Begutachtungen im Bundessozialversicherungsrecht
Gehörs- und Partizipationsrechte der versicherten Person bei Begutachtungen im nichtstreitigen Verwaltungsverfahren gemäss ATSG
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Gehörs- und Partizipationsrechte der versicherten Person bei Begutachtungen im nichtstreitigen Verwaltungsverfahren gemäss ATSG
Wer verhindern will, dass sich Menschen soweit radikalisieren, dass sie zu Gewalt greifen, muss früh ansetzen. Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der Kantone, der Gemeinden und Städte sowie Bundesrätin Simonetta Sommaruga haben am Montag in Bern einen Nationalen Aktionsplan vorgestellt, der Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus in all ihren Formen ins Visier nimmt. Dieser Aktionsplan (NAP) enthält 26 Massnahmen, die auf vielen bereits bestehenden Bemühungen aufbauen können. Und er ergänzt die laufenden Gesetzgebungsprojekte, mit denen der Kampf gegen den Terrorismus verstärkt wird. Der Bundesrat wird die Umsetzung des Aktionsplans mit einem Impulsprogramm unterstützen.Mehr zum Thema: «In den Gemeinden findet die Tragödie statt»Stadt Bern begrüsst Aktionsplan gegen Radikalisierung
Alle Präsentationen der zweitägigen Konferenz sind verfügbar.
Die vorliegende Textsammlung über das Sozialversicherungsrecht enthält die rechts aufgeführten Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen dieses Rechtsgebiets. Die Fokussierung auf die wesentlichen Rechtstexte erlaubt es dem «Rechtssucher», sich schnell und rasch zurechtzufinden. Die unzähligen vom Herausgeber eingefügten Querverweise und Anmerkungen zum ATSG ermöglichen es, nicht nur Verbindungen innerhalb des ATSG, sondern auch Parallelen oder Anknüpfungen an die übrigen Sozialversicherungszweige herzustellen.
Reform, soziale Vulnerabilität und Macht (1850–1930)
Die Beiträge untersuchen die Geschichte der Philanthropie in der Schweiz und zeigen auf, wie im frühen Sozialstaat soziale Vulnerabilität durch private Hilfsmassnahmen bekämpft wurde. Das Reformpotential der Philanthropie wird dabei ebenso ausgeleuchtet wie ihr Machtanspruch. Der Band gibt Anregungen für die historische Erforschung der Philanthropie im lokalen, nationalen und globalen Kontext und reflektiert kritisch, wie eine von Privaten initiierte Hilfe ausgestaltet wurde.
Der Bundesrat hat die Ausgleichszahlungen im Finanzausgleich 2018 festgelegt. Im Ressourcenausgleich erhalten die Nehmerkantone vom Bund und von den reicheren Kantonen insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken – gut 125 Millionen mehr als 2017.Finanzausgleich: Bundesrat genehmigt definitive Ausgleichszahlungen für 2018 (efd)
Der im Jahr 2011 erstmals publizierte Statistische Sozialbericht Schweiz beschreibt gesamtschweizerisch die wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Tendenzen sowie die verschiedenen daraus entstehenden sozialen Risiken. Der Bericht ist 2015 zum zweiten Mal erschienen. Die vorliegende Publikation liefert eine Aktualisierung der Hauptindikatoren. Der Statistische Sozialbericht Schweiz von 2015 bezog sich auf die Situation bis 2013. Die hier präsentierten Analysen konzentrieren sich auf den Zeitraum von 2006 bis 2016, soweit die verfügbaren Daten dies ermöglichen.
Lösungsansätze für die Soziale Arbeit und die interdisziplinäre Zusammenarbeit
Somatoforme Schmerzstörungen sind ein häufiges Phänomen: Gemäss diversen Studien leiden zehn bis zwanzig Prozent der Bevölkerung an dieser Schmerzform. Die Schmerzen können derart stark sein, dass eine Weiterführung der Arbeitstätigkeit nicht mehr möglich ist, wodurch sich die Schmerzbetroffenen in den verschiedenen Zweigen des schweizerischen Sozialversicherungssystems wiederfinden. Um eine Chronifizierung der Schmerzen zu vermeiden, ist von medizinischer und sozialarbeiterischer Seite her ein rasches Handeln gefragt. Zur Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit sollen deshalb Lösungsansätze und Handlungsmöglichkeiten für Sozialarbeitende entwickelt werden, die anhand folgender Forschungsfrage erarbeitet werden sollen: Menschen mit somatoformen Schmerzstörungen in der sozialarbeiterischen Beratung: Welche Chancen können verpasst werden? Welche präventiven Massnahmen könnten ergriffen werden?
Der Kanton macht die bisherige Praxis offiziell und erhöht die Fallpauschalen an die Gemeinden für die Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz um 11 Prozent. Damit ist der Streit jedoch nicht vom Tisch.
