Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Geschlechtsidentität

381 Beiträge gefunden


Das Innere entscheidet

Transidentität begreifbar machen

Das Innere entscheidet will transidenten Menschen, ihren Angehörigen und Freunden sowie allen, die mehr über das Thema Transidentität wissen wollen, das Phänomen näher bringen und zu einem besseren Verständnis beitragen. Das Buch bietet pädagogische Hilfe für Schulen, Jugendzentren und andere Bildungseinrichtungen, um die längst überfällige Aufklärungsarbeit dort zu erleichtern.

TGNS

Europa: Diskriminierung und unmenschliche Behandlung von Transmenschen

Die Rechte von Menschen, die sich nicht dem ihnen bei Geburt zugeordneten Geschlecht zugehörig fühlen (Transmenschen), werden in Europa vielfach missachtet und verletzt. Das dokumentiert Amnesty International in einem heute veröffentlichten Bericht. Transmenschen werden zum Beispiel gezwungen, sich teils schwerwiegenden medizinischen Eingriffen und Behandlungen zu unterziehen, bevor sie ihr amtliches Geschlecht und den Namen ändern dürfen.

TGNS

Aktionstag zum Transgender Day of Remembrance

Am Samstag, 23. November 2013, haben einige Aktivisten von TGNS zum Transgender Day of Remembrance in der Berner Altstadt einen Stand organisiert. Wir wollten über die 238 weltweit in einem Jahr bekanntgewordenen Morde an Transmenschen sprechen, aber auch konkret über die Situation von Transmenschen in der Schweiz. Um die Passanten für ein Gespräch zu gewinnen, haben wir 300 Päckchen mit Nüssen, Schokolade und Mandarinen vorbereitet. Dazu gab es – passend zum Motto der Veranstaltung «Give me some „T“» – kleine Becher mit heissem Tee, was bei der nasskalten Witterung besonders gut ankam.Zum Thema:- 10. Dezember – Tag der Menschenrechte (Transgender-Network)

Hintergrund.de

Geschlecht Neugeborener kann künftig offen gelassen werden

Zukünftig muss das Geschlecht neugeborener Kinder in Deutschland nicht mehr kurz nach der Geburt festgelegt werden. Wenn Kinder nicht klar als Junge oder Mädchen zuzuordnen sind, können sie ohne Angabe ins Geburtenregister eingetragen werden. Das sieht das geänderte Personenstandsrecht vor, das vom 1. November an gilt. Der Deutsche Ethikrat hatte die Gesetzesänderung empfohlen.

TGNS

Kampagne des UN-Menschenrechtsbüros gegen die Zwangssterilisation von Transmenschen

In vielen Ländern, auch noch in vielen Teilen der Schweiz, ist die operative Sterilisation oder durch Hormongabe erreichte Unfruchtbarkeit Voraussetzung für die Änderung des Personenstands. Dies verstösst gegen die Achtung der körperlichen Unversehrheit, wie sie auch die Schweizer Bundesverfassung im Artikel 10 (2. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit) beschreibt.

TGNS

Bundesgerichtsentscheid: IV muss Perücke zahlen

In einem Urteil vom 13. Juli 2013 (9C_550/2012) entschied das Bundesgericht, dass Transfrauen eine Perücke oder ein Haarersatzteil von der IV bezahlt bekommen können. Dies dann, wenn der typisch männliche Haarverlust nicht zum Erscheinungsbild einer Frau passt. «Entscheidend ist allein, dass ihre weibliche äussere Erscheinung durch das charakteristische Ausprägungsmuster ihrer typisch männlichen Glatzenbildung eine empfindliche Beeinträchtigung erfährt, welche mit dem anbegehrten Hilfsmittel möglichst kaschiert werden soll.» Positiv an dem Urteil ist auch, dass das Bundesgericht dies nicht als Eingliederungsmassnahme in den Arbeitsmarkt sieht, sondern als Sozialrehabilitation, also um das Ermöglichen der «Pflege gesellschaftlicher Kontakte oder das Auftreten in der Öffentlichkeit». Der Beitrag der IV für Perücken ist begrenzt auf 1‘500.– Fr. jährlich.BGer-Urteil 9C_550/2012 vom 13. Juli 2013

Informationen aus der Fachstelle für Gleichstellung

Themen: Fachstelle für Gleichstellung nimmt sich der Anliegen von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen anImpertinente Geschlechterordnung: «Das Trans*-Phänomen»«Das Geschlecht der Seele. Transmenschen erzählen»«Der Mann. Eine interdisziplinäre Herausforderung»«Gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit»Aktualisierte Statistiken zur Gleichstellung«Respekt! - Übungen für den Alltag»

Stadt Zürich

Fachstelle für Gleichstellung nimmt sich der Anliegen von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen an

Als erste Stadtverwaltung in der Schweiz bezeichnet Zürich eine Fachstelle, die sich ausdrücklich den spezifischen Anliegen von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen (LGBTI) annimmt. Im EU-Raum haben dies bisher Städte wie Berlin, Wien oder München getan. Die Stadt Zürich setzt mit der Auftragsergänzung der Fachstelle für Gleichstellung ein klares Zeichen für ein diskriminierungsfreies Zusammenleben in einer weltoffenen Stadt.