Projekt «Planungsgrundlagen und Wissensvermittlung Hörbehindertengerechtes Bauen»
Personen mit Hörbehinderung dürfen aufgrund ihres Handicaps nicht vom Gesellschaftsleben ausgeschlossen werden. Dies schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vor.Dementsprechend zählt die für Planerinnen und Architekten massgebliche Norm SIA 500 einen Katalog an Minimalanforderungen im Bereich Hörbehinderung auf, der bei Bauten umgesetzt werden muss. Was als Ergänzung dazu bisher fehlt, sind Planungsrichtlinien, welche sämtliche relevanten Aspekte der hörbehindertengerechten Architektur übersichtlich und praxisorientiert darstellen.