Baselbieter Finanzausgleich für das Jahr 2015
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Finanz-ausgleichsverfügung den horizontalen Finanzausgleich, die Zusatzbeiträge, die Sonderlastenabgeltungen, den Gemeindebeitrag an die Ergänzungsleistungen und die Kompensationsleistung der Gemeinden an den Kanton für die Aufgabenverschiebung für das Jahr 2015 festgelegt. Gemäss § 134 der Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich sicher. Mit dem Finanzausgleich sollen ausgewogene Verhältnis-se in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden erreicht werden.