Der Fall: «Alle sind gegen mich, einfach alle»
Ein Mann fordert Schadenersatz von seiner Wohngemeinde, weil er Sozialgelder nicht erhalten habe. Das Gericht lehnt ab. Für den Betroffenen ist klar: Das ist eine Verschwörung.
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Ein Mann fordert Schadenersatz von seiner Wohngemeinde, weil er Sozialgelder nicht erhalten habe. Das Gericht lehnt ab. Für den Betroffenen ist klar: Das ist eine Verschwörung.
Die Praxis bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien wird im Kanton Aargau reformiert. Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechende Vorlage endgültig gutgeheissen. Das Geld soll bedarfsgerechter als heute verteilt werden. Der Kanton will bis zu 25 Millionen Franken pro Jahr sparen.
Bei den Prämienverbilligungen will Baselland acht Millionen einsparen. Für Menschen mit tiefem Einkommen bedeutet das eine doppelte Belastung: tiefere Kantonsbeiträge bei steigenden Prämien.
Antwort des Bundesrats
Der Bundesrat hat in der Beantwortung meiner Motion 15.3465 das Anliegen anerkannt und scheint grundsätzlich das Problem beheben zu wollen. Dasselbe Anliegen verfolgt auch die Standesinitiative Tessin 14.315. Der Bundesrat begründet seine Ablehnung dadurch, dass er in der Lösungsfindung nicht eingeschränkt sein möchte. Trotzdem sind die aufgeführten Argumente schwer nachvollziehbar. Zur Klärung bitte ich den Bundesrat deswegen, folgende Fragen zu beantworten:
Der Anspruch auf die Prämienverbilligung (IPV) für 2015 verfällt von Gesetzes wegen am 31. Dezember 2015. Die Ermittlung der Anspruchsberechtigung erfolgt aufgrund der vorjährigen provisorischen Steuerrechnung. Personen, die kein Antragsformular erhalten haben und trotzdem von ihrer Bezugsberechtigung ausgehen, haben sich deshalb vor dem 31. Dezember 2015 bei der Krankenkassenkontrollstelle ihrer Wohngemeinde zu melden. Bei schriftlichen Antragsstellungen gilt der Poststempel.
Ergänzungsleistungen
Der Bundesrat schlägt verschiedene Massnahmen vor, um das System der Ergänzungsleistungen zu optimieren. Der Kapitalbezug in der zweiten Säule soll eingeschränkt oder ganz verboten werden. Zum Thema:- Kosmetische EL-Reform reicht nicht! (Arbeitgeber)- Die Reform der Ergänzungsleistungen sichert das Leistungsniveau (MM Bundesamt)- ELG: Gesamtperspektive fehlt (AGILE)
Das «Bündnis Zukunft Schaffhausen» aus über zwanzig Organisationen, linken Parteien und Gewerkschaften will den Regierungsrat dazu bringen, das Entlastungspaket ESH4 zu beerdigen. Es fordert zudem den Kantonsrat auf, die Kürzungen aus dem Budget zu nehmen.
Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat einem Kantonsbeitrag zur Prämienverbilligung für das Jahr 2016 in der Höhe von insgesamt rund 63,4 Millionen Franken zugestimmt. Im Weitern befasste sie sich mit drei parlamentarischen Vorstössen zu den Themen Verteilschlüssel in Bezug auf Asylbewerber und Schaffung einer Ombudsstelle im Kindes- und Erwachsenenschutz.
Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat dem Antrag des Regierungsrats zur Festlegung des Verteilschlüssel für die Ergänzungsleistungen für die Jahre 2016 bis 2018 zugestimmt. Im Gegensatz zum Regierungsrat erklärte sie hingegen den Auftrag der Fraktion FDP.Die Liberalen für eine eHealth-Strategie des Kantons Solothurn als nicht erheblich.
santésuisse lehnt die Streichung von Franchisestufen und insbesondere die vom Bundesrat vorgesehene Kürzung der bestehenden Rabatte auf hohen Franchisen ohne „Wenn und Aber“ ab. Die Vorlage überzeugt weder versicherungstechnisch, noch sind die Begründungen für die Streichungen plausibel oder ausreichend belegt. Ohne Notwendigkeit reduziert die Vorlage die Auswahlmöglichkeiten der Versicherten und schwächt ihre Selbstverantwortung.
