Freier von 16- bis 18-jährigen Prostituierten sollen künftig bestraft werden
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu StGB-Revision
Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste Unmündiger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, soll sich künftig strafbar machen. Mit dieser und weiteren Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) will der Bundesrat die Bedingungen erfüllen, damit die Schweiz der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch beitreten kann. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum Beitritt zur Konvention und zur erforderlichen StGB-Revision eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November.Zur Website des BJ ";Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch";