Ärzte sind für Sterbehilfe – wenn andere sie leisten
Laut einer Umfrage wurde jeder zweite Arzt während seiner Laufbahn mindestens einmal um Suizidhilfe gebeten. Doch nur die wenigsten waren bisher dazu bereit.
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Laut einer Umfrage wurde jeder zweite Arzt während seiner Laufbahn mindestens einmal um Suizidhilfe gebeten. Doch nur die wenigsten waren bisher dazu bereit.
Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids
Die aktuelle öffentliche Diskussion über den assistierten Suizid wird zumindest in Teilen von weltanschaulichem Schwarz-Weiß-Denken bestimmt, was eine sachliche, differenzierte Diskussion erschwert. Die Autoren dieses Buchs wollen in dieser Situation die Beratungsfunktion der Wissenschaft für die Politik konstruktiv ausüben. Deshalb unterbreiten sie einen konkreten Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids. Dieser Vorschlag ist auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Thematik, einschließlich der neuesten empirischen Daten und der Erfahrungen anderer Länder, entwickelt worden. Er soll einen Beitrag zu einer offenen, nüchternen und sachgerechten Diskussion dieses kontroversen Themas leisten.
Der Trend zum selbstbestimmten Lebensende ist unumkehrbar. Die Kirchen müssen umdenken.
Die Beihilfe zum Freitod für alte Menschen ist mehrheitsfähig. 68 Prozent der Bevölkerung befürworten den Vorschlag der Sterbehilfeorganisation Exit, die Suizidbehilfe auf lebensmüde Hochbetagte auszuweiten, wie eine Umfrage der Kirchenzeitung «reformiert» zeigt.
Schweiz als Magnet für Suizidwillige
Die Sterbehilfe-Regulierung der Schweiz führt dazu, dass immer mehr ausländische Suizidwillige hierher reisen. Nicht in allen Fällen sind diese todkrank.Zum Thema:- Die Schweiz in der Pionierrolle (Tages-Anzeiger)- Suizidtourismus in der Schweiz verdoppelt (news.ch)
Ein einfacher Bluttest gibt Medizinern darüber Aufschluss, wie hoch die Suizid-Gefahr eines Menschen ist. So beeinflusst die Mutation von Gen SKA2 das Suizid-Risiko entscheidend mit.
Im Kanton Wallis ist eine hitzige Diskussion um die Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen entbrannt.
Soll eine Sterbehilfeorganisation Zugang zu einem Pflegeheim haben und welche Bedingungen müssten dafür erfüllt sein? Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten. Dennoch müssen sich alle Pflegeheime zu einer Antwort durchringen. Dazu hat die Fachkommission für Altersfragen eine Empfehlung erarbeitet.
Eine Untersuchung der Spitäler Obwalden, Zug und Basel
In der vorliegenden Arbeit wurde die Krisenintervention nach einem Suizidversuch bei Jugendlichen/ jungen Erwachsenen in den Spitälern Obwalden, Zug und Basel untersucht. Die Arbeit behandelt ein Thema mit versorgungsrelevanter Fragestellung im medizinischen Kontext. Mittels Leitfadeninterviews wurde der Ist-Zustand erhoben. Ausgewählte Experten/Expertinnen aus der Psychiatrie/Psychologie, der somatischen Medizin und der Sozialarbeit stellten die Stichprobe dar. Es ist festzuhalten, dass diese Forschung in einem kleinen Rahmen stattgefunden hat, jedoch Basiswissen zur Krisenintervention generiert. Die Arbeit hat zum Ziel, auf der Basis der Darstellung der Krisenintervention nach einem Suizidversuch bei Jugendlichen/jungen Erwachsenen in den Krankenhäusern und den Erkenntnissen über die beteiligten Professionen, die Position der Sozialarbeit mit ihren Handlungsmöglichkeiten und -grenzen bei der Krisenintervention aufzuzeigen. Die Konzepte der Entwicklungsaufgaben, der Resilienz sowie ausgewählte Kriseninterventionsliteratur dienten als theoretische Grundlage sowie zur Einordnung und Bewertung der Ergebnisse. Die Ergebnisse der Forschung legen dar, dass die Sozialarbeit bis anhin eine eher untergeordnete, beigeordnete oder zudienende Rolle spielt, obwohl laut Gernot Sonneck (2000) eine suizidale Krise nie losgelöst von der sozialen Dimension zu verstehen ist (S.18). Es erstaunt dabei, dass die Interdisziplinarität in den untersuchten Spitälern wenig Beachtung findet. Die Arbeit ist ein Plädoyer für die Thematisierung der Jugendsuizidalität, soll eine Sensibilisierung für die Professionalisierung der Krisenintervention sein und die Etablierung der Sozialarbeit in diesem Feld stärken.
