Einheitliche Auskunftspflicht für die KESB
Der Bundesrat befürwortet eine einheitliche Praxis bei der Auskunftspflicht über Schutzmassnahmen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Er hat am Freitag die Stellungnahme zu einer entsprechenden parlamentarischen Initiative verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Lösung werden sowohl die Interessen der betroffenen Personen als auch der potenziellen Vertragspartner gewahrt.Zum Thema: Bundesrat befürwortet einheitliche Praxis (NZZ)