Sans Papiers: Wegweisendes Urteil gegen gängige Praxis der Behörden
Offenbar ist es in einigen Kantonen seit Jahren eine gängige Praxis, dass inhaftierten papierlosen Personen bei der Verhängung einer Strafe eine Einspruchsverzichtserklärung abverlangt wird. Ob von dieser Praxis auch andere rechtsunkundige, allenfalls mittellose Inhaftierte betroffen sind, ist nicht bekannt. Am 23. Juni 2011 hat das Liestaler Strafgericht erstmals eine solche Einspracheverzichtserklärung für ungültig erklärt. Der Urteilsspruch könnte zum Präzedenzfall für die Schweiz werden und somit der rechtsstaatlich unhaltbaren Praxis der Strafverfolgungsbehörden der Kantone ein Ende bereiten.