Die ausländerrechtliche Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz
In der Schweiz können Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren aus ausländerrechtlichen Gründen in Gewahrsam genommen werden. Dies hält das Ausländergesetz fest. Sogar Jugendliche, die das 15. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, werden in einigen Kantonen inhaftiert. Dies zeigt der im Juni 2018 veröffentlichte Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N). Damit verletzen die Behörden nicht nur ihre Pflichten gemäss der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), sondern auch geltendes nationales Recht. Die Kritik der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat in den Kantonen Bern und Zürich bereits zu Sofortmassnahmen geführt.