Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: elterliche Sorge

71 Beiträge gefunden


Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament: Rückschau auf die Frühjahrssession 2015

Im Nationalrat waren aus kinderrechtlicher Sicht Änderungen beim Kindesunterhalt und der Kindesobhut Thema: Die mit dem Geschäft „Zivilgesetzbuch. Kindesunterhalt“ beabsichtigte Gesetzesänderung stellt Kinder unverheirateter Eltern beim Unterhalt jenen von verheirateten Eltern rechtlich gleich und stärkt zudem die Stellung der Kinder in familienrechtlichen Gerichtsverfahren. Sowohl Nationalrat als auch Ständerat heissen die neuen Regeln zum Kindesunterhalt in der Schlussabstimmung gut und führen zusätzlich auch eine gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos ein, sowie die explizite Erwähnung und Prüfung der Möglichkeit der alternierenden Obhut. In diesem Zusammenhang hat der Nationalrat auch das Postulat der nationalrätlichen Rechtskommission „Alternierende Obhut: Klärung der Rechtsgrundlagen und Lösungsvorschläge“ an den Bundesrat überwiesen. Das Postulat fordert vom Bundesrat einen Bericht über die rechtlichen Probleme, welche sich durch die alternierende Obhut der Kinder im Scheidungs- oder Trennungsfall ergeben. 

Stadt Zürich

Gemeinsame elterliche Sorge wird immer mehr zum Regelfall

Mit einer Revision des Zivilgesetzbuches, welche am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, wurde die gemeinsame elterliche Sorge für unverheiratete Eltern erleichtert. Erhebungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich zeigen, dass seither die gemeinsame elterliche Sorge vermehrt zum Regelfall wird. Bei nicht verheirateten Eltern kommt es heute bei 80 Prozent der Geburten zur gemeinsamen elterlichen Sorge. Im Jahr 2009 lag der Anteil noch bei 67 Prozent. 

BZ

Kein Gehör für die Väter

Der Nationalrat will die Gerichte nicht explizit auffordern, die alternierende Obhut zu prüfen. Die Väterlobby erwägt ein Referendum gegen das revidierte Kindesunterhaltsrecht.Zum Thema:- Der Nationalrat will die alternierende Obhut im Gesetz nicht hervorheben (SVAMV)- Mankoteilung: Der Ständerat hat diese Motion im Plenum abgelehnt (SVAMV)

Stadt Zürich

Informationen aus der Fachstelle für Gleichstellung: «Mit uns muss man rechnen!»

Inhalt: Ingrid Schmid – eine Wegbereiterin Rollenbilder engen ein. Umdenken öffnet Horizonte Sexuelle Belästigung ist keine Bagatelle Alle Hirne sind intersex Das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall – erste Erfahrungen der KESB Zürich Neu in der Bibliothek: «Feminismus? Fuck Yeah!»

Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Vorschau auf die Frühjahrsession 2015

Im Nationalrat sind aus kinderrechtlicher Sicht Änderungen beim Kindesunterhalt und der Kindesobhut Thema: Die mit dem Geschäft "Zivilgesetzbuch. Kindesunterhalt" beabsichtigte Gesetzesänderung stellt Kinder unverheirateter Eltern beim Unterhalt jenen von verheirateten Eltern rechtlich gleich und stärkt zudem die Stellung der Kinder in familienrechtlichen Gerichtsverfahren. Sowohl Nationalrat als auch Ständerat hiessen die neuen Regeln zum Kindesunterhalt im Grundsatz gut, jedoch will der Ständerat zusätzlich eine gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos schaffen. Der Nationalrat befasst sich in dieser Session mit den bestehenden Differenzen zum Ständerat. Weiter befasst sich der Nationalrat mit dem Postulat der nationalrätlichen Rechtskommission "Alternierende Obhut: Klärung der Rechtsgrundlagen und Lösungsvorschläge". Das Postulat fordert vom Bundesrat einen Bericht über die rechtlichen Probleme, welche sich durch die alternierende Obhut der Kinder im Scheidungs- oder Trennungsfall ergeben. 

BGer

Kind durch Elternteil ins Ausland verbracht: Schuldspruch wegen Entführung möglich

Ein sorgeberechtigter Elternteil kann wegen Entführung verurteilt werden, wenn er sein Kind eigenmächtig und klarerweise gegen dessen Interessen an einen fremden Aufenthaltsort im Ausland verbringt. Das Obergericht des Kantons Zürich muss den Fall eines Vaters erneut prüfen, der seine Söhne ohne Wissen der Mutter dauerhaft zu Verwandten an einen unbekannten Ort in Nigeria gebracht hat.

Jugendhilfeportal.de

Gemeinsame elterliche Sorge in der Schweiz: Ein Blick auf die Gesetzesänderung

Seit dem 1. Juli 2014 gilt in der Schweiz die gemeinsame "elterliche Sorge" - entspricht dem deutschen Sorgerecht - als Regelfall für alle Eltern. Im Hinblick auf diese Gesetzesänderung hat Margret Bürgisser die Bedingungen und Grenzen der Gesetzesrevision untersucht und mit Eltern und Fachleuten diskutiert, welche Vor- und Nachteile davon zu erwarten sind.

Umsetzung gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall

Empfehlungen der KOKES vom 13. Juni 2014

Am 1. Juli 2014 tritt die Reform der elterlichen Sorge in Kraft. Einhergehend sind Anwendungs- und Auslegungsfragen vorhanden. Die folgenden Ausführungen richten sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB); sie stellen Empfehlungen dar und zeigen Möglichkeiten und Haltungen auf. Es werden jene Aspekte der Gesetzesrevision beleuchtet, die für die KESB von besonderer Relevanz sind. Überdies wird ein Formular für die Erklärung der Eltern sowie ein Merkblatt für Eltern zur Verfügung gestellt.

EJPD

Gemeinsame elterliche Sorge: AHV-Erziehungsgutschriften neu geregelt

Der Bundesrat hat am Mittwoch neue Bestimmungen für die Anrechnung von Erziehungsgutschriften sowie weitere Ausführungsbestimmungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge verabschiedet. Die Anpassungen der Verordnungen betreffend das Zivilstandswesen treten wie die Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Juli 2014 in Kraft. Die Änderung der AHV-Verordnung hat der Bundesrat auf 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt, um den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden der Kantone mehr Zeit zur Vorbereitung auf ihre neuen Aufgaben einzuräumen.

Geschäftsstelle sozialinfo.ch

Elterliche Sorge - Neue Regelungen und ihre Auswirkungen

Ende November 2013 hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass die Änderungen im Zivilgesetzbuch zur elterlichen Sorge ab 1. Juli 2014 in Kraft treten sollen. Damit wird die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zur Regel. Nach Ablauf der Referendumsfrist im Oktober 2013 hätte das Gesetz bereits ab 1. Januar 2014 in Kraft treten sollen. Mit der Verschiebung um ein halbes Jahr kommt der Bundesrat den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden entgegen, die um eine Aufschiebung um ein Jahr gebeten hatten. Denn auch bei bereits erfolgten Scheidungen kann nachträglich ein Gesuch um gemeinsame elterliche Sorge eingereicht werden. Allerdings darf die Scheidung nicht länger als fünf Jahre zurück liegen. Die Kindes- und Erwachsenschutzbehörden befürchten, dass sie mit solchen Gesuchen überflutet werden und dem Mehraufwand zurzeit noch nicht gewachsen sind. 

Familien in Zeiten grenzüberschreitender Beziehungen

Familien- und migrationsrechtliche Aspekte

Seit in der Schweiz gut jede dritte Ehe und Partnerschaft gemischt-national ist und gleichzeitig die Scheidungsrate bei rund 50 % liegt, stellen sich in der Praxis zahlreiche internationalrechtliche Fragen, einerseits jene betreffend die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, die Teilung von Vorsorgeguthaben und die güterrechtliche Auseinandersetzung und andererseits jene betreffend die Kinderbelange (elterliche Sorge und Obhut). Im Rahmen einer Scheidung mit internationalem Kontext stehen auch Strategien für das sogenannte forum shopping zur Diskussion.