Im Sozialversicherungsrecht soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es allen Sozialversicherungen erlaubt, bei Verdacht auf unrechtmässigen Leistungsbezug Observationen durchzuführen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 seine Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf der zuständigen Ständeratskommission verabschiedet. Eine effektive Missbrauchsbekämpfung ist ihm wichtig und er unterstützt die Kommissionsvorlage in weiten Teilen. Allerdings spricht er sich gegen den Einsatz von GPS-Trackern aus.
Der Bundesrat hat die Verordnung über das Informationssystem des SECO für die Analyse von Arbeitsmarktdaten (LAMDA-Verordnung) an die heutigen Datenschutzauflagen angepasst. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Ein kantonales Gericht muss vor einem Rückweisungsentscheid die Gelegenheit zum Rückzug der Beschwerde geben, wenn mit dem Rückweisungsentscheid eine rentenzusprechende Verfügung aufgehoben werden soll (Androhung einer sog. «reformatio in peius»). Unterlässt es das Gericht, der beschwerdeführenden Partei die Rückzugsmöglichkeit zu gewähren, und resultiert letztlich eine Schlechterstellung, kann die ursprüngliche Beschwerde auch noch nachträglich zurückgezogen werden.
Was wir dagegen tun können
Ein Prozent der Weltbevölkerung besitzt über 50 Prozent des Weltvermögens – Tendenz steigend. 99 Prozent der Weltbevölkerung diskutieren und verzweifeln, handeln aber nicht. Soziale Ungleichheit ist für Anthony Atkinson, den weltweit führenden Experten, ganz oben auf der »Agenda der Weltprobleme«. Man kann fast alle tagespolitischen Konflikte, die Flüchtlings- und Eurokrise, den Terrorismus und die Kriege im Nahen Osten auf sie zurückführen. Gegen die lähmende Untätigkeit legt der britische Ökonom ein Programm für den Wandel vor und empfiehlt 15 konkrete Massnahmen für die Bereiche Technologie, Arbeit, soziale Sicherheit sowie Kapital und Steuern. Ein Meisterwerk, das Analyse, Aufklärung, Appell und Handlungsanleitung miteinander verwebt.
Die Versicherten und die AHV - IV - EL - KV - BV
Prämien, Leistungen, Lücken und LimitenDie straffe, systematische Gesamtübersicht über die Sozialversicherungen. Mit den neuen Zahlen und den neuen Ergänzungsleistungen.Allenfalls auch mit den Änderungen der AHV-Reform 2020.
Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
Wirkungsvolle Koordination der beruflichen und sozialen IntegrationInterinstitutionelle Zusammenarbeit: Eine StandortbestimmungAusbildung und berufliche IntegrationInterinstitutionelle Koordination in der SprachförderungVon der IIZ zu einem umfassenden ArbeitsintegrationsprojektBilaterale Vereinbarungen zur Formalisierung der ZusammenarbeitDie interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kanton St. GallenFamilie, Generationen und GesellschaftGemeinsam für qualitative Investitionen in die frühe Kindheit
Die Auswirkungen von ungesundem Essverhalten auf die körperliche und psychische Gesundheit von Kindern sowie auf das öffentliche Gesundheitssystem sind schwerwiegend. Um einen dauerhaften Wandel zu erzeugen, müssen Familien, Krippen, Kindergärten und Schulen zusammenarbeiten, so das Fachmagazin The Lancet.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat einen neuen Observationsartikel beschlossen, um im Bereich der Sozialversicherungen rasch wieder versicherte Personen überwachen und konsequent gegen Missbräuche vorgehen zu können.
Gesetzesausgabe mit Verweisen und Anmerkungen
Die handliche, in Praxis und Studium bewährte Sammlung enthält alle einschlägigen Erlasse des Sozialversicherungsrechts. Im Speziellen beinhaltet die Ausgabe 2017 die erste UVG- Revision sowie das neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und die dazugehörige Verordnung. Die wiedergegebenen Erlasse werden durch zahlreiche Querverweise miteinander verknüpft und durch ein umfangreiches Sachregister erschlossen.Zusätzlich wird auf wichtige Leitentscheide verwiesen. Ein Griffregister erleichtert den raschen Zugriff auf die einzelnen Erlasse. Die Gesetzessammlung ist auf hohe Praxistauglichkeit ausgerichtet und trägt in der Praxis und im Studium dazu bei, das komplexe Rechtsgebiet zugänglich zu machen.
AvenirSocial hat an der Vernehmlassung zur Teilrevision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von AusländerInnen teilgenommen.AvenirSocial begrüsst die Verordnungsanpassungen und unterstützt die bundesrätliche Vorlage. Dabei ist insbesondere die Aufhebung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen als ein Fortschritt zu benennen, da sie den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Ebenfalls befürworten wir die Ausgestaltung der Integrationspauschale für die Kantone: Es ist sinnvoll, diese den Kantonen aufgrund der effektiven Zahl der Entscheide im Asylbereich auszurichten. Die Rückerstattungspflicht schafft Anreize für die Kantone, sich auch tatsächlich für Integrationsmassnahmen einzusetzen.
Die Schweiz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sind seit jeher eng verbunden. Ein vom Bund in Auftrag gegebenes Gutachten kritisiert nun diese Symbiose.