Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Kantonale Vernehmlassungen
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wird am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Bis dahin sind die Kantone aufgefordert, teilweise erhebliche Anpassungen an der Organisation ihrer Behörden vorzunehmen. AvenirSocial ruft die Sektionen, in denen die Vernehmlassungen noch nicht abgeschlossen sind, dazu auf, sich an der Umsetzung aktiv zu beteiligen und an den Vernehmlassungen teilzunehmen. Zu diesem Zweck stellt AvenirSocial Schweiz den Sektionen ein Merkblatt zur Verfügung.