Uber-Urteile des Sozialversicherungsgerichts Zürich
Die SUVA muss weitere Abklärungen treffen
Das Zürcher Sozialversicherungsgericht hat die Beschwerde von Uber Switzerland gegen den Einspracheentscheid der SUVA teilweise gutgeheissen. Es stehe nicht fest, dass Uber Switzerland gegenüber den Uber-Fahrern eine Arbeitgeberstellung habe, dies könne aber auch nicht sicher verneint werden. Die Suva muss nun entsprechende Abklärungen tätigen und die Akten ergänzen. Als Arbeitgeber der Uber-Chauffeure kommt auch der Europäische Hauptsitz, die Uber BV mit Sitz in den Niederlanden in Frage. Im Kommentarteil dieser Urteilsbesprechung wird ausgeführt, was dies konkret bedeuten würde.