Die Führungsaufsicht und ihre potenziellen Alternativen
Übergangsmanagement bei Straftätern mit hohem Risikopotential am Ende einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden therapeutischen Massnahme
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Übergangsmanagement bei Straftätern mit hohem Risikopotential am Ende einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden therapeutischen Massnahme
BGer – Die Zürcher Justizbehörde muss eine Frau aus der Untersuchungshaft entlassen, die mehrfach Beschimpfungen und schwere Drohungen gegen Beamte äusserte und Amokläufe androhte. Weil die Frau sich einer freiwilligen psychiatrischen Behandlung unterziehen will, hält das Bundesgericht die Entlassung zusammen mit weiteren Massnahmen als vertretbar. (Urteil 1B_617/2019)
Das Fedpol hat im vergangenen Jahr vier Männer ausgewiesen und 15 Einreiseverbote verhängt. Die Hintergründe.
Die seit dem 1. Oktober 2016 geltenden neuen Bestimmungen über die Landesverweisung von straffälligen Ausländern sind nur auf Delikte anwendbar, die nach diesem Datum begangen wurden. Der ausländerrechtliche Widerruf einer Niederlassungsbewilligung ist unzulässig, wenn er nur damit begründet wird, dass ein Delikt begangen wurde, für welches ein Strafgericht bereits eine Strafe oder Massnahme verhängt, jedoch von einer Landesverweisung abgesehen hat. Dasselbe gilt, wenn der ausländerrechtliche Widerruf zwar gestützt auf vor dem 1. Oktober 2016 begangene Delikte erfolgte, inzwischen ein Strafgericht jedoch von einer Landesverweisung abgesehen hat, sofern es in seiner Prüfung des Härtefalls umfassend auch die vorher begangenen Delikte berücksichtigt hat.
Das Bundesgericht präzisiert die Rechtsprechung zur Härtefallregelung bei der Landesverweisung. Ob bei einer Person ein Härtefall vorliegt, weil sie "in der Schweiz geboren oder aufgewachsen" ist, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Annahme eines Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist vielmehr im Einzelfall anhand der gängigen Integrationskriterien durchzuführen. Bei einem 28-jährigen Chilenen, der mit 13 Jahren in die Schweiz gekommen ist, liegt kein Härtefall vor.
Stephen West wurde zum Tode verurteilt und im Jahr 2019 in Tennessee hingerichtet. Er war ein Mörder. Und er war psychisch krank.
Der lebenslänglich verwahrte P. V. will mithilfe von Exit im Gefängnis sterben. Der Fall des 69-Jährigen beschäftigt die Schweizer Justiz.
Vor einigen Wochen wurde Brian K. – einer der bekanntesten Gefängnisinsassen der Schweiz – in Zürich der Prozess gemacht. Seinen Fall nehmen wir zum Anlass, uns näher mit der Geschichte des Schweizer Strafsystems und der problematischen Zusammenarbeit zwischen Justiz und Psychiatrie auseinanderzusetzen.
Das Bundesgericht präzisiert die Rechtsprechung zur Härtefallregelung bei der Landesverweisung. Ob bei einer Person ein Härtefall vorliegt, weil sie "in der Schweiz geboren oder aufgewachsen" ist, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Annahme eines Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist vielmehr im Einzelfall anhand der gängigen Integrationskriterien durchzuführen. Bei einem 28-jährigen Chilenen, der mit 13 Jahren in die Schweiz gekommen ist, liegt kein Härtefall vor.
Vor einigen Wochen wurde Brian K. – einer der bekanntesten Gefängnisinsassen der Schweiz – in Zürich der Prozess gemacht. Seinen Fall nehmen wir zum Anlass, uns näher mit der Geschichte des Schweizer Strafsystems und der problematischen Zusammenarbeit zwischen Justiz und Psychiatrie auseinanderzusetzen.
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter ortet dringlichen Handlungsbedarf bei der Gesundheitsversorgung in Schweizer Justizvollzugseinrichtungen. Sie kritisiert namentlich den erschwerten Zugang zur medizinischen Versorgung für ausländische Gefangene ohne Krankenversicherung.
Gutachten des SKMR zeigt Nachholbedarf
Inhaftierte Personen haben Anspruch auf eine medizinische Versorgung, die derjenigen der Allgemeinbevölkerung entspricht. Eine allfällige Kostenbeteiligung darf den Zugang zur Gesundheitsversorgung nicht erschweren. Die Rechtslage in der Schweiz ist verbesserungsfähig.
Der Ständerat entscheidet vorerst weder über härtere Strafen für Terroristen noch über Hausarrest für Gefährder.
Sieben Drogenhändler aus Afrika wurden zu insgesamt 49 Jahren Haft verurteilt. Die Männer waren Teil einer komplexen kriminellen Organisation.
Verwerfungen der Berufsidentität in der Bewährungshilfe
Diese Studie von Jonathan Kufner-Eger nimmt aktuelle Konstitutionsprozesse von Kategorien wie Kriminalität, Risiko und Delinquenz in den Blick, um die realen Folgen von Integrations- wie Ausschlussmechanismen im Rahmen der sozialarbeiterischen Straffälligenhilfe abschätzen zu können. Dieses Forschungsprojekt wurde in Anlehnung prominenter Etikettierungstheorien durchgeführt, wobei dabei eine grundlegende differenztheoretische Lesart Sozialer Arbeit herangezogen und mit Ansätzen kritischer Institutionenforschung verbunden wurde
In den Bündner Bergen ist das modernste Gefängnis der Schweiz bezugsbereit. Die Direktorin Ines E. Follador-Breitenmoser weiss, wie man mit Schwerverbrechern umgeht.
Seit fast zwanzig Jahren fotografiert Peter Schulthess Gefängnisse in der Schweiz. Eine politische Botschaft hat er nicht. Er will aber, dass Leute in seiner neuen Ausstellung im Käfigturm Haftbedingungen vergleichen können.
Gefährliche Straftäter_innen sind für die Gesellschaft eine Herausforderung. Die Justiz muss eine Balance finden zwischen dem individuellen Recht auf Freiheit und dem Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherheit.
Gefährliche Straftäter_innen sind für die Gesellschaft eine Herausforderung. Die Justiz muss eine Balance finden zwischen dem individuellen Recht auf Freiheit und dem Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherheit.
Am 13. November 2019 verabschiedete der Grosse Rat von Basel-Stadt ein neues Justizvollzugsgesetz. Und verankert darin nicht nur, dass Frauen und Männer getrennt unterzubringen sind, sondern auch explizit dass die Geschlechtsidentität der eingewiesenen Person soweit möglich beachtet wird.