führt das Bundesamt für Sozialversicherungen eine Umfrage unter den Leserinnen und Lesern der Zeitschrift «Soziale Sicherheit CHSS» durch. Das BSV interessiert, wie das Publikum die Fachzeitschrift wahrnimmt und wie deren Informationsbedürfnis aussieht. Es würde uns freuen, wenn Sie sich hierfür 15 Minuten Zeit nehmen.
Heute hat der Bundesrat Botschaft und Gesetzestext zur Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima in den Ergänzungsleistungen ans Parlament überwiesen. Leider hat er darin die von Procap geforderte Erhöhung des Zuschlags für rollstuhlgängige Wohnungen nicht berücksichtigt.
Die Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen angehoben werden, da die Mieten seit der letzten Anpassung 2001 deutlich gestiegen sind. Der Bundesrat sieht zudem vor, der unterschiedlichen Mietzinsbelastung in den Städten und auf dem Land sowie dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen. Er hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Mit dem Vorschlag erfüllt er eine Motion des Parlaments.
Gesamtrechnung, Hauptergebnisse und Zeitreihen der AHV, IV, EL, BV, KV, UV, EO, ALV, FZ
Wer im Kanton St. Gallen Anrecht auf eine Prämienverbilligung bei der Krankenkasse beansprucht, muss dies bis Ende März beantragen.
INSOS-Mitgliedsinstitutionen profitieren ab 2015 neu von drei kostenlosen Rechtsberatungen pro Jahr.
Haben Sie rechtliche Fragen und wissen nicht, wohin Sie sich damit wenden sollen? Ab Anfang Januar 2015 können Sie die neue Rechtsberatung von INSOS Schweiz in Anspruch nehmen. INSOS hat mit Dr. Hans-Ulrich Zürcher (Advokatur Zürcher, Bern) einen entsprechenden Leistungsvertrag abgeschlossen.
Die Eckwerte der Prämienverbilligung für 2015 wurden vom Regierungsrat festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass im nächsten Jahr rund 15.8 Mio. Franken an individueller Prämienverbilligung ausgeschüttet werden, womit der bewilligte Budgetkredit eingehalten werden kann.
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist nicht in allen Kantonen der Schweiz gewährleistet! Das Recht auf Gesundheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein zentrales Element dieses Rechts. Nur wenige Regionen der Schweiz verfügen über ein System, um verletzlichen Bevölkerungsgruppen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern; auch ist der Zugang zu Prämienverbilligungen in verschiedenen Kantonen schwierig, obschon dieser äusserst wichtig wäre für die ärmsten Bevölkerungsgruppen. Unter ihnen finden sich auch Personen ohne Aufenthaltsrecht, die in der Schweiz leben und arbeiten, aber zu wenig verdienen, um sich Krankenversicherungsprämien leisten zu können.
Im Kanton Luzern stehen 2015 insgesamt 171 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung zu Verfügung. Dies sind rund zwei Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur finanziellen Entlastung von Familien und Einzelpersonen.