Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Finanz- und Lastenausgleich

110 Beiträge gefunden


Bieler Tagblatt

Kesb-Fallpauschalen: Biel unterliegt im Streit vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Biel gegen eine vom Kanton Bern beschlossene Kostenabwälzung im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes abgewiesen. Es geht um die Fallpauschalen an Gemeinden, welche der Kanton Bern nach einer erfolgreichen Beschwerde der Gemeinde Köniz ab 2018 neu festsetzte.

Kanton St. Gallen

Neue Modelle für Finanzausgleich prüfen

Die Regierung legt dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht zum Vollzug und zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs vor. Dieser gibt Aufschluss, ob die Ziele des innerkantonalen Finanzausgleichs erreicht wurden, und er zeigt Möglichkeiten für Verbesserungen auf. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlagen einzutreten. Gleichzeitig möchte sie die Regierung beauftragen, neue Finanzausgleichsmodelle zu prüfen.

AvenirSocial

Vernehmlassungsantwort zur Asylverordnung: Erfreuliche Perspektiven

AvenirSocial hat an der Vernehmlassung zur Teilrevision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von AusländerInnen teilgenommen.AvenirSocial begrüsst die Verordnungsanpassungen und unterstützt die bundesrätliche Vorlage. Dabei ist insbesondere die Aufhebung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen als ein Fortschritt zu benennen, da sie den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Ebenfalls befürworten wir die Ausgestaltung der Integrationspauschale für die Kantone: Es ist sinnvoll, diese den Kantonen aufgrund der effektiven Zahl der Entscheide im Asylbereich auszurichten. Die Rückerstattungspflicht schafft Anreize für die Kantone, sich auch tatsächlich für Integrationsmassnahmen einzusetzen.

KdK

Optimierung Nationaler Finanzausgleich

Im Herbst 2015 hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine politische Arbeitsgruppe der Kantone zur Optimierung des Finanzausgleichs eingesetzt. Im Schlussbericht vom 15. Dezember 2016 wird beantragt, die Regeln für die Dotation des Ressourcenausgleichs anzupassen. Zentrale Steuerungsgrösse soll neu eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons von 86,5% des schweizerischen Durchschnitts sein. Ausgehend von dieser Steuerungsgrösse kann die Ausgleichssumme jährlich neu berechnet werden. Zur Abfederung des Wechsels zum neuen System wird eine Übergangsperiode von drei Jahren vorgeschlagen. An der Plenarversammlung der KdK vom 17. März 2017 haben die Kantonsregierungen diesem Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs im Sinne von Eckwerten für ein integrales Gesamtpaket zugestimmt. Dem Bundesrat wird vorgeschlagen, gestützt darauf eine Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich in die Wege zu leiten.

Kanton Freiburg

Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich

Der Staatsrat hat die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf der Änderung des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich bewilligt. Der Vorentwurf setzt die Ergebnisse des Berichts über die erste Wirkungsanalyse des interkommunalen Finanzausgleichssystems um. Diese Wirkungsanalyse kommt zum Schluss, dass das 2011 in Kraft getretene System insgesamt zufriedenstellend ist. Die wenigen vorgeschlagenen Anpassungen betreffen den Bedarfsausgleich.

Kanton Freiburg

Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich

Der Staatsrat hat die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf der Änderung des Gesetzes über den interkommunalen Finanzausgleich bewilligt. Der Vorentwurf setzt die Ergebnisse des Berichts über die erste Wirkungsanalyse des interkommunalen Finanzausgleichssystems um. Diese Wirkungsanalyse kommt zum Schluss, dass das 2011 in Kraft getretene System insgesamt zufriedenstellend ist. Die wenigen vorgeschlagenen Anpassungen betreffen den Bedarfsausgleich.

Kanton Bern

Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen

Weisung

Am 1. Januar 2017 treten die Änderungen der Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen (ZAV) in Kraft. Die Aufwendungen der Gemeinden werden künftig nicht mehr durch die Finanzierung von Stellen, sondern mittels Fallpauschalen abgegolten. Die jährliche Entschädigung wird mittels Verfügung durch das Kantonale Jugendamt (KJA) festgelegt. Sie stützt sich auf die durch die kommunalen Dienste und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) gelieferten Fallzahlen. 

Kanton Bern

Auswertung Alimentenbevorschussung 2015 / Statistik Alimentenhilfe 2016

Am 1. Juli 2016 ist Artikel 25 der Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV; BSG 213.221) in Kraft getreten. Damit vollzieht der Kanton Bern einen Systemwechsel von der Alimentenbevorschussung als bedarfsunabhängige Leistung zur einkommens- und vermögensabhängigen Alimentenbevorschussung.