Erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der 3. Generation: Die EKM zieht Bilanz
Seit dem 15. Februar 2018 können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, erleichtert einbürgern lassen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM hat eine Erhebung in Auftrag gegeben. Der Bericht zieht nach einem Jahr Bilanz: Von rund 25 000 jungen Ausländerinnen und Ausländern, die zur dritten Generation gezählt werden, haben im ersten Jahr circa 3000 Personen ein klares Interesse an der Einbürgerung gezeigt, 1065 Gesuche wurden eingereicht und 309 Personen erhielten über diesen Weg die Staatsbürgerschaft. Der Nachweis, dass ein Elternteil fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben muss, zeigte sich als Stolperstein. Diese Anforderung steht im Widerspruch zur damaligen Einwanderungsrealität der Grosseltern.