Der Bundesrat will, dass Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung immer vor Bundesgericht getragen werden können. Im Gegenzug soll das höchste Gericht von weniger bedeutenden Fällen entlastet werden. Der Bundesrat hat dazu am Montag den Entwurf zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.Zum Thema:- Mehr Zeit für Grundsätzliches (NZZ)
Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung liegt vor
Der Regierungsrat hat die zweite Botschaft zum Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Das Gesetz wurde punktuell angepasst, die Eckpfeiler bleiben aber bestehen.
In den Debatten um die Sozialhilfe werden vor allem die Pflichten von Sozialhilfebeziehenden und deren rechtliche und praktische Umsetzung erwähnt. Doch welche Rechte und Rechtsmittel hat man als Sozialhilfebeziehende oder Sozialhilfebeziehender?
Die kantonale Initiative «Ja zu den bewährten Prämienverbilligungen» kommt wohl zustande. 18'174 Personen haben das Volksbegehren unterschrieben.
Ab Januar 2016 gibt es im Kanton St. Gallen keine ausserordentlichen Ergänzungsleistungen mehr, die jeweils als Mietzuschüsse ausbezahlt wurden. Aus Spargründen werden sie gestrichen. Ersatz soll eine Bundeslösung bieten - doch die lässt auf sich warten.
Spagat zwischen den Bedürfnissen der betroffenen Personen und dem Spardruck der öffentlichen Hand
Die Präsentationen der TagungDie Existenzsicherung und damit auch die Bekämpfung der Armut im Alter und bei Behinderung sind Kernanliegen der schweizerischen Sozialpolitik. Trotz des starken Ausbaus der AHV und IV sind die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen (EL) stark angestiegen. Die EL sichern inzwischen nicht nur die Existenz zuhause, sondern finanzieren diese auch in Fällen, wo ein stationärer Aufenthalt mit oder ohne Pflege angezeigt ist.
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2016 die Richtprämien für alle Versichertenkategorien um jeweils 15 Franken gesenkt. Die monatliche Richtprämie für Erwachsene beträgt neu 200 Franken, für junge Erwachsene bis 25 Jahre 180 Franken und für Kinder 110 Franken. Somit werden die Bezügerinnen und Bezüger einer Prämienverbilligung im nächsten Jahr 15 Franken mehr für die Krankenversicherungsprämien bezahlen müssen.
Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat dem Antrag des Regierungsrats zur Festlegung des Verteilschlüssel für die Ergänzungsleistungen für die Jahre 2016 bis 2018 zugestimmt. Im Gegensatz zum Regierungsrat erklärte sie hingegen den Auftrag der Fraktion FDP.Die Liberalen für eine eHealth-Strategie des Kantons Solothurn als nicht erheblich.
Ich bin 20 Jahre alt und schliesse demnächst meine Lehre ab. Da mein Vater bereits verstorben ist, erhalte ich von der AHV eine Waisenrente. Anschliessend an meine Lehre möchte ich eine Zweitausbildung in Angriff nehmen. Erhalte ich dann die Waisenrente weiterhin?
Bundesgericht, Urteil 9C_184/2015 vom 8. 5. 2015
Ein Mann erhielt Ergänzungsleistungen (EL). Er besitzt zusammen mit seinem Sohn ein Zweifamilienhaus. Sie teilen sich die Kosten. Deshalb gab der Mann für die EL-Berechnung nur die Hälfte des Hypozinses an. Das war korrekt – doch das Amt setzte fälschlicherweise den ganzen Hypozins als anerkannte Ausgabe ein. So erhielt der Mann in drei Jahren rund 24 000 Franken zu viel EL ausbezahlt.