Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes-/Erwachsenenschutz

821 Beiträge gefunden


BJ

Einheitliche Auskunftspflicht für die KESB

Der Bundesrat befürwortet eine einheitliche Praxis bei der Auskunftspflicht über Schutzmassnahmen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Er hat am Freitag die Stellungnahme zu einer entsprechenden parlamentarischen Initiative verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Lösung werden sowohl die Interessen der betroffenen Personen als auch der potenziellen Vertragspartner gewahrt.Zum Thema: Bundesrat befürwortet einheitliche Praxis (NZZ)

Patientenverfügung und Demenz

Die Themen "Patientenrechte" und "Sterbehilfe" stehen seit Jahren im Fokus der gesellschaftlichen Debatte. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren auf diesem Feld für Klarstellungen gesorgt. Auch nach der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung sind aber viele Fragen offen geblieben. Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der von einem einwilligungsunfähigen Demenzkranken geäusserte Wille den Regelungen in einer Patientenverfügung vorgehen kann. Die Arbeit gibt einen Überblick über die bisher vertretenen Lösungsansätze und entwickelt einen eigenen Ansatz im Lichte der jüngsten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung.

ARTISET

Fachzeitschrift Juni 2016: Zwangsmassnahmen

In der Juniausgabe befasst sich die Fachzeitschrift mit dem heiklen Thema «freiheitseinschränkende Massnahmen in Institutionen»: Was ist erlaubt? Was macht Sinn? Wie sind Massnahmen rechtlich geregelt? Und: Was sucht die Antifolterkommission in Institutionen?

Kanton Basel-Land

Inspektionsbericht KESB

Inspektionsbericht stellt KESB grösstenteils ein gutes Zeugnis aus

Die Sicherheitsdirektion als administrative Aufsichtsbehörde über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat im vergangenen Jahr die sechs KESB im Kanton Basel-Landschaft inspiziert. Die Überprüfung umfasste unter anderem die interne Organisation und Abläufe, die fachkompetente Besetzung der Gremien und die Aktenführung. Zu einer Einzelfall-Überprüfung ist allein das Kantonsgericht befugt. Der nun vorliegende Inspektionsbericht stellt der neuen Behörde mit einer Ausnahme mehrheitlich ein gutes Zeugnis aus. 

ARTISET

Rückblick auf die Sondersession des Nationalrates vom April 2016

Zusammenfassung relevanter Entscheidungen im Parlament

Meldepflicht bei KindergefährdungAm 26. April ist der Nationalrat auf die Absicht des Bundesrates nicht eingetreten, eine Meldungspflicht für Fachpersonen einzuführen, wenn diese den Verdacht haben, dass das Wohl eines Kindes gefährdet ist (parlamentarische Geschäftsnummer: 15.033). Am 9. März 2014 hatte CURAVIVA Schweiz dieses Gesetzesvorhaben trotz Vorbehalte im Zusammenhang mit deren Praktikabilität grundsätzlich begrüsst.

EJPD

Erster Bericht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht liegt vor

Der Bundesrat hat am Mittwoch vom Stand der laufenden Evaluation des neues Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Kenntnis genommen. Ein extern in Auftrag gegebener Bericht zeigt die unterschiedliche organisatorische Umsetzung in den Kantonen auf und liefert Kennzahlen zu Leistungen und Kosten. Der Bundesrat wird sich bis im Frühling 2017 zum allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf äussern.

Selbstbestimmung im Erwachsenenschutzrecht

Wie wird die Selbstbestimmung im Abklärungsprozess der behördlich angeordneten Massnahmen gewahrt und umgesetzt?

Die höhere Gewichtung der Selbstbestimmung war eines der Reformziele des neuen Erwachsenenschutzrechts. So können die behördlich angeordneten Massnahmen nun einzelfallgerecht und massgeschneidert angepasst werden und entsprechen damit dem Schutzbedarf und der Sicherstellung des Wohles der betroffenen Person. Durch die Massschneiderung soll das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person weniger stark beschnitten werden und grundsätzlich nur in Bereichen, in welchen eine Unterstützung nötig ist. Trotzdem bedeutet jede Errichtung einer Massnahme einen Eingriff in die selbstbestimmte Lebensführung einer Person. Dadurch wird aufgezeigt, dass die Selbstbestimmung und die behördlich angeordneten Massnahmen nicht vollständig zu vereinbaren sind und infolge dessen ein Spannungsfeld entsteht. Diese Inkompatibilität wird im Berufskodex der Sozialen Arbeit festgehalten.