UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes: Empfehlungen für die Schweiz
Die Schweiz setzt in unterschiedlichsten Bereichen die UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) und das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie nur ungenügend und mangelhaft um. Die zwei am 4. Februar 2015 veröffentlichten Empfehlungssets des UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes beinhalten eine Bandbreite von Massnahmen, wie die Schweiz die Umsetzung der Kinderrechte verbessern sollte. Allgemein fehle es der Schweiz an einer landesweiten kohärenten Umsetzungsstrategie und einem entsprechenden Überwachungsmechanismus.Zum Thema: - Concluding observations on the combined second to fourthperiodic reports of Switzerland (United Nations)- Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (humanrights.ch)