Der Mensch mit seinem freien Willen und seiner Autonomie steht bei der Suizidbeihilfe im Zentrum. Das Recht, selbst zu entscheiden, wann und wo das eigene Leben beendet werden soll, ist ein grundlegender Ausdruck davon. Dennoch soll der Mensch nicht als isoliertes Individuum betrachtet werden, sondern als Teil einer Gemeinschaft und einer Gesellschaft.
Stellungnahme Nr. 13/2006
In ihrer Stellungnahme Nr. 9/2005 hat die Nationale Ethikkommission dem Gesetzgeber unter anderem empfohlen, Organisationen, die in der Schweiz im Schutz von Art. 115 StGB Beihilfe zum Suizid anbieten und durchführen, einer staatlichen Aufsicht zu unterstellen.
Nirgendwo wird Sterbehilfe gesetzlich so liberal gehandhabt wie in den Niederlanden. Weil nur wenig Ärzte tatsächlich dazu bereit sind, sind ambulante Sterbehilfeteams im Einsatz. Die Wartezeit beträgt derzeit ein halbes Jahr.
Pro Senectute Schweiz hat ein Positionspapier erarbeitet, welches die Haltung der Organisation zum «guten» und «würdigen» Sterben erörtert. Die Altersorganisation definiert damit ihre Haltung zum Alterssuizid.
Grundlagenpapier
Die Schweiz verfügt im Vergleich zum Ausland über eine hohe Suizidrate. Im Jahr 2009 starben in der Schweiz 1105 Personen (827 Männer, 278 Frauen) durch (allein durchgeführten) Suizid.
Das Thema des Suizids, insbesondere die Frage nach dem Umgang mit dem Wunsch nach Suizidbegleitung in Alters- und Pflegeinstitutionen sowie in Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung, für CURAVIVA Schweiz und seine Mitglieder von Bedeutung.Das neue Grundlagenpapier von CURAVIAV Schweiz beinhaltet folgende Kapitel:1. Suizid in der SChweiz2. Begleiteter Suizid als Thema von CURAVIVA Schweiz3. Aktuelle Herausforderungen für Institutionen: Grundlegende Fragen klären4. Gesellschaftliche VerantwortungZum Grundlagenpapier
Stellungnahmen Pro Senectute Schweiz
Pro Senectute Schweiz hat ein Positionspapier erarbeitet, welches die Haltung der Organisation zum «guten» und «würdigen» Sterben erörtert. Die Altersorganisation definiert damit ihre Haltung zum Alterssuizid. Pro Senectute setzt sich für das «gute Altern» ein.Zum Thema: Pro Senectute befürwortet Suizidbeihilfe (NZZ)
Suizidbeihilfe
Erstmals in der 30-jährigen Geschichte der Sterbehilfeorganisationen sind die fünf Gruppierungen geeint vor die Medien getreten – um das laufende Forschungsprogramm «Lebensende» zu kritisieren.
Innert 10 Jahren hat sich die Anzahl der Menschen versechsfacht, die ihrem Leben mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation ein Ende setzten. Zu 90 Prozent waren diese über 55 Jahre alt. Das steht in einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt. Dessen Autoren erklären sich die Zunahme damit, dass heutzutage eine Generation alt wird, die sich Selbstbestimmung gewohnt ist. Das klingt plausibel. Wenn die organisierte Hilfe zur Selbsttötung zu sehr zur Routine wird, ist es mit der Selbstbestimmung aber nicht mehr so weit her.
Eine ethische Auseinandersetzung basierend auf dem reflexiven Begründungsverfahren
Master-Thesis:Die vorliegende Masterthesis befasst sich mit der Suizidbeihilfe aus Sicht der Sozialen Arbeit. Die Thematik ist aus rechtlicher, ethischer und politischer Sicht hoch aktuell, ein entsprechender Diskurs findet in der Sozialen Arbeit jedoch bis anhin nur vereinzelt statt. Für die Analyse in dieser Arbeit wurde die ethische Ebene gewählt, mit dem Ziel, die Soziale Arbeit als Profession dort zu positionieren. Implizite berufsethische Bezüge und Haltungen der Sozialen Arbeit werden in Bezug zur Suizidbeihilfe explizit aufgezeigt.
Rund die Hälfte der Freitodbegleitungen in der Schweiz (2011: 465) findet im Kanton Zürich statt. Die Zürcher Bevölkerung begegnet der organisierten Suizidhilfe mit einer liberalen Haltung; das hat sie in verschiedenen Volksabstimmungen deutlich gemacht. Gleichwohl hat der Regierungsrat prüfen lassen, ob die Suizidhilfe genauer zu regeln ist.