Ausschaffung bereits wegen Kleinstdelikten: Die Durchsetzungsinitiative würde die sozial Schwächsten besonders hart treffen
Die Annahme der Durchsetzungsinitiative würde zu einer dem Rechtsstaat unwürdigen Diskriminierung von ausländischen Bedürftigen führen: Während es bei allen anderen Bevölkerungsgruppen entweder ein schweres Delikt oder wiederholte kleinere Straftaten für eine Landesverweisung braucht, führt bei Sozialhilfebeziehenden bereits eine einmalige Geldstrafe wegen «Sozialmissbrauch» zu einer automatischen Ausschaffung. Die SKOS lehnt die Durchsetzungsinitiative deshalb entschieden